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  1. #1
    psycodelli ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Achtung Eilt - Vorabquote - Klagen oder nicht?

    Hallo, brauche dringend Euren Rat!

    Habe im Juli die Hochschulzugangsberechtigung (2,1) für Psychologie auf dem Wege der Prüfung für besonders befähigte Berufstätige an der Uni Giessen erworben. Ich darf jetzt Psychologie ausschliesslich in Hessen studieren.

    Nun habe ich in den Bestimmungen der ZVS nachgelesen, dass es eine sogenannte Vorabquote gibt, bevor die Studienplätze in die drei Hauptquoten ( Abinote, Wartezeit und Hochschule) verteilt werden. Laut dieser Definierung, sind 7 Plätze für Personen mit dieser besonderen Hochschulzugangsberechtigung vorgesehen.

    Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten, aus dem in keinster Weise hervorgeht, ob man geprüft hat, ob ich bei dieser Vorabquote überhaupt in Betracht gezogen wurde. Da diese Form der Hochschulzugangsberechtigung eher sehr selten ist (in Giessen war ich dieses Jahr die Einzige), frage ich mich, ob mindestens 7 weitere Personen diese Prüfung dieses Jahr abgelegt und besser als ich bestanden haben und Psychologie studieren wollen.

    Seit Tagen versuche ich nun meine zuständige Sachbearbeiterin (bei der ZVS) telefonisch zu erreichen, damit ich sie dazu befragen kann. Aber dort ist entweder besetzt oder niemand geht an das Telefon.

    Nun meine Fragen: 1. Bringt es etwas sich bei der ZVS persönlich zu beschweren? 2. Soll ich gleich einen Studienplatz einklagen? 3. Hat jemand von Euch auch diese Hochschulzugangsberechtigung dieses Jahr für Psychologie abgelegt? 4. Hat jemand hilfreiche Tips, wie ich dieses Jahr noch einen Studienplatz bekommen kann, denn mir läuft die Zeit davon?

    Vielen Dank
    Christine


  2. #2
    Pippi_Langstrumpf ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
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    20.05.2004
    Beiträge
    304
    Zitat Zitat von psycodelli

    Seit Tagen versuche ich nun meine zuständige Sachbearbeiterin (bei der ZVS) telefonisch zu erreichen, damit ich sie dazu befragen kann. Aber dort ist entweder besetzt oder niemand geht an das Telefon.

    Nun meine Fragen: 1. Bringt es etwas sich bei der ZVS persönlich zu beschweren? 2. Soll ich gleich einen Studienplatz einklagen?
    Bei der ZVS jemanden mal an die Strippe zu bekommen ist eine Wissenschaft für sich, das klappt so gut wie gar nicht.
    Aber immer am Ball bleiben, es soll Leute geben, die es dennoch geschafft haben.

    Ich persönlich halte ja nicht viel von Leuten, die sich einen Studienplatz erklagen. Im übrigen klagst Du Dich dann an einer bestimmten Uni ein und nicht bei der ZVS.
    Ich hab allerdings von einem Fall an der Uni Ulm gehört, die zwar (Medizin-)Studenten aufnehmen mußten, diese aber zum Teil wieder wegschickt, da die Uni Ulm "zurück geklagt" hat.
    Kann funktionieren, muß aber nicht.
    Die Erde ist eine Scheibe...

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Per E-Mail antworten die eigentlich immer recht schnell...

  4. #4
    psycodelli ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
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    Beiträge
    3
    "Ich persönlich halte ja nicht viel von Leuten, die sich einen Studienplatz erklagen. Im übrigen klagst Du Dich dann an einer bestimmten Uni ein und nicht bei der ZVS."





    Erstmal Danke,
    normalerweise halte ich auch nichts vom Studienplatz einklagen, aber ich bin der Meinung, dass die ZVS auch nach Ihren Regeln auswählen müsste. Mir gefällt die Gesprächsvariante mit meiner Sachbearbeiterin auch besser, wenn ich sie erreichen würde.
    Christine

  5. #5
    Avatar von ulrich
    ulrich ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
    Registriert seit
    05.06.2004
    Beiträge
    404
    Zitat Zitat von psycodelli
    Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten, aus dem in keinster Weise hervorgeht, ob man geprüft hat, ob ich bei dieser Vorabquote überhaupt in Betracht gezogen wurde. Da diese Form der Hochschulzugangsberechtigung eher sehr selten ist (in Giessen war ich dieses Jahr die Einzige), frage ich mich, ob mindestens 7 weitere Personen diese Prüfung dieses Jahr abgelegt und besser als ich bestanden haben und Psychologie studieren wollen.

    Seit Tagen versuche ich nun meine zuständige Sachbearbeiterin (bei der ZVS) telefonisch zu erreichen, damit ich sie dazu befragen kann. Aber dort ist entweder besetzt oder niemand geht an das Telefon.
    Würde ich schriftlich machen. Und gleich Einspuch einlegen. Bei Behörden kann man rughig auch mal mit Dienstaufsichtsbeschwerde klagen. Ist das ZVS keine Behörde??? Und Schadensersatzforderungen androhen

    Zitat Zitat von psycodelli

    Nun meine Fragen: 1. Bringt es etwas sich bei der ZVS persönlich zu beschweren? 2. Soll ich gleich einen Studienplatz einklagen? 3. Hat jemand von Euch auch diese Hochschulzugangsberechtigung dieses Jahr für Psychologie abgelegt? 4. Hat jemand hilfreiche Tips, wie ich dieses Jahr noch einen Studienplatz bekommen kann, denn mir läuft die Zeit davon?

    Vielen Dank
    Christine

    zu 1: Ich würde das schriftlich machen
    zu 2: Denkbar sicher. Und mit Deiner Argumentation hast Du sicher bessere Chancen als die, die wegen NC durchgefallen sind und sich wegen Anzweifelung der Berechnungen einer Uni - in der Regel also faul - einklagen wollen
    zu 3: Ich bin aus Hessen(immer nett, Leute aus der Nähe zu treffen ), aber nein
    zu 4: mehr als erstmal 1) und notfalls 2) kannst Du wohl nicht machen
    Geändert von ulrich (12-09-2004 um 05:36 Uhr)

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