Hi!
Also, ich würde Dir jetzt mal raten: mach Dir trotzdem ein schönes Wochenende und geh am Montag mit der richtigen zerknirschten Miene dorthin. Erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass die sofort nach Ablauf von so einer Frist aktiv werden (gerade weil Du sicher nicht der oder die erste bist - meist ist ja ein bisschen Spiel im System, bei unserer Uni-Bib zahlt man z.B. bis zum zweiten Tag nach Fristablauf auch noch keine Gebühr), zweitens haben Unis im Großen und Ganzen Interesse daran, dass die Leute das Studium auch beenden. Ich kenne sogar jemanden, der meiner Erinnerung nach mal wegen eines nicht überwiesenen Semesterbeitrags exmatrikuliert wurde. Es war wohl ein ziemliches Hin und Her, aber er wurde dann wieder immatrikuliert. (Nicht, dass ich jetzt sagen will, man soll mit sowas leichtfertig umgehen...)
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22-01-2010 19:21 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Krankenkassen-Bescheinigung nicht eingereicht - Exma???
hallo,
habe ein problem: ich musste bis vor ein paar tagen einen nachweis über meinen versicherungsstatus meiner neuen krankenkasse beim studentensekretariat einreichen, hab die frist aber verpasst.
in der benachrichtigung (darüber, dass ich das dokument einreichen muss) stand, dass es zur exma kommen könnte, wenn ich's nicht in der frist einreiche.
und genau das ist ja passiert: ich hab die frist überschritten
weiß jemand irgendwas??? mache mir gerade ziemliche sorgen...
ich werde am mntag gleich hingehen und mich entschuldigen und das dokument einreichen....ich hoffe, es ist noch nciht zu spät.
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23-01-2010 12:47 #2
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Rainald Goetz
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05-02-2010 14:40 #3
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*entwarnung*
puh. die vom studisek waren echt nett. hatte am montag morgen angerufen und sie sagten, ich solle es einfach noch nachreichen. waren echt nett, ist man gar nicht gewohnt von ämtern und co
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06-02-2010 05:33 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Hätte ich mir jetzt auch nicht anders vorstellen können. Warum sollen die den ganzen Apparat in Bewegung setzen, um eine Exmatrikulation anzustrengen? Vorher gibts ohnehin noch mal eine Mahnung und und und, bevor es wirklich losgeht.
Anschließend hättest Du einfach Widerspruch gegen das Verfahren einlegen können, dem mit Sicherheit stattgegeben worden wäre.
Außerdem sind die Kummer mit versäumten Fristen gewohnt und können dann auch mal die großherzige, mütterliche Ader zeigen, die im Alltag eher nicht vorkommt.


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