Wenn Du schon klagen willst, solltest Du Dich schon selbst mit der Thematik auseinandersetzen, anstatt einfach in einem Forum zu posten und zu erwarten, dass Dir jemand seine privaten Unterlagen zukommen lässt.
Google hilft gerne weiter.
Thema: Studienplatzklage-Unterlagen
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17-02-2008 11:13 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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- 1
Studienplatzklage-Unterlagen
Hallo,
für meine evtl. Studienplatzklage auf einen Quereinstieg wäre ich daran interessiert eine Kopie einer bereits erfolgten Klage durchzulesen.
Hat von euch viell schon jemand einen Anwalt in Anspruch genommen und könnte mir die Dokumente zukommen lassen? Natürlich werde ich auch für Versabdkosten uns sonstige Kosten aufkommen.
meine e-mail adresse wäre: steffi.heimlich@gmx.de
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17-02-2008 13:42 #2

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17-02-2008 13:58 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 18.06.2006
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Muss der Zaunwipfel mal zustimmen. Zudem stelle ich mir gerade die Frage, was Dein anwalt so tut, wenn er sich anscheinend noch nicht mit einem derartigen Fall auseinandergesetzt hat und so überhaupt keinen Kollegen kennt, der ihm ggf. die hier gewünschten Informationen zukommen lassen kann.
Vielleicht solltest Du da besser mal die Beratung bei einem Spezialisten suchen.
Wenn ich mich nicht irre, werben die auch immer mal wieder heftig, bevorzugt zu Semesterbeginn um Mandanten und stellen durchaus publikumswirksam ihre Erfolge dar.
Aber natürlich kostet so eine anwaltliche Erstberatung ein paar Cent mehr als eine Briefmarke und kann ja durchaus auch mit dem väterlichen Rat enden, sich die Sache aus dem Kopf zu schlagen (jedenfalls wenn es dem Anwalt nicht nur ums Geld verdienen geht).
Für einen Quereinstieg in ein Studium sammelt man mal eben seine bisherigen Leistungsnachweise ein, faßt die nett und ordentlich in einem Hefter zusammen, so dass man sie schnell wieder findet. Dann besorgt man sich die Studien- und Prüfungsordnung des angestrebten Studiengangs und sucht das Gespräch mit der Fachstudienberatung. Alles ganz unkompliziert und ohne irgendein Gericht, einen Anwalt oder eine Klage.
Mit dem Studienberater und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschußes bespricht man dann, wie die bisher erreichten Leistungen in das neue Studienumfeld einzustufen sind.
Und dann geht es zum Studierendensekretariat/Imma-Amt, um sich für das höhere Semester einzuschreiben. Bei nicht wenigen Studiengängen, die im Anfangssemester zulassungsbeschränkt sind, bestehen im übrigen in höheren Semestern keine Zulassungsbeschränkungen (was auch mit einer guten Siebfunktion im ersten Semester im Zusammenhang steht).
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17-02-2008 14:16 #4
So, wie ich das verstanden habe, scheint sie ja noch gar keinen Anwalt zu haben, sondern eine Klage erst einmal ins Auge zu fassen:
Vermutlich will sie die Unterlagen für eine erfolgreich durchgegangene Klage haben, um Anwaltskosten zu sparen, indem sie ihrem Anwalt (so sie denn irgendwann einen hat) gleich im ersten Gespräch vor die Nase knallt, wie er die Sache anzugehen hat, damit es klappt...
So oder so - ich würde Dir, Hummel, raten, die Sache erst einmal wie von Lausitzer vorgeschlagen anzugehen und nur dann, wenn es keinen Erfolg bringen sollte, einen Anwalt mit einer Klage zu beauftragen. Und das eben, nachdem Du Dich selbst schlau gemacht oder beraten lassen hast.
Wobei Dir ohnehin nichts Anderes übrig bleiben wird, da ich stark anzweifle, dass irgendjemand seine vertraulichen Daten, Anwaltskorrespondenz, Gerichtsurteil, etc. pp. einem Wildfremden zuschickt. Entweder bist Du reichlich naiv oder einfach stinkfaul...
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17-02-2008 15:31 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Also, beraten lassen kann sie sich ja auch erstmal beim Studentenwerk oder beim Asta, die derartige Beratungen anbieten (sofern sie nicht schon durch Rechtsanwälte in dieser Frage geknebelt sind, da es sich ja um eine Rechtsberatung handelt). Aber in jedem Fall gibt es bei diesen Stellen doch durchaus Sachverstand, der öfter mit derartigen Fragen konfrontiert ist. Und auch den klagelosen Weg wird man ihr da , besser als ich es hier kann, umreißen können.
Ob es Papis Anwalt besonders froh macht, wenn man ihn meint, bevormunden zu können, weiß ich nicht. Der wird schon einordnen können, was er warum so macht und die juristische Fachliteratur wird ihm im Zweifel bestimmt auch bessere Empfehlungen geben, als irgendwelche hier zusammengesammelten Mail-Schnipsel.
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