hey leute

hab letzte woche den ablehungsbescheid fürs anglistik studium erhalten. bin dann zur asta und die haben mir empfohlen nen widerspruch zu erheben, was ich dann auch getan habe.
meine frage ist nun ob man trotz widerspruch am nachrückverfahren teilnimmt. hab nämlich erst letztens so richtig kapiert, dass in meinem fall gelost wurde. d.h. in der nc-rangfolge hab ich n miserablen platz (83) jedoch bei den wartesemestern lieg ich auf platz 20 und der letztgenommene hat platz 15. und der jenige hat auch genau wie ich 4 wartesemester. auf dem schreiben war auch fett markiert, dass bei ranggleichheit das los entscheidet.
also hab keine ahnung ob ich noch nachrücken kann obwohl ich geklagt habe.
ausserdem wüsst ich gern ob jemand weiss, ob ich bei meinem rangplatz noch ne chance hab den platz zu kriegen??

naja vielen dank im vorraus