Hallo,

vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen helfen:

1. Wie genau ist diese Tabelle mit den NC Werten zu interpretieren auf www.zvs.de?

Die linke Seite gibt doch an, mit welchem NC und welcher Durchschnittsnote man angenommen wird, während die rechte Seite die Wartesemester mit dem entsprechenden Schnitt angibt, oder nicht?

Damit habe ich noch leichte Verständnisschwierigkeiten - links steht ja, dass wenn man den NC und die Wartesemester erfüllt hat, also für Jura 2,3 und 2 Wartesemester - ein Übergang in diese Verteilungskriterien von 1-5 stattfindet.

2. Wie muß man die rechte Seite interpretieren und diese Einstufung überhaupt?

Rechts steht ja z.B. 2,8 und auch 2 Wartesemester...

(bedeutet das, mit 2,8 und 2 zustätzlichen WS ist man wieder drin?)

Jetzt sind dort Unis angegeben, z.B. Bochum und eine bestimmte Ziffer des Verteilungskriteriums. Bedeutet dies, dass jeder der dieses Kriterum und den Schnitt erfüllt hat,genommen wird?

Meine Situation ist folgende:

Ich lebe bei meiner Freundin in Krefeld und komme aber aus einer anderen Gegend, 180 km entfernd. Da ich hier wohnen bleiben möchte, erhalte ich wohl nur das Kriterium 5 (oder nicht?). Mein Wohnsitz ist offiziell noch bei meiner Mutter angegeben.

Mein NC wird so zwischen 2,1 und 2,3 liegen.

Die 60% Regelung, die in diesem Jahr eingeführt werden soll betrifft doch nur die bundesweit vergebenen Studiengänge oder auch Jura?

Wäre nett, wenn mir jemand genau sagen könnte, wie das läuft.

Gruß
Fabianochristo