UNI-Forum

Thema: Böse Falle ?

+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Unregistriert Gast

    Achtung Böse Falle ?

    Hallo Forum-Mitglieder !

    Zitat: "Wer etwa nach dem Abitur eine Ausbildung macht und sich dann zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die Ausbildungszeit als Wartesemester angerechnet."

    Was ist denn wenn ich mich bei der ZVS bewerbe und im Falle einer Absage meine Ausbildung anfange. Kann ich dann nach der absolvierten Ausbildung bei meiner erneuten ZVS- Bewerbung mit der Anrechnung der Ausbildung als Wartesemester rechnen ? Ich bewerbe mich ja dann schon zum zweiten Mal.

    Danke

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Natürlich kannst du das. Wartezeit gilt nur dann nicht, wenn man schon immatrikuliert war an einer deutschen hochschule und bei einer absage bist du das ja nicht, erst wenn du einen studienplatz annimmst.

  3. #3
    *** Gast
    du bekommst auch die wartezeit angerechnet, wenn du dich nicht vorher bei der zvs bewirbst.. (nur mal so zur info)

    wartezeit ist die vergangene zeit in halbjahren, die nach dem abi verstrichen sind, ohne dass du immatrikuliert warst

Ähnliche Themen

  1. Lieblingslyrics
    Von Diana im Forum Musik
    Antworten: 129
    Letzter Beitrag: 29-07-2008, 12:53
  2. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 15-08-2006, 09:51
  3. Dás Böse und das Gute
    Von helios im Forum Lyrik + Prosa
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 23-08-2004, 16:19
  4. Böse Medien?
    Von rangolf im Forum Gesellschaft und Politik
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 25-11-2003, 02:41
  5. Der Beweis: Frauen sind böse!!
    Von rangolf im Forum Kuscheln
    Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 07-10-2003, 11:02

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein