Zitat von berki
Vermutlich schreibt der durchschnittliche BWL-Student im 10. Semester seine Diplomarbeit. Vorlesungen, Übungen, Praktika, Seminare gibt es nach dem Regelplan für das 10. Semester nicht mehr, da diese nur bis einschließlich des meinetwegen 8. Semesters geplant sind.
Insofern müßte Dich die Uni auf Grund vorhergehender Leistungen (Scheine) in ein tieferes Fachsemester einstufen. Gerade der Wunsch nach einer anderen Schwerpunktsetzung, der von Dir ja als Wechselgrund angeführt wird, weil der Schwerpunkt nur an der FU angeboten wird, kann aber dazu führen, daß die Wiederholung zahlreicher Lehrveranstaltungen nötig erscheint. Die Festlegung auf gewisse Studienschwerpunkte/Fachrichtungen geschieht häufig nach der Diplom-Vorprüfung/Zwischenprüfung.
Da Dein bisheriges Studium schon weit fortgeschritten ist, will man Dich mit dem Ablehnungsbescheid vor einem falschen Fehler bewahren, damit Du nicht zum langzeitstudierenden, gebührenpflichtigen Bummelstudenten wirst. Das Lehrveranstaltungsangebot in dem gewünschten Schwerpunkt ist möglicherweise so aufgebaut, daß nur wenige Leistungen aus anderen, von Dir bisher gewählten Schwerpunkten übertragbar, d.h. anerkennbar sind und das Angebot zum schnellen, zügigen Nachholen dieser Leistungsnachweise nicht gegeben ist, da diese üblicherweise über den normalen Zeitraum des gesamten Hauptstudiums angeboten werden.
Sieh mal, ich habe mich als Physik für das Nebenfach Chemie entschieden und zahlreiche Wahl- und Wahlpflichtveranstaltungen in diesem Bereich belegt. Wäre mir kurz vor meiner Diplomarbeit eingefallen, daß ich doch besser den Schwerpunkt E-Technik (in Zusammenarbeit mit einer anderen Fakultät) belegt hätte, dann hätte man mich auch erstmal zur Studienberatung geschickt. Da unser Fach zulassungsfrei ist, hätte ich das zwar machen können, aber meine Studienzeit hätte sich dadurch erheblich verlängert. Das soll nicht heißen, daß ich von diesem Fachgebiet bisher keine Ahnung habe. Nein, ich habe auch da Vorlesungen und Seminare besucht (Physiker als Allround-Genie), aber für eine Anerkennung als Studienschwerpunkt sind gewisse formale Voraussetzungen und eine ganze Anzahl von Vorlesungen, Seminaren, Praktika erforderlich, deren (erfolgreiche) Erfüllung nach dem vorliegenden Lehrplanangebot noch mehrere Jahre dauern würde.
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18-02-2005 22:40 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Klage gegen Ablehnungsbescheid höheres Fachsemester FU Berlin
Hi,
ich habe mich für ein höheres Fachsemester in BWL an der FU Berlin beworben. Für das 10. Semester. Ich wollte eigentlich nur einen Hochschulwechsel vornehmen um den von mir gewünschten Schwerpunkt zu studieren.
Leider habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Die Begründung bezieht sich auf eine angeblich ganz neue Regelung wonach Bewerber die über die Regelstudienzeit von 8 Semester hinausgehen abgelehnt werden können.
Ich meine ich benötige nicht mehr viel für das Studium und für das 10. Semester dürften doch genügend Plätze vorhanden sein. Warum lehnt mich die FU ab?
Kann mir jemand einen Tipp geben ob es sich lohnt dagegen zu klagen?
So wie sich die FU Berlin ausgedrückt hat scheint es aussichtslos zu sein.
Grüsse,
berki
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19-02-2005 05:39 #2
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19-02-2005 10:25 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Die Sache ist, dass ich bereits ein Studium (FH) abgeschlossen habe und das BWL-Studium als Zusatzstudium betreibe.
Die Vorlesungen die ich bisher an der TU besucht habe würden mit den Vorlesungen, Übungen, Praktika etc. an der FU übereinstimmen und angerechnet werden können. Nebenbei gesagt hat sich mein BWL-Studium verlängert weil ich freiwillig Fächer belegt habe die die Studienordnung nicht vorsieht.
Würde ich an die FU gehen würde, ich noch max. 4 Vorlesungen benötigen (müsste so pi-mal-Daumen hinhauen, evtl. sogar weniger). Mit der Vermutung Bummelstudent zu sein/werden können die nicht argumentieren. Der von mir gewünschte Schwerpunkt kann ohne weiteres nachgeholt werden. Die gewünschten Voraussetzungen erfülle ich.
Von den FU-Menschen hat mich bis jetzt auch keiner gefragt. Auf Nachfrage bei den Unterzeichnern des Ablehungsbescheids habe ich auch keine Antwort erhalten: "Wir wissen doch nicht was die Rechtsabteilung macht".
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