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  1. #1
    Daniel_Daniel Gast

    Achtung Ablehnungsbescheid.....Hilfe dringend nötig! ;)

    Hallo!
    Ich hab da mal ne kleine, wichtige und dringende Frage:
    Ich wollte zum SS 05 Soziologie studieren. Hab mich angemeldet und daraufhin für das Fach ne Ablehnung bekommen. Mein Wartelistenrang ist 49. Der Grenzrang ist 20, mit ner Durchschnittsnote von 2,1.
    Die letzten Durchschnittsnoten für die Aufnahme in diesem Fach (WS 2004) lagen bei 2,7.
    Meine Abinote ist 2,5. Hab jetzt 1 Wartesemester.
    Was heißt Grenzrang? Heißt das, dass nur noch höchstens 20 Leute (in diesem Fall) durch das Nachrückverfahren einen Soziologiestudienplatz erhalten? (Dann wäre das ja für mich unmöglich noch dieses Semester einen Platz zu bekommen...;()
    Sorry, aber ich check das noch nicht so ganz. Wäre nett, wenn ich ne Antworte bekäme.
    Danke für alle antwortswilligen im Vorraus,
    Gruß Daniel

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Hey Daniel,

    sag mal,ist der Grenzrang auf das Hochschulverfahren oder auf das generelle ZVS-Verfahren bezogen?Du müsstest auf Deinem Ablehnugsbescheid 2 Ränge stehen haben (ich weiß das leider aus eigener Erfahrung...:-().

    Wenn das der Rang vom Hochschulverfahren ist,brauchst Du gar nicht mehr drauf zu achten,weil der fürs weitere Verfahren nicht mehr relevant ist.
    Fürs Nachrückverfahren ist der generelle ZVS-Rang von Belang.Dann hättest Du aus Deinem Bundesland noch 29 Personen vor Dir,die einen Platz bekommen würden,bevor Du es tust.Leider kann man nur nie sagen,wie wahrscheinlich es ist,dass so und soviele Leute abspringen,dass Du im Nachrückverfahren noch einen Platz bekommst.Bei mir waren es letztes Jahr 31 im ZVS-Ranking und ich habe im Nachrückverfahren (frag mich nicht welches,aber es war auf keinen Fall das erste...)einen Psychologie-Platz in Bielefeld bekommen.

    Achso,der Grenzrang 20 bedeutet,dass bis Person 20 angenommen wurde und danach nicht mehr.Das klingt mir nur sehr nach Hochschulverfahren.
    Also guck mal nach:-)
    Wünsch Dir ganz viel Glück!!!

  3. #3
    Daniel_Daniel Gast

    Cool

    Danke für die fixe Antwort. Hat mir sehr geholfen! Also ich hab mich um den Studienplatz im hochschulinternen Verfahren beworben.
    na dann bin ich ja jetzt n bissl beruhigt, denn wenn in münster (da hab ich mich beworben) nur 48 Leute vor einem sind, kann das ja bei der großen Uni (hoffentlich) gut möglich sein, dass man noch nen platz bekommt.?!

  4. #4
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Betaetige mich ungern als die Stimme des Verderbens, aber wenn es 20 Studienplaetze gibt (von wegen Grenzrang=20), dann halte ich die Wahrscheinlichkeit fuer relativ niedrig, dass mindestens 49 von 69 Leuten ablehnen ... Aber Unregistriert meinte ja, dass der Rang vom Hochschulverfahren dann nicht mehr relevant ist. Frag am besten mal an der Uni direkt nach.
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  5. #5
    Daniel_Daniel Gast
    ja , das hab ich mir auch schon gedacht, aber bei so ner großen uni wie ms mit 35.000 studis müßten/sollten (hoff ich mal) mehr studienplätze angeboten werden als nur 20......!
    ich sollts dann wohl noch weitere 50 male versuchen bei der uni anzurufen....aber wenigsten seh ich, dass ich nicht der einzige verwirrte bin, der das ganze nicht so wirklich checkt....hat auch was gutes....

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