Klassischer Fall für die Studienplatzklage, oder?
Nach welchen Maßstäben wurde die Zahl die Studienplätze berechnet? Wie sahen die Zulassungskriterien für den Studiengang aus (Abiturnote, gewichteter Durchschnitt bestimmter Fächer, Wartezeit, Aufnahmeprüfung, Härtefallregelung)?
Ein Zulassungsbescheid ist erstmal ein Zulassungsbescheid. Es gibt natürlich andere Möglichkeiten, die Zahl der Studierenden zu reduzieren, wie sie auch bei zulassungsfreien Studiengängen regelmäßig zum Einsatz kommt. Das sind Prüfungsanforderungen und die dadurch bedingte Durchfallquote, die hier als Sieb funktionieren. Diese Methode ist gegenüber eine nachträglichen Exmatrikulation aus irgendwelchen Verfahrensgründen sehr viel intelligenter und zudem auch weniger gut juristisch angreifbar.
Insofern kann ich mir vorstellen, dass es nach einiger Überlegung tatsächlich heißt: Wir versuchen es erstmal mit den vielen Studenten. Apropos 18 zuviel: Wieviel Prozent sind das denn? Ist der Studiengang nun um fünf oder um fünfzig Prozent überlaufen?
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27-10-2009 19:53 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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nachträgliche Exmatrikulation
Hallo,
weiß jemand etwas darüber, dass die Hochschule Studenten nachträglich nach dem positiven Zulassungsbescheid und der Immatrikulation exmatrikulieren kann, weil es eine Fehlkommunikation zwischen Zulassungsstelle und Institut gab, so dass nun 18 Studenten "zu viel" zugelassen worden sind, was nun die Kapazitäten sprengt.
Dies ist an meiner Uni so geschehen, es wurde uns heute mitgeteilt, dass es diesen Überhang gibt und die weiteren Konsequenzen sollen nun am 4.11 beschlossen werden.
Wie können wir, also meine Mitstudenten und ich, nun vorgehen?!? Hat jemand Erfahrungen oder kennt sich jemand damit aus, ob das überhaupt rechtlich von der Hochschule so möglich ist?!? Schließlich ist das ein Verschulden ihrerseits, womit wir, die Studenten, ja nichts zu tun haben und eigentlich auch nicht belastet werden sollten!
Lg, Katharina
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28-10-2009 07:56 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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28-10-2009 16:37 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hi,
also zunächst ist der Zulassungsbescheid natürlich als solcher nicht ohnes weiteres wieder rücknehmbar; die Uni muss sich an solchen Entscheidungen erstmal festhalten lassen. Unter gewisse Voraussetzungen kann eine Rücknahme natürlich trotzdem möglich sein.
Gegen die Zulässigkeit einer solchen steht in der Regel vor allem auch dein Recht auf ein Hochschulstudium (aus Art. 12 GG). Dann kommt es für eine etwaige Rücknahme der Zulassung entscheidend darauf an, in welchem Rahmen sich die Überbelegung bewegt. (Wie mein Vorredner schon schrieb: 5 oder 50%)
Ist außer der Mitteilung eines Überhanges denn noch ein weiterer Bescheid gekommen? Sollte der Exmatrikulationsbescheid ankommen, rate ich dir zeitnah einen Anwalt auzusuchen, der sich mit Zulassungsklagen auskennt (Gelbe Seiten). Du hast nämlich dann nur ein 4 wöchiges Zeitfenster um etwa Widerspruch einzulegen. Der Anwalt kann dich auch besser über Erfolgsaussichten beraten und hilft dir bei Beantragung von Prozesskostenhilfe o.ä.
Dir bis dahin durch die Exmatrikulation entstandene Schäden könnten dann ggf. im Falle eines Behördenverschulden (was hier naheliegend ist) auch im Wege der sog. Amtshaftung ggü. der Behörde eingefordert werden.
LG
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28-10-2009 22:08 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hey Danke für Eure Antworten:
also der Überhang beläuft sich auf 123 statt 105 Studenten....Ich finde,dass das noch machbar ist....besonders da durch Statistik eh viele rausgehen werden! :-/
Die Kriterienauswahl war halt einerseits ZVS, da Psychologie, dann aber auch Hochschulverwaltetes Auswahlverfahren, dann die Nachrückverfahren und Losentscheid....Dabei sei es so gelaufen, dass sich im Gegensatz zu früheren Jahren alle angemeldet haben, die einen Bescheid bekommen haben, so dass zu viele durch das Losverfahren zusätzlich einen Bescheid bekommen haben....Also eigentlich eine falsche Wahrscheinlichkeitsannahme...aber wie gesagt, von der Zulassungsstelle....
Bis jetzt ist nur der Bescheid da, das wir zu viele sind. Habe mir aber auch schon gedacht, dass, wenn ich einen Exmatirkulationsaufforderung oder so erhalte, sofort zum Anwalt watschel...das geht ja nun mal nicht so einfach....
Wie gesagt, danke trotzdem schon mal für eure Antworten... :-)
Werde weiter berichten, was nun noch folgt! :-)
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29-10-2009 08:13 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Sagte ich doch. Die einfachste Variante wäre, anzufangen und einfach mal die Seminarthemen, Übungsaufgaben etc. etwas strenger zu bewerten. Irgendwelche Mimosen werden sich finden, die dann zusammenbrechen und aufgeben und den Studiengang wechseln. (Aber mal ehrlich, durchbeißen muss man sich am Anfang jedes Studiums.)
Die andere Frage wäre ja auch, wie man feststellt, wer jetzt eigentlich zu viel ist? Immerhin sollen ja wohl nicht 123 sondern nur 18 wieder exmatrikuliert werden. (Hat das jemand wirklich so gesagt, dass einige Zulassungen ungültig sind oder ist bisher nur festgestellt, dass es wohl ein paar mehr sind als geplant?)
Vorstellbar wäre ja, mit welcher (angreifbaren und deswegen wohlüberlegten) Begründung erstmal ALLE Zulassungen ungültig sind, um anschließend ein neues Zulassungsverfahren zu eröffnen. Einfach so die 18 ersten im Alphabet rauszupicken und denen die Zulassung zu entziehen o.ä. wird wohl nicht funktionieren.
Ob man nun innerhalb von vier Wochen gleich einen Anwalt braucht, wage ich zu bezweifeln. Den Widerspruch, den man bis dahin abgeben muss, kann man auch erstmal schriftlich fristwahrend selbst einlegen und eine Begründung kann man anschließend ggf. nach Beratung nachreichen.
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