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  1. #1
    hilka ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    4

    studiengang läuft aus

    Ich bin im 3. Semester und muss mich aus gesundheitlichen Gründen für mind. ein Semester beurlauben lassen. Leider läuft mein Studiengang aus, meine Studiengruppe ist die letzte in diesem Studiengang. Wie wird das geregelt?
    Muss ich nach der Beurlaubung an einer anderen Fachhochschule weitermachen? Genau dieser Studiengang wird sonst an keiner anderen FH angeboten. Was mach ich denn bloß??

  2. #2
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
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    Beiträge
    5.262
    Zitat Zitat von hilka
    Ich bin im 3. Semester und muss mich aus gesundheitlichen Gründen für mind. ein Semester beurlauben lassen. Leider läuft mein Studiengang aus, meine Studiengruppe ist die letzte in diesem Studiengang. Wie wird das geregelt?
    Muss ich nach der Beurlaubung an einer anderen Fachhochschule weitermachen? Genau dieser Studiengang wird sonst an keiner anderen FH angeboten. Was mach ich denn bloß??
    Soweit ich weiss, muss ein auslaufender Studiengang noch zwei Semester laenger gefuehrt werden, d.h. die Leute aus dem letzten Jahrgang duerfen dann Regelstudienzeit + 2 Semester brauchen. Aber frag besser mal an Deiner Uni/ FH nach (z.B. in Eurem Pruefungsamt oder in der Rechtsabteilung der Uni).

    Viel Erfolg!
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  3. #3
    Avatar von Sila
    Sila ist offline "Doktorand" (150-299 Beiträge)
    Registriert seit
    29.11.2003
    Beiträge
    164
    Bei uns an der FH ist es grad auch so ähnlich passiert. Diejenige, die beurlaubt war, kann nun aber mit Kompromissen ihre Richtung fertig studieren.
    Am besten mit dem zuständigen Fachbereich vorher sprechen.
    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
    Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    -Descartes-
    -

  4. #4
    Unregistriert Gast
    Auweia. Der Fluch der "bundesweit einmaligen, einzigartigen" Studienangebote, die in jüngster Zeit schnell und weil hochmodern als B/M-Studiengänge aus dem Boden gestampft wurden.

    Und dann stellt man ein paar Monate später fest, daß die Einschreibungszahlen doch nicht den großen Erwartungen entsprechen, daß eine Akkreditierung des neuen Studiengangs Geld kostet, daß sich die Sache für die Handvoll Studenten nicht so ganz rechnet und schon wird der Studiengang wieder geschlossen.

    Nachteile haben die Studierenden dann genug: Der Studiengang, der sich gerade noch im Aufbau befand wird nicht weiter ausgebaut, sondern im Rohbau weiterbetrieben. Einen Zeitverzug kann sich keiner leisten, weil schon die Abwicklung droht. Die Studenten wissen nicht, was ihr Abschluß überhaupt wert sein wird. Da fehlen wegen der Einmaligkeit völlig die Maßstäbe, insbesondere aber auch für zukünftige Arbeitgeber.

    Möglicherweise wird nicht einmal die Masterausbildung angefangen, sondern der Studiengang nach dem Bachelor schon gekippt.

    Schöne Sache, dieser Bologna-Prozeß. *kotz-Smiley* Irgendwer schrieb mal, daß die Marke "Dipl.-Ing.", die durchaus was zählt auf der Welt dadurch zerstört wird.

  5. #5
    hanuta Gast
    @Unregistriert: Das muss so nicht sein. Mein Studiengang wird nach 15 Jahren vom Diplom- zum Bachelorstudiengang, da ist der nachfolgende Jahrgang auch der letzte, und den Studenten kann gleiches passieren.

    Bei uns wurde es so geregelt, dass der letzte Jahrgang (eigtl. Abschluss SS 2007) noch zwei Jahre Zeit bekommt, d.h. bis 2009 kann man noch alle Kurse und Pruefungen des Hauptstudiums belegen. Die Info dazu haben wir allerdings schon letztes Jahr erhalten, wundere mich daher ein bisl, dass du darueber noch nicht Bescheid erhalten hast.

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