Ich empfehle das Lesen der Studien- und Prüfungsordnung.
Möglicherweise steht doch dazu was drin.
Früher war das jedenfalls so, dass nach dem Bestehen einer Prüfung, für die man versehentlich zugelassen wurde, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, diese dennoch nicht mehr anfechtbar war. Der Fehler im Zulassungsverfahren wird also durch Bestehen der Prüfung geheilt.
