Erkennst Du den Widerspruch zwischen einer "verhältnismäßig leichten Klausur", von der Du schreibst, und Deinen Ansprüchen an die Bewertung?
Wenn sie "verhältnismäßig leicht" war, warum bist Du dann nicht unter den Studenten, die sie bestanden haben?
Warum erwartest Du weiterzukommen und eine ausreichende Note zu erhalten, wenn Du schon bei einer "verhältnismäßig leichten" Klausur nicht in der Lage bist, das Anforderungsniveau zu erfüllen?
Das ist dann nämlich eine "nicht ausreichende" Leistung und offenbar genauso bewertet worden, nämlich mit einer 5, oder?
Wenn Du die Hälfte Deiner Arbeit falsch machst, sieht sich Dein Arbeitgeber das auch nicht lange an und bescheinigt Dir netterweise auch noch eine gute Leistung. Nein, der wird ganz anders darauf reagieren.
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19-07-2008 14:15 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Prüfung endgültig nicht bestanden
Hi,
leider habe ich eine Modulprüfung auch nach der zweiten Wiederholung nicht bestanden, was für mich jetzt das Ende des Studiums bedeutet. Allerdings bin ich nach Einsicht der Klausur und nach Bekanntwerden der Notenvergabe der Meinung, dass die Bewertung unfair und willkürlich war. Der Professor hatte zum Bestehen 80% der erreichbaren Punkte angesetzt, was erwartungsgemäß natürlich nur von zwei Studierenden erreicht wurde, woraufhin sie das Mindestmaß auf 70% senkte und immerhin ein Viertel der Studierenden bestanden haben. Ich selbst bin aber der Meinung, dass der Dozent in dem Fall willkürlich und unrechtmäßig gehandelt hat, um eine verhältnismäßig leichte Klausur künstlich zu erschweren und auch in jeder anderen Prüfung 50% der Punkte als ausreichend gewertet worden wären. Zum Vergleich, ich hab 60%, wäre also bei normalen Maßstab durchaus durchgekommen.
Hätte ich mit einem Widerspruch eine Chance? Der Dozent meint die Klausur wäre so leicht gewesen, dass 80% der Punkte durchaus erreichbar wären, während ich entgegenhalte, dass das aber nur 2 Studenten geschafft haben und selbst nach Senkung des Spiegels immer noch 70% durchgefallen sind und auch jede andere Prüfung mit 50% als bestanden gilt.
Ich werde mich jetzt an den Prüfungsausschuss wenden und hoffen, dass der mir zustimmt, allerdings wollte ich hier noch einmal fragen, ob sich jemand mit der Thematik vielleicht besser auskennt als ich.
MfG Schnickus
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19-07-2008 14:34 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Geändert von lausitzer (19-07-2008 um 14:39 Uhr)
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19-07-2008 16:18 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Sorry, lausitzer, aber dat is' dumm Zück! Das übliche Maß für das Bestehen einer Klausur sind 50% der Punkte. 80% sind schon sehr merkwürdig und das nachträgliche Absenken auf 70% (warum gerade 70?) sind es nicht minder. Ich sehe hier durchaus gewisse Chancen, dass die Bewertung so nicht stehen bleibt. Also: Widerspruch einlegen! ("Leicht" und "schwer" sind sowieso nur bedingt objektiv messbar...)
P.
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19-07-2008 16:50 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Ach, P. Der Dozent legt doch nicht willkürlich irgendwelche Prozentzahlen fest, sondern hat eine Erwartungshaltung, was für das Bestehen der Klausur erforderlich ist. Und die kann bei einer "leichten Klausur" durchaus auch identisch mit 70 oder 80 % richtigen Antworten sein, auch wenn er sich dadurch die Abstufung zwischen den einzelnen Noten etwas erschwert.
Man kann eine Klausur bestimmt auch so anlegen, dass nach Annahme des Dozenten und nach Lage des vermittelten Stoffes zu erwarten ist, dass die Aufgaben allesamt gut und schnell gelöst werden können. Dann wäre auch eine derartige Bestehensquote verständlich.
Pharmazeutische Multiple-Choice-Tests in der Staatsprüfung sind da vielleicht nicht das Maß der Dinge.
Wenn nun jedoch die Studenten unter Annahme einer einfachen Prüfung ihre Motivation verweigern, kann man nicht schließlich die Erwartungen immer weiter runterschrauben, um letztlich doch alle passieren zu lassen.
Im übrigen ist es dem Threadersteller ja offensichtlich nicht das erste Mal so gegangen. Zum endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung sind ja immer noch mehrere vergebene Anläufe nötig. Insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich nicht um eine reguläre, sondern eine Wiederholungsklausur gehandelt hat, in der womöglich allesamt Durchfaller vorheriger Prüfungen anwesend waren, spricht nichts dagegen, a) "einfache" Aufgaben zu stellen und dafür b) diesmal den Bewertungsmaßstab strenger anzusetzen.
Insofern würde ich den Fehler noch mehr beim Studenten und weniger in einer ungerechten Bewertung suchen. Und ja, es hat schon immer berüchtigte Prüfungen und Prüfer gegeben, wo die Ausfallquote besonders hoch war.
Dass man bei juristisch erzwungenen Wiederholungsprüfungen dann noch schneller wieder rausgeprüft wird, ist auch keine Neuigkeit, sondern sollte bekannt sein.Geändert von lausitzer (19-07-2008 um 16:54 Uhr)
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19-07-2008 17:11 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Das nenne ich m Zusammenhang mit einer völlig ungewöhnlichen Bestehensgrenze "willkürlich". Ich kenne es, das sowas in einer lokalen Prüfungsordnung definiert wird. Ggf. muss eben die Klausur sinnvoll gestellt werden. Wie man bei 20 zur Verfügung stehenden Prozentpunkten 4 Notenstufen sinnvoll abbilden will, möchte ich mal sehen...
MC-Tests gab es nur im 1. StEx bei uns. Alle anderen, vom jeweiligen Professor bzw. den Assistenten korrigierten, "Prosa"-Klausuren waren auch mit 50% festgelegt (Physik als Ausnahme waren nur 30%). Das kenne ich auch aus meiner eigenen Assistentenzeit an einer anderen Uni nicht anders. Wenn wir bzw. der Prof die Ansprüche hoch setzen wollten, haben wir die Klausur "knackig" zusammengestellt.
P.Geändert von Paracelsus (19-07-2008 um 17:13 Uhr)
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