Da gäbe es noch die innerkapazitäre Klage, die aber nur bei Fehlern seitens der Uni Anwendung findet.
Probier´s doch einfach mal mit der außerkapazitären Klage.
Wenn Du das ohne Anwalt machst, kommen da Kosten von ca. 200,- auf Dich zu.
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16-09-2004 11:18 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Klage auf Studienplatz Psychologie, Klagearten
Hello,
auch ich gehöre zu den unsagbar Glücklichen, die einen Ablehnungsbescheid (für Psychologie) in ihren Händen halten durften. Beworben hatte ich mich in erster Linie für die Uni Köln - bei meinem 1,9er NC natürlich ein gewagtes Unterfangen. Daher stellte ich gleichzeitig einen Ortsantrag (Sonderantrag 4.2) auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches. Grundlage dessen ist meine Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer und Pfleger in einem Krankenpflegeverein.
Gleichzeitig gab ich allerdings auch noch weitere Studienortwünsche an (an zweiter Stelle z.B. Bonn), sowie, dass ich auch an jeden anderen Studienort verwiesen werden möchte. Die Uni Bonn weist dieselbe Nähe zu meinem Standort (Erftstadt) auf wie Köln. Schade, dass das beim Ortsantrag der ZVS keine Rolle spielt...
Meinem Ablehnungsbescheid entnehme ich, dass ich nach dem ersten Auswahlverfahren der ZVS (nach Note und WS) nicht verteilt werden konnte, und, dass mein Ortsantrag daher "nicht entschieden werden musste". So steht es dort, wortwörtlich.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen (ebenfalls ZVS-geregelt) kam ich schließlich nur nach Köln, wo wieder meine Note (1,9) packt und ich chancenlos bin. Bereits mein zweiter Wunsch (Bonn) hätte berücksichtigt werden können, wie ich an den aktuellen Daten der ZVS-Page sehen kann. Auf dem Ablehnungsbescheid der Uni Köln wird allerdings kein Sterbenswörtchen von meinem Ortsantrag erwähnt.
Pikant: Da man nur einmal am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen darf, werde ich nun wohl niemals Psychologie studieren können - wenn man von den geringen Chancen per Losverfahren, Nachrückverfahren oder Quereinstieg absieht. Und das, wo ich noch nichtmals "vollwertig" am Auswahlverfahren teilgenommen habe, sondern nur für Köln.
Mittlerweile bereite ich eine Klage gegen die ZVS vor. Als Basis dient mir dazu leider bloß der Hinweis, besser, der fehlende Hinweis im ZVS-Heft auf die Tatsache, dass man bei Stellung des Ortsantrages automatisch nur an die erstgenannte Hochschule kommen kann. Und wenn mein Ortsantrag nicht entschieden wird, wieso wird er dann dennoch im 2. Verfahren gewertet?
Weiß vllt. jemand, wie ich am sinnvollsten klagen kann? Eine Kapazitätsklage ist für die Uni Köln nahezu aussichtslos. Welche anderen Klageformen gibt es?
Vielen Dank schonmal,
piddie
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17-09-2004 14:30 #2ddrummer Gast
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17-09-2004 21:55 #3Unregistriert Gast
Nunja von einem angehenden Studenten nimmt man schon an, dass er einen ZVS-Antrag richtig ausfüllen kann...
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20-09-2004 13:06 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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@"unregistriert": Was hat dein Beitrag mit meinen Fragen zu tun?
Im übrigen gestaltet sich der Fall hier ausnahmsweise ein bißchen schwieriger. Aber nenn mir einfach die Stelle im ZVS-Heftchen oder auf den Internetseiten der ZVS an welcher geschrieben steht, dass ich nicht mehr am Auswahlverfahren aller Hochschulen teilnehme, wenn mein Ortsantrag nicht
bearbeitet wird und ich gleichzeitig auch freistelle, wohin ich möchte...
@ddrummer: jepp, dankeschön. die uni köln hat natürlich keinen fehler gemacht. aller voraussicht nach werde ich wohl die außerkapazitäre klage anstreben bzw. direkt gg. die zvs klagen. sicherlich hab ich mir das reiflich überlegt. unser familienanwalt steigt selbst nicht durch, was ich konkret falsch gemacht habe...
ansonsten immer noch die möglichkeit: nach holland ziehen und z.B. in maastricht studieren. niederländisch ist nicht gerade schwer zu erlernen im vergleich zum bekämpfen der zvs
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20-09-2004 18:02 #5CTina GastAn dem Auswahlverfahren der Hochschulen werden wegen Umstellung/Veränderung des Verfahrens im nächsten WS wahrscheinlich auch diejenigen teilnehmen dürfen, die bereits vorher einmal teilgenommen haben - hat mir mein ZVS-Sachbearbeiter am Telefon mitgeteilt, als ich mich nach meiner Zulassung erkundigt habe. Für mich kommt es nicht in Frage (da ich zumindest einen Platz für Psych./Lehramt bekomen habe), könnte aber für andere nützlich zu wissen sein, die vielleicht eine Ausbildung o.ä. begonnen haben.
Zitat von piddie
Gruß, Tina
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