Wenn die familiären Gründe in der Pflege der Eltern oder Großeltern bestehen oder eventuelle finanzielle Zwänge die Aufgabe der unabhängigen Wohnung und einen Rückzug ins Elternhaus erforderlich machen, ist diese Begründung akzeptiert. Ebenso, wenn es um Pflege und Aufzug eigenen Nachwuchses geht.
Allein wegen einer temporär vorhandenen Lebensabschnittspartnerin würde ich ein erfolgreich begonnenes Studium nicht unbedingt abbrechen. Die Liebe kommt und sie geht auch wieder und andere Mütter haben auch schöne Töchter. Nicht zuletzt gibt es auch immer mehr Fernbeziehung. Also, da müssen schon ein paar mehr Gründe außer diesem einen her, um dafür das Leben so gravierend umzukrempeln. (Außerdem lässt man doch nicht alles mit sich machen und trifft und verantwortet auch eigene Entscheidungen und widerspricht auch mal.)
So, genug der Vorrede. In vielen Studiengängen bestehen Zulassungsbeschränkungen nur im ersten Semester und die Einschreibung in höhere Semester (bei anerkannten Vorleistungen) ist frei. Man nimmt also am besten die Studien- und Prüfungsordnung des Wunschstudiengangs an der Wunschhochschule in die Hand und gleicht die dort genannten Voraussetzungen mit dem eigenen Erreichten ab. Mit diesen Notizen in der Hand vereinbart man einen Termin mit dem Prüfungsausschußvorsitzenden oder erstmal mit dem Fachstudienberater an der Wunschhochschule und bringt Träume und Wunschvorstellungen mit der Realität in Einklang.
Generell gilt der Hochschulwechsel und die Neueinordnung in ein Fachsemester mit einem Zwischenzeugnis (Vordiplom) als unproblematischer, weil damit der Einstieg ins Hauptstudium (und damit eine veränderte Auswahlmöglichkeit an Spezialfächern etc.) besser möglich ist.
Natürlich wird bei all den Studienreformen und insbesondere bei der Einführung neuer Ba/Ma-Abschlüsse auch viel für die Individualisierung und gegen die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Studiengängen und Abschlüssen getan, womit ein Hochschulwechsel außer nach dem Erreichen des Abschlusses erschwert wird.
Ob und wie man mit einem Vordiplom in einen Bachelor-Studiengang einsteigen kann oder mit einem Bachelor-Abschluss in einen Diplomstudiengang dürfte der Freiheit der Hochschulen und Immatrikulationsverantwortlichen unterstellt sein. Frag die am besten mal.
Thema: FH Wechsel
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
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10-04-2007 12:26 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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FH Wechsel
Hallo,
Ich studiere gerade BWL im 2.Semester auf der FH Würzburg-Schweinfurt. Aus familiären Gründen würde ich so schnell wie möglich mein Studium auf der FH Köln fortsetzen.
Ist es sinvoller sein Vordiplom zu beenden und dann die FH zu wechseln, wie sieht denn eigenlich die chance aus genommen zu werden?
Vielen Dank
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10-04-2007 12:46 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 18.06.2006
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10-04-2007 16:36 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Klare Antwort: ja. Bei nicht bundeseinheitlichen Studiengängen (wie Medizin, Pharmazie, Jura, ...) haben die Universitäten viel Gestaltungsmacht und können somit relativ frei entscheiden, was sie anerkennen und was nicht. Du musst also durchaus damit rechnen, dass Dir bereits erbrachte Studienleistungen an der neuen Uni nicht oder nur teilweise anerkannt werden, weil die dort äquivalente Veranstaltung evtl. andere Schwerpunkte setzt. Vor dem Vordiplom kann das heissen: ein Semester länger studieren. Diese Problem umgeht man mit einem Vordiplom in den allermeisten Fällen.
P.
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