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  1. #1
    Blaupause ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Unglücklich Abschluss kippelt - Gibt es dafür rechtliche Unterstützung?

    Hallo,

    mein Abschluss steht auf der Kippe. Es fehlen drei Punkte in einer Klausur (2. Wdh). Ohne die hätte ich das entsprechende Modul nicht bestanden und ohne dieses Pflichtmodul würde der ganze Studienabschluss kippen. Alles andere, inklusive der Abschlussarbeit habe ich schon fertig. Nur diese vermaledeiten drei Punkte fehlen. Jetzt droht mir deswegen die Exmatrikulation. Mit Profs reden hat nichts gebracht.

    Wo gibt es Hilfe in solchen Fällen? Kann man da überhaupt noch etwas machen?

    Danke für Eure Antworten.

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Blaupause Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein Abschluss steht auf der Kippe. Es fehlen drei Punkte in einer Klausur (2. Wdh). Ohne die hätte ich das entsprechende Modul nicht bestanden und ohne dieses Pflichtmodul würde der ganze Studienabschluss kippen. Alles andere, inklusive der Abschlussarbeit habe ich schon fertig. Nur diese vermaledeiten drei Punkte fehlen. Jetzt droht mir deswegen die Exmatrikulation. Mit Profs reden hat nichts gebracht.

    Wo gibt es Hilfe in solchen Fällen? Kann man da überhaupt noch etwas machen?

    Danke für Eure Antworten.
    Wie gut sind denn die anderen Noten? Hast Du ständig "Vier gewinnt" gespielt? Wie oft hast Du sonst Wiederholungsprüfungen in Anspruch genommen?
    Was heißt 3 Punkte? Wieviele gab es ingesamt? Hast Du Dich über Möglichkeiten von Härtefallentscheidungen etc. informiert? Wie sieht oder sah es mit Deiner physischen und psychischen Gesundheit zum Prüfungszeitpunkt aus? Gibt es alternative Studiengänge, in denen ein Großteil der Leistungen, inklusive der Abschlussarbeit anzurechnen sind und in denen noch ein Prüfungsanspruch für weitere Leistungsnachweise bestehen würde?
    Geändert von lausitzer (23-04-2009 um 14:11 Uhr)

  3. #3
    Blaupause ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Du klingst ganz schön verbittert, nachts halb vier in Westpolen...

  4. #4
    ellene ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
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    5
    Also ich würde zum Dekan gehen... Wenn es nur um diese ein Klausur geht und du sonst alle anderen Scheine hast, dann kannst du (je nach Studienordnung) einen Härteantrag stellen. Es kommt aber sicher auf deine sonstigen Leistungen wärend des Studiums an!

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