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  1. #1
    schwamm ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Kein Platz für zulassungsfreien Masterstudiengang wegen Noten?

    Hi, wollte mich für einen Platz im internationalen Masterstudiengang Biomedical Engineering ( RWTH Aachen ) anmelden. Dies ist ein nicht konsekutiver Studiengang welcher Leute aus unterschiedlichen Bereichen aufnimmt. Auf der Homepage RWTH Aachen - Biomedical Engineering heisst es:

    >>Fachqualifikation
    Zugangsvoraussetzung sind ein erster Hochschulabschluss (z.B. Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering) in einem der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Biologie, Chemie, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder Informationstechnik. Abschlussprüfungen in Studiengängen, die ein ähnliches Fächerspektrum aufweisen, können auf Antrag ebenfalls anerkannt werden.
    Fundierte Kenntnisse in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie werden vorausgesetzt.

    Nun habe ich eine Absage bekommen die besagt, dass neben benötigten Englisch Kenntnissen (tollerweise kam das TOEFL Ergebniss das automatisch nach Aachen gehen sollte bei denen nie an. Habe Ihnen aber mitgeteilt, dass ich 110/120 erreicht habe und dies nachreichen könnte) Paragraph 3, Absatz 1 Nummer 4 nicht erfüllt ist und ich fachlich nicht geeignet wäre.

    Die Prüfungsordnung gibts hier ( RWTH Aachen - Online-Dienstleistungen-Amtliche Bekanntmachungen ) und der besagte Absatz lautet:
    >>Folgende Kenntnisse werden als besondere Vorbildung im Sinne von Absatz 1 zwingend
    vorgeschrieben: Vertiefende Kenntnisse in den Fächern Mathematik, Physik und
    Chemie.

    Und irgendwie kann ich das einfach nicht nachvollziehen (was ich gerne würde). Ich habe mein Physik Bachelor mit 2,0 abgeschlossen. Als Nebenfach Physikalische Chemie (1,7) und Abschluss Arbeit (1,0) über zelluläre Netzwerke (okay Thema geht aus dem Zeugnis so nicht direkt hervor). Weiter habe ich 1 Jahr in Stockholm verbracht wo ich fast nur Zusatzleistungen erbracht habe die genau in das Feld Biomedical Engineering (meiner Meinung nach) reinpassen (Medical Engineering Basic Course, Introduction to Biomedicine, Radiation Detectors and Medical Imaging Systems, Neuroscience, Cellular Biophysics I).

    Wie kann ich nun keine genügenden Kenntnisse in Physik, Mathematik (welches Studium ist denn mathematik lastiger, außer Mathe selbst) und Chemie haben (habe doch extra da das Nebenfach und außerdem wird im 1. Sem in Aachen je nachdem aus welcher Sparte man kommt solche Basics nachgeholt).

    Während des Telefonats wurden noch die Noten in Mathematik erwähnt (okay das ist eben ein Bsc Zeugniss da wird jedes Fach im 1. Semester gleich bewertet und außerdem sitzt man in Mathematik an der TUDarmstadt mit den Mathematikern zusammen). Ich habe also Ana I, II, III (2,7 3,0 2,3) und Lineare Algebra (3,0) natürlich nicht die besten Noten. Aber ist sowas dann auch ein Grund? Darf man dann den Studiengang als zulassungsfrei betiteln? Und wieso steht davon nichts in der Prüfungsordnung? Ist nicht der Gesamtschnitt wichtig? Wie sollen denn Mediziner bessere Kenntnisse aufweisen?

    Nicht das es mich jetzt umbringt aber wenn mir jemand sagen kann inwiefern ich fachlich von einem Physik Studium herraus ich besser Kenntnisse in Physik, Mathe und Chemie hätte erwerben sollen (B.Sc. wohlgemerkt) helft mir mal auf die Sprünge.

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    3.691
    Na, so kommt das, wenn man Auswahlverfahren komplett automatisiert und alles den ach-so-tollen PC machen lässt.

    Nach meiner Ansicht ist doch ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Physik eine prima Grundlage für das, was da auf Dich zukommen soll. Der zitierte Wortlaut geht der Beschreibung der Zulassungsvoraussetzungen erwähnt das ja auch ausdrücklich.

    Und, wenn im Lebenslauf ein Auslandssemester erwähnt ist und das nicht gerade Österreich oder die Schweiz ist, kann man sicher davon ausgehen, dass auch genügend Englisch-Kenntnisse vorhanden sind, die fürs Überleben im Studium reichen. Ganz egal, ob man da nun noch ein Testzertifikat hat oder nicht.

    Ich würde da in jedem Fall noch mal im Studierendensekretariat nachfragen, weil die bisherigen Begründungen sehr unzureichend klingen, weshalb es nicht klappen soll.

    Ich habe eher den Eindruck, die haben die Plätze schon an die eigenen Bachelors vergeben und müssen sich für auswärtige Bewerber eben jetzt formale Ausschlussgründe ausdenken.

    Keine feine Art.

    Viel Erfolg.

