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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Verschweigen von Verlust d. Prüfungsanspruchs

    Habe vor ca. 3 Jahren den Prüfungsanspruch für BWL/VWL an Bayerischer Uni verloren (Direktimmatrikulation VWL, nicht über ZVS). Was könnte rein theorethisch im schlimmsten Fall passieren wenn ich mich bei einer anderen Uni für BWL bewerbe (direkt oder über ZVS) und den Verlust des PA verschweige (Neuimmatrikulation als Erstsemester)? Wie sieht das mit dem Datenabgleich zwischen den Bundesländern aus ? Gibt es Präzidenzfälle für das Verschweigen von verlorenem PA ?

  2. #2
    jonesjena ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
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    09.11.2004
    Beiträge
    75

    lieber nicht

    da muss ich andy zustimmen. studiere doch nicht unbedingt vwl/bwl. geh an eine FH oder BA, da ist es unerheblich ob du den pruefungsanspruch an einer uni versiebt hast. die abschluesse sind zwar nicht 100% gleichwertig aber immer noch besser als 3 jahre studieren und dann wegen vorspiegelung falscher tatsachen und urkundenfaelschung von der uni zu fliegen.

  3. #3
    Avatar von Neroli
    Neroli ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    02.05.2004
    Beiträge
    4.476
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Habe vor ca. 3 Jahren den Prüfungsanspruch für BWL/VWL an Bayerischer Uni verloren (Direktimmatrikulation VWL, nicht über ZVS). Was könnte rein theorethisch im schlimmsten Fall passieren wenn ich mich bei einer anderen Uni für BWL bewerbe (direkt oder über ZVS) und den Verlust des PA verschweige (Neuimmatrikulation als Erstsemester)? Wie sieht das mit dem Datenabgleich zwischen den Bundesländern aus ? Gibt es Präzidenzfälle für das Verschweigen von verlorenem PA ?
    Du willst dir ein Studium zusammenlügen? Das ist ja noch dreister als diese ganzen Klagen, die die Mediziner und andere anstrengen. Warum willst du das Fach überhaupt nochmal studieren? Ist doch schonmal schief gegangen...

    Ciao,
    Neroli

    Life’s about film stars and less about mothers
    It’s all about fast cars cussing each other
    But it doesn’t matter cause I’m packing plastic
    and that’s what makes my life so fucking fantastic


    Lily Allen - The Fear

  4. #4
    Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Habe vor ca. 3 Jahren den Prüfungsanspruch für BWL/VWL an Bayerischer Uni verloren (Direktimmatrikulation VWL, nicht über ZVS). Was könnte rein theorethisch im schlimmsten Fall passieren wenn ich mich bei einer anderen Uni für BWL bewerbe (direkt oder über ZVS) und den Verlust des PA verschweige (Neuimmatrikulation als Erstsemester)? Wie sieht das mit dem Datenabgleich zwischen den Bundesländern aus ? Gibt es Präzidenzfälle für das Verschweigen von verlorenem PA ?
    Es ist umöglich das dem PA zu verschweigen.
    Du mußt
    1. Nachweisen was du zwischen Abitur und deinem neuen Studium gemacht hast
    2. Gibt es einen Abgleich mit all den Universitäten auf denen du warst.
    3. Würdest du sowieso wieder durchfallen, wenn du dich wieder neu für dieses Fach eingeschrieben hast.

    Anmerkung: Bei deinem Vorhaben würdest du mehrfach eine falsche eidesstattliche Aussage machen (Strafe: 1 Jahr), was Richter gar nicht gerne sehen und eine Bewährung ist da so gut wie unmöglich!

    An deiner Stelle würde ich das studieren ganz aufgeben und erst mal eine Lehre in die Richtung machen und schauen, ob du überhaupt qualifiziert bist. Dann kannst du geg. noch im Ausland studieren oder an einer BA.

  5. #5
    jonesjena ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    09.11.2004
    Beiträge
    75
    Zitat Zitat von Andy
    So ganz einfach ist das mit dem Wechsel zu einer FH auch nicht. In meinem Bekanntenkreis ist jemand von der Uni zur FH gewechselt bevor er den Prüfungsanspruch an der Uni verlor. Sonst wäre es in der Fachrichtung für ihn auch an der FH Essig gewesen.

    da die bildungspolitik ja (leider) immer noch laendersache in deutschland ist, haengt das wohl auch vom bundesland ab.
    da wir alle wie immer nix genaues wissen sollte er sich an eine studienberatung wenden, vielleicht ohne gleich seinen namen an die grosse glocke zu haengen (wenn das denn moeglich seien sollte)

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