Wie bitte? Diese verwirrrende Aneinanderreihung von Wörtern mit nur schwer erfassbarem Sinnzusammenhang ist das Ergebnis einer jahrelangen Ausbildung in den Sprachwissenschaften?
Mir scheint, hier wird zu recht ein Abschlusszeugnis verweigert.
Auch ein Anwalt würde Dich mit den hingeworfenen Brocken wieder heimschicken, anstatt eine Niederlage vor Gericht zu erringen.
Im übrigen: Was soll das? "Ich bin Magisterstudent, aber nicht eingeschrieben als Magisterstudent." Als was denn sonst? Nur fürs Semesterticket und preiswertes Mensaessen?
Zur Sache darf ich anmerken, dass die neuen Studiengänge nicht von heute auf morgen eingeführt worden sind, sondern die Diskussion darüber und die ersten Versuche schon seit mehr als zehn Jahren andauern. Also genügend Zeit sich darauf einzustellen, was kommt.
Auch im konkreten Fall sind Studien- und Prüfungsordnungen unter Beteiligung von Hochschulgremien (mit studentischer Beteiligung) diskutiert und beschlossen und vom Wissenschaftsministerium genehmigt worden, die weitreichende Übergangsregelungen für bereits Studierende enthalten. In die Diskussionen und Entscheidungsprozesse hätte man sich einbringen können oder zumindest mal die Übergangsregelungen durchlesen und zur Kenntnis nehmen können.
Du scheinst spät dran zu sein, wenn Du jetzt erst aufwachst.
Meine Güte, und sowas darf sich dann Akademiker nennen, wenn er sich zum Zeugnis prozessiert hat.
Thema: Auslaufende Magister
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01-02-2010 16:10 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Auslaufende Magister
Hallo,
Bin Nebenfach-Student ( d.h NF Skandinavistik ), habe genügend gemacht für den Magister-Studiengang gemacht ... Magister wird nicht mehr angeboten, wie kann ich trotzdem es zu Ende machen ( bin nicht ofiziell Magister -Student, trotzdem schon 90% davon gemacht ..) .... Muss man da klagen ?
Gruss, Hans M
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02-02-2010 12:47 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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02-02-2010 13:37 #3
"Habilitand" (500-749 Beiträge)
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Wenn man nicht als Magister-Student eingetragen ist, ist man auch keiner.
Aber: Man kann sich doch immer auch nach "alten" Prüfungs- bzw. Studienordnungen prüfen lassen, nämlich dann, wenn diese zu Beginn des Studiums galten.
EIn Magister-Student braucht sich nicht den Master überzustülpen.
Das ist aber gängige Praxis und braucht nicht eingeklagt zu werden.
Allerdings wird das nicht für Nicht-Magisterstudenten gelten.
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