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24-08-2009 11:12 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Immatrikulation nach Exmatrikulation?
Hallo,
Weiß jemand ob nach der Exmatrikulation eine weitere Immatrikulation an der gleichen Uni in einem anderen Studiengang problemlos möglich ist?
Habe in diesem Semester meine Prüfungsversuche im 1. zulassungsbeschränkten Studiengang ausgeschöpft und werde ja demnach zum Ende des Semesters zwangsexmatrikuliert. Ich habe aber standartmäßig zu Beginn des Semesters die Rückmeldeunterlagen bekommen.
Zum WS 09/10 hab ich mich jetzt bei der ZVS für einen anderen Studiengang beworben, würde aber falls ich den Platz bekomme an meiner alten Uni weiter studieren wollen (Scheinanrechnung einfacher). Mit dem ZVS Bescheid kommt ja dann auch wieder die Einschreibungsaufforderung und man bezahlt ja dann den Semesterbeitrag da vor Ort ( müsste ja dann auch eine neue Matr.Nr. bekommen, oder) ...
Die Frage ist jetzt, ob ich Probleme bekomme wenn ich den Semesterbeitrag vom alten Studiengang jetzt nicht bezahle (und dann deswegen zwangsexmatrikuliert werde - aber werd ich wegen der Prüfung dann eh) und mich dann mit dem anderen Studiengang wieder an der geichen Uni immatrikulieren will (bzw. den Beitrag erst dann bezahle) . Ich will halt nicht doppelt zahlen ...
Hat's jemand schonmal gemacht!
Vielen Dank für Antworten
-
24-08-2009 13:01 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 18.06.2006
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- 3.691
Natürlch kann man sich nach einer Exmatrikulation in einem anderen Studium wieder immatrikulieren, sofern man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
An meiner Hochschule gab es ein vereinfachtes Immatrikulationsverfahren für Bewerber, die sich nach dem Ende eines vorherigen Studiums für ein weiteres neu einschreiben wollten. Da wurde einfach der Datensatz im Computer reaktiviert und demzufolge behielt man auch seine alte Matrikelnummer und sogar den alten Studentenausweis mit inzwischen uraltem Foto. Die zugesandten, vollständig ausgefüllten Unterlagen für eine Neuimmatrikulation wurden dagegen ungeöffnet zurückgesandt.
Wenn Du zum Semesterende zwangsexmatrikuliert wirst im bestehenden Studiengang kannst Du natürlich die Semestergebühren für das Folgesemester zurückfordern. Warum denn nicht? Wenn Du an der gleichen Hochschule für einen anderen Studiengang angenommen wirst, musst Du natürlich auch nicht doppelt zahlen. Schon allein, um den Überblick über bereits erbrachte anzurechnende Leistungen, Anzahl von Prüfungsversuchen, Zeitdauer des Hochschulstudiums, höhere Gebührenpflichten für Langzeitstudenten etc. zu behalten, empfiehlt es sich eigentlich das alte "Konto" mit der alten Matrikelnummer weiter beizubehalten. Aber das weiß die Hochschule besser.
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