    Lausitzer, Diplom-Physiker

  3. #3
    schwamm ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    5
    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ich werde gleich am Montag nochmal versuchen mit der Koordinatorin zu sprechen, habe Sie am Freitag nicht mehr erreichen können. Jedoch hatte ich vorab nochmal mit dem Studierendensekretariat geredet bzgl. dem TOEFL Ergebniss (kann mir leider keiner sagen ob das je angekommen ist) und den angesprochenen Noten. Dabei wurde mir auch klar gesagt das Noten überhaupt gar keine Rolle bei einem zulassungsfreien Studiengang spielen dürften sondern nur die formale Bedingungen aus der Prüfungsordnung erfüllt sein müssten. Mittlerweile habe ich auch das Gefühl dass hinter der Ablehnung mehr die späte Einreichung und bereits vergebene Plätze eine Rolle spielen .

    In jedem Fall ist ja die Aussage das keine Kenntnisse in Physik, Mathematik und Chemie vorliegen irgendwie schon kränkend. Und beim letzten Gespräch wurden meiner Meinung nach schwammige Punkte angesprochen (wie Noten, eigentlich wären Empfehlungsschreiben üblich gewesen...) die weder auf der Homepage noch in der Prüfungsordnung erwähnt sind. Enttäuschend fand ich auch das man mir nicht einfach mitgeteilt hat (habe Handy, E-Mail Daten angegeben) dass der TOEFL Test nicht vorhanden sei (hatte auf ein extra beiligendes Schreiben erläutert, wann ich den Test abgelegt habe und das ein Test an der UNI vorliegen sollte) und stattdessen die Unterlagen anscheinend durch die Prüfungskommission gingen und mir das als ein Nebenpunkt dann bei der Ablehnung mitgeteilt wird. Echt komisch.

    Teil Euch mit wenn ich etwas Neues mitbekomme..

  4. #4
    schwamm ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Hi, habe wieder etwas neues.

    Was den TOEFL-Test betrifft konnte ich noch einigen Telefonaten herrausfinden dass das Ergebnis von ETS an das International Office geht. Wieso das den Koordinator für einen internationalen Studiengang nicht bekannt ist (zumindest wurde das dort nicht angefragt ) und man selber wieder eingreifen muss ist schade. Schließlich kann das auch einen Einfluß auf den Eindruck des Studierenden nehmen wenn die Unterlagen somit nicht vollständig beim Ausschuss lagen.

    Ansonsten wurde in einem erneuten Gespräch nur gemeint dass es eben auf das Gesamtpacket ankommt (u.a. Zensuren). Auf meine Frage wieso der Studiengang dann zulassungsfrei sei und Noten keinen Einfluß nehmen dürfen hieß es dass sie das auch unverständlich finde das der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt sei aber einzig und allein der Prüfungsausschuss darüber entscheidet (wofür gibts dann Dinge wie Prüfungsordnungen frag ich mich? ). Allen in allem also wieder nur die Aussage: Der Prüfungsauschuss hat sie abgelehnt und fertig.

    Find ich traurig, für den Studiengang "Medizinische Physik" (war eigentlich nur meine 2.te Wahl) an der Uni Düsseldorf ist man noch unter die Kategorie "besondere Eignung" gefallen. Vielleicht verdirbt ja die Exellenz Initiative manchen den Charakter..

    Schade und Ärgerlich zugleich. Das Studierendesekretariat verwies mich nur auf die Koordinatorin bezüglich inhaltlicher Fragen der Prüfungsordnung und erfolgter Ablehnung.

  5. #5
    schwamm ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Bin jetzt zwar nicht viel schlauer aber war doch ganz nett nochmal die Meinung von einem Anwalt zu hören: Kein Platz in zulassungsfreiem Masterstudiengang trotz Qualifikation Hochschule, Prüfungen frag-einen-anwalt.de . Was ich mich frage ist, da einem ja eigentlich während des ganzen Prozesses (Anmeldung, einzureichender Widerspruch ...) und erst recht bei positiver Rechtssprechung kein Nachteil erfahren darf: Kann man die Kurse bereits belegen oder könnten einem die Sprecher auch rausschicken? Bei kleinen Master Kursen fällt das ja eher auf als bei Erstsemesterkursen. Ist halt für mich ziemlich blöd da ich immer noch warte bis ich die Ablehnung schriftlich habe und wenn ich dann noch Wochen auf eine Antwort auf einen Widerspruch warten muss verpass ich ja die gesamte Anfangszeit und müsste gleichzeitig natürlich hoffen dass es klappt weil ich doch keiner anderen UNI währenddessen eine Zusage erteilen kann (ansonsten: exmatrikulation, erneuter wechsel, kosten werden einbehalten !?!?) . Richtige Zwickmühle.

    Hat jmd. Erfahrung mit einem eingereichten Widerspruch? Und kann man den auch selber einreichen oder sollte man das von einem Anwalt machen lassen?

    Gruß
    Geändert von schwamm (30-09-2009 um 12:49 Uhr) Grund: Ergänzung

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