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  1. #1
    Isabell1987 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    07.03.2008
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    1

    Doppelt Immatrikuliert

    Vielleicht kennt sich jemand damit aus, bin leider selber sehr ratlos...

    Hatte im Dezember ein Vorstellungsgespräch bei einer privaten FH und wurde auch angenommen... Ich habe dann vorerst auch den Platz angenommen, weil ich dachte vielleicht bekomme ich bei der anderen FH vielleicht keinen Platz mehr... Man sagte mir auch auf mehrmaliges nachfragen, dass wenn ich den Zulassungsantrag ausfülle, mir nur der Studienplatz reserviert wird und ich noch eine Zulassungsbestätigung bekomme und dann erst entgültig immatrikuliert werde...
    Jetzt wurde ich doch bei meiner Wunsch FH angenommen und bin da auch schon sit einer Woche... Die andere FH stellt sich jetzt quer und meinte ich soll das erste Semester bezahlen (4000€)... Sie kommen mir entgegen und verlangen nur 60%, die ich auch noch bezahlen würde wenn es sein müsste... Jetzt wollen die mich aber auch immatrikulieren für das erste Semester, was ja zu schweren Komplikationen wegen meiner anderen Immatrikulation führen kann...
    In den Unterlagen von der anderen FH steht auch dass ich nur Immatrikuliert werden kann wenn ich einen Krankenversicherungsnachweis vorlege aber auf einmal können die mich doch immatrikulieren ohne Nachweis...
    Alles ein wenig komisch,,,
    Was meint ihr? Soll ich einen Anwalt einschlalten? Was für Auswirkungen hat es jhetzt für die andere FH?

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Beiträge
    3.691
    Ich würde mir eher mal die Immatrikulationsordnung der privaten Hochschule genauer anschauen und zudem prüfen, welche Unterlagen ich denen bisher überlassen habe.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine staatliche Hochschule, zumindest meine, bei (noch) nicht vorliegendem Krankenversicherungsnachweis eine vorläufige Immatrikulationsbescheinung ausstellt. (Weil sich sonst der Teufelskreis nicht auflösen würde: kein Student, keine Krankenversicherung - keine Krankenversicherung, kein Student. Also erklärt die Hochschule, dass sie beabsichtigt, den Bewerber zu immatrikulieren, wenn er einen Krankenversicherungsnachweis bringt. Und die Krankenkasse erteilt den Nachweis, im Wissen, dass der Versicherte dann Student ist.)

    Jedoch ist auch dringend ein Blick in die Beitragsordnung der privaten Fachhochschule anzuraten, insbesondere auf Fälligkeit und Rücktrittsmöglichkeiten und anfallende Kosten bei der Stornierung einer Einschreibung.

    Hier hätte man sich mal wieder vor dem Unterschreiben das Kleingedruckte durchlesen sollen.

    Keinen anderen Rat würde vermutlich auch ein Anwalt geben.

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