Arbeiten im Ausland - Was ihr beachten müsst
Viele Menschen nehmen sich ein Beispiel an Dokuserien wie „Goodbye Deutschland“ (VOX) und verlassen die Bundesrepublik. Bessere Arbeitsbedingungen und ein höherer Lohn sind häufig der Hauptanreiz. Wir verraten euch, worauf ihr beim Arbeiten im Ausland achten müsst.
Die Welt wächst nicht nur durch die Globalisierung enger zusammen. Auch die Vernetzung durch das Internet macht es leicht, internationale Kontakte zu pflegen. Nahezu jeder, der ein Auslandssemester gemacht hat, wird soziale Netzwerke wie Facebook schätzen. Vor diesem Hintergrund überraschen die Ergebnisse einer Studie des Karriereportals Stepstone wenig. Sie ergab, dass vor allem die Generation Y (Jahrgänge 1980 bis 1990) sehr aufgeschlossen gegenüber einer beruflichen Auslandserfahrung ist.
Dabei geht es weniger ums Auswandern à la „Goodbye Deutschland“, sondern viel mehr um ein befristetes Engagement von einem bis drei Jahren. Gerade Fach- und Führungskräfte wagen das Abenteuer Ausland. Hauptanreiz sind die häufig besseren Arbeitsbedingungen und der höhere Lohn.
Hürden überwinden
Bis es soweit ist, müsst ihr aber einige wichtige Hürden überwinden. Ganz weit vorne stehen die Sprachkenntnisse. Ihr solltet nicht so blauäugig sein und denken, dass eure 4 im Englisch-LK für einen Bürojob in den USA reicht. Viele Staaten fordern einen Sprachtest (TOEFL, IELTS, etc.), bevor sie euch die nötige Arbeitserlaubnis erteilen. Überhaupt wartet sehr viel Papierkram auf euch. Für die USA braucht ihr beispielsweise eine Green Card oder ein spezielles Visum wie das H-1 B Visum für Hochqualifizierte Arbeitnehmer in Spezialberufen. Weitere Infos hierzu findet ihr auf der Seite der US Botschaft in Deutschland.
Innerhalb der Europäischen Union könnt ihr als EU-Bürger zwar mit eurem Personalausweis einreisen. Je nach Zielland müsst ihr aber eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die wird zum Beispiel in Großbritannien bei Bankgeschäften verlangt. In den meisten EU-Staaten ist es zudem erforderlich, sich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Eine Arbeitserlaubnis braucht ihr innerhalb der EU jedoch nicht.
Ein weiterer Aspekt, der gerne vergessen wird, ist die deutsche Meldepflicht. Habt ihr eine Wohnung in Deutschland, gilt diese steuer- und sozialversichungsrechtlich als Hauptwohnsitz. Da ihr eure Einkünfte aber im Ausland bezieht, kann es zu Problemen bei der Steuerabführung kommen. Ihr könnt eure schicke Wohnung also nicht ohne weiteres über die Dauer eurer Auslandszeit untervermieten. Andererseits erschwert eine Wohungsauflösung in Deutschland eure Rückkehr erheblich.
Das alles erfordert viel Geduld und ein gewisses Organisationstalent. Mit jedem Antrag müsst ihr schließlich Fristen einhalten. Weitere Einzelheiten findet ihr auf der Seite der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.










