da muss ich andy zustimmen. studiere doch nicht unbedingt vwl/bwl. geh an eine FH oder BA, da ist es unerheblich ob du den pruefungsanspruch an einer uni versiebt hast. die abschluesse sind zwar nicht 100% gleichwertig aber immer noch besser als 3 jahre studieren und dann wegen vorspiegelung falscher tatsachen und urkundenfaelschung von der uni zu fliegen.
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10-01-2005 11:23 #1Unregistriert Gast
Verschweigen von Verlust d. Prüfungsanspruchs
Habe vor ca. 3 Jahren den Prüfungsanspruch für BWL/VWL an Bayerischer Uni verloren (Direktimmatrikulation VWL, nicht über ZVS). Was könnte rein theorethisch im schlimmsten Fall passieren wenn ich mich bei einer anderen Uni für BWL bewerbe (direkt oder über ZVS) und den Verlust des PA verschweige (Neuimmatrikulation als Erstsemester)? Wie sieht das mit dem Datenabgleich zwischen den Bundesländern aus ? Gibt es Präzidenzfälle für das Verschweigen von verlorenem PA ?
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16-01-2005 16:45 #2
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lieber nicht
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16-01-2005 18:31 #3Du willst dir ein Studium zusammenlügen? Das ist ja noch dreister als diese ganzen Klagen, die die Mediziner und andere anstrengen. Warum willst du das Fach überhaupt nochmal studieren? Ist doch schonmal schief gegangen...
Zitat von Unregistriert
Ciao,
Neroli
Life’s about film stars and less about mothers
It’s all about fast cars cussing each other
But it doesn’t matter cause I’m packing plastic
and that’s what makes my life so fucking fantastic
Lily Allen - The Fear
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16-01-2005 21:48 #4Unregistriert GastEs ist umöglich das dem PA zu verschweigen.
Zitat von Unregistriert
Du mußt
1. Nachweisen was du zwischen Abitur und deinem neuen Studium gemacht hast
2. Gibt es einen Abgleich mit all den Universitäten auf denen du warst.
3. Würdest du sowieso wieder durchfallen, wenn du dich wieder neu für dieses Fach eingeschrieben hast.
Anmerkung: Bei deinem Vorhaben würdest du mehrfach eine falsche eidesstattliche Aussage machen (Strafe: 1 Jahr), was Richter gar nicht gerne sehen und eine Bewährung ist da so gut wie unmöglich!
An deiner Stelle würde ich das studieren ganz aufgeben und erst mal eine Lehre in die Richtung machen und schauen, ob du überhaupt qualifiziert bist. Dann kannst du geg. noch im Ausland studieren oder an einer BA.
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17-01-2005 02:20 #5
"Student" (20-79 Beiträge)
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Zitat von Andy
da die bildungspolitik ja (leider) immer noch laendersache in deutschland ist, haengt das wohl auch vom bundesland ab.
da wir alle wie immer nix genaues wissen sollte er sich an eine studienberatung wenden, vielleicht ohne gleich seinen namen an die grosse glocke zu haengen (wenn das denn moeglich seien sollte)
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