Natürlich kannst du das. Wartezeit gilt nur dann nicht, wenn man schon immatrikuliert war an einer deutschen hochschule und bei einer absage bist du das ja nicht, erst wenn du einen studienplatz annimmst.
Thema: Böse Falle ?
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12-07-2005 14:36 #1Unregistriert Gast
Böse Falle ?
Hallo Forum-Mitglieder !
Zitat: "Wer etwa nach dem Abitur eine Ausbildung macht und sich dann zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die Ausbildungszeit als Wartesemester angerechnet."
Was ist denn wenn ich mich bei der ZVS bewerbe und im Falle einer Absage meine Ausbildung anfange. Kann ich dann nach der absolvierten Ausbildung bei meiner erneuten ZVS- Bewerbung mit der Anrechnung der Ausbildung als Wartesemester rechnen ? Ich bewerbe mich ja dann schon zum zweiten Mal.
Danke
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12-07-2005 15:57 #2Unregistriert Gast
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12-07-2005 17:14 #3*** Gast
du bekommst auch die wartezeit angerechnet, wenn du dich nicht vorher bei der zvs bewirbst.. (nur mal so zur info)
wartezeit ist die vergangene zeit in halbjahren, die nach dem abi verstrichen sind, ohne dass du immatrikuliert warst
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