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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Böse Mangelhaft in Magisterklausur - Hilfe!

    Hallo,

    bin voellig schockiert ueber die Arroganz und Unverschaemtheit deutscher Professorenschaft, doch sind mir erst einmal und weiterhin die Haende gebunden. Aber vielleicht hat jemand eine Idee, was man machen oder gar, wie man klagen, kaempfen kann. Ohne die Uni zu nennen: Ich habe mein Magisterexamen mit bisher vier Einser-Noten abgeschlossen. Bisher fehlte nur noch die Note fuer die Germanistikklausur, ohne die mir die Magisterurkunde nicht ausgestellt werden konnte. Diese Klausur schrieb ich Anfang Juni (!) und der Prof., der Erstgutachter, hatte nun laut Pruefungsamt satte zwei Monate Zeit, die Klausur zu begutachten. Laut Magisterpruefungsordnung jedoch sogar nur vier Wochen (und ist dort hoechstoffiziell in Paragraphenform festgehalten). Der Prof. ueberzog - das ist wohl noch typisch fuer deutsche Univerhaeltnisse - seine Korrekturzeit nicht nur um einen Monat, nein, gleich um satte vier Monate - und zwar ohne jeden rechtfertigenden Kommentar. Mag sich nun wie Alltag anhoeren, aber: Schon vor ueber einem Monat hat er eine Anschrift des Pruefungsamts, das Gutachten fuer die Klausur auszustellen, weil ich eben die Magisterurkunde fuer Bewerbungen braeuchte, komplett ignoriert. Das bedeutet fuer mich nicht zuletzt finanziellen Schaden, weil ich mich nicht ernsthaft bewerben konnte. Seitdem stand ich mit dem Pruefungsamt in frustrierendem Email-Verkehr, mit immer dem gleichen Ergebnis: Der Prof liess nichts von sich hoeren. Nun habe ich wohl den fatalen, "anmaßenden" Fehler begangen, mich vor einigen Tagen (ich wiederhole: nach satten vier Monaten ungewissen Wartens auf die Korrektur einer 27-seitigen handschriftlichen Klausur - es handelt sich hier nicht um eine 150-seitige Magisterarbeit!), per Email selbst an ihn zu wenden und bestimmt, aber sehr hoeflich zu bitten, das Gutachten beim Pruefungsamt einzureichen. Postwendend kam die Quittung und ich bin mir sicher, dass es sich hier zum guten Teil um eine Antipathienote handelt: ein "Gutachten" ueber die Note "Mangelhaft" (das Gutachten konnte ich bisher nicht einsehen, da ich im Ausland bin)! Formal - Achtung! - rechtfertigte er die lange Korrekturzeit mit dem bodenlosen Argument, meine Handschrift waere unmoeglich zu lesen und der formale und inhaltliche Zusammenhang nur schwer zu erfassen gewesen. Merkwuerdig, dass dies der Frau vom Pruefungsamt, die direkt angesichts meine uebrigen Noten einen Blick auf die Klausur warf, umgehend gelang. Waere die Note letztlich durch dem Verweis auf den krassen Formfehler des Profs., des Verstosses gegen einen Paragraphen der Pruefungsordnung, der fuer Profs. genauso wie fuer Studenten gelten sollte, anzufechten? Wie saehen die juristischen Moeglichkeiten aus? Ich will nicht bezweifeln, dass die Klausur ihre Makel hatte, aber andererseits weiß ich, dass ein Mangelhaft ebenso absurd ist. Kurioserweise gibt es noch keinen Zweitkorrektor, der muss sich erst noch finden.
    Meine Frage nun und vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, welche "Alternative", wenn ich den Gang der Dinge denn ueberhaupt beeinflussen kann, die wohl bessere ist: Alternative 1: Das Pruefungsamt bemueht sich um einen Zweitkorrektor, der in der Hierarchie der Profs ueber dem Erstkorrektor steht und der nach Schilderung meines Falls und der Nennung meiner uebrigen Noten und des "Rufs" des Erstkorrektors (steht im Fachbereich recht alleine da) durchaus bereit ist, zwei Noten ins Positive vom Erstkorrektor abzuweichen, also eine 3,0 oder besser zu geben. Dann muesste laut Pruefungsordnung naemlich ein Drittgutachter bestellt werden, der dann "Im Benehmen" mit den beiden ersten die Note festlegt. Koennte letztlich - den guenstigsten Fall gedacht: der Zweit- und Drittkorrektor gibt jeweils eine 1,7 - fuer mich noch ein schlechtes "Gut" herausspringen oder tendiert ein Drittkorrektor, wenn er eine Forschungsautoritaet ist, gar dazu, dem Erstkorrektor, "nur ausserordentlicher" Professor, den Kopf zu waschen? Wie ist der realistische Verlauf der Dinge, wie lange werde ich noch gequaelt auf die endgueltige Note warten muessen?
    Alternative 2: ich pokere aufs Durchfallen, was dann moeglich waere, wenn als Zweitgutachter jemand aus dem Mittelbau gebeten wird, der bloss ein "Ausreichend" gibt, was mich durchfallen lassen wuerde - und im zweiten Anlauf einen mir wohler gesonneneren Prof. auswaehle, der angesichts der Kenntnis meines Falls darum bemueht waere, mich so gut wie moeglich durch die Klausur zu bringen und mir nicht, wie es jetzt aussieht, die Durchschnittsabschlussnote aufs Extremste versaut. Hat jemand Vorschlaege?

    Vielen Dank!

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Hi,

    und vielen Dank. Zu deinen Fragen: Doch, ich war der einzige, der diese Klausur geschrieben hat. Und ich habe viel geschrieben. Ich moechte nicht behaupten, dass alles davon gut war, aber es war, das wuerde ein weiterer Gutachter sicher bestaetigen, alles andere als nur Quantitaet. Bei einer Anfechtung der Endnote (oder des Mangelhafts als Teilnote der Endnote), die wahrscheinlich ist, duerfte der betreffende Prof., was den Verstoss gegen die Dienstpflicht angeht, in Erklaerungsnoete kommen: ich war naemlich ohnehin einer der wenigen "Wahnsinnigen", die sich bei diesem Mensch ueberhaupt pruefen lassen - sprich: er ist das genaue Gegenteil eines beliebten Pruefungsprofs, publiziert zudem Null und wird nicht sagen koennen: "Ich hatte gleichzeitig 30000 andere Arbeiten zu korrigieren". Das ist zum einen hanebuechen, und dann das mit der Schrift: Klausuren sind kein Schoenschreibwettbewerb und wenn er meint, dass die Schrift die Korrektur erschwert, hat er gefaelligst innerhalb der ihm zustehenden Zeit wenigstens darueber einen Vermerk einzureichen. Ob das nun anstregend ist oder nicht, ist voellig gleichgueltig. Geruehrt hat er seinen Arsch nicht. In der Magisterpruefung steht also eindeutig:
    "Die Klausurarbeit ist [...] innerhalb von vier Wochen und mindestens zwei Wochen vor der muendlichen Pruefungsleistung, schriftlich zu begutachten und zu bewerten. Die Beurteilung ist dem Pruefling vor der muendlichen Pruefungsleistung mitzuteilen."
    Das ist nicht geschehen und insofern liegt ein groebster Formfehler - ob er die Schrift nun lesen konnte oder nicht - vor, weil der Prof auch noch eine Aufforderung des Pruefungsamtes schlichtweg ignorierte. Ich frage mich, inwiefern die Pruefungsordnung dann auch gegen Profs juristisches Gewicht hat und was mir eine Diensaufsichtsbeschwerde bringen wuerde. Annulierung seiner Beurteilung und das Aussuchen eines voellig neuen Gutachters? Ein dritter Gutachter ist uebrigens dann laut Magisterpruefungsordnung vorgesehen, wenn die Note des Zweitgutachters um 2 Grade abweicht - was eben wahrscheinlich ist. Welche der beiden Alternativen - durchfallen "wollen" oder auf einen sehr wohl gesonnen Drittgutachter hoffen - wuerdest du denn bauen?

    Danke!

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