Gründer-Monopoly: Schritt für Schritt zur Selbstständigkeit - Teil 2

von Yvonne Pöppelbaum
Foto: UNICUM/Nikolai Goletz

Geschäftsidee, Businessplan und ein Berg Papierkram. Wie macht man sich eigentlich selbständig? Worauf muss man achten? UNICUM BERUF Autorin Yvonne Pöppelbaum weist euch den Weg durchs Gründer-Monopoly.

JETZT WIRD ES ERNST

Einen Gründerwettbewerb zu gewinnen, ist wie ein Besuch auf "Frei parken" – natürlich nur, wenn ordentlich Geld auf dem Spielfeld liegt. Neben der Teilnahme an Wettbewerben gibt es aber noch andere Möglichkeiten, den Start in die Selbständigkeit finanziell abzusichern. Dazu gehört der Gründerzuschuss, der vom Arbeitsamt bewilligt werden kann. Es handelt sich dabei inzwischen nur noch um eine Ermessensleistung. Wer den Antrag stellt, kann keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung geltend machen. Formale Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von mindestens 150 Tagen (Fachbegriff: Anwartschaftszeit). Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Fachbegriff: Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Kleiner Tipp: Formal genügt es, genau einen Tag arbeitslos gemeldet zu sein.

Frei parken

Glückwunsch! Dein Antrag auf Gründerzuschuss ist bewilligt. Du bekommst sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes sowie 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Wer anschließend "intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten" nachweist, kann einen Antrag auf Verlängerung stellen und bekommt bei Bewilligung die 300 Euro zur sozialen Absicherung für weitere neun Monate ausgezahlt. Weitere Tipps und Hinweise gibt es im Leitfaden "Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung" der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist fällig. Zahle 2.000 Euro.

Einzelunternehmer, die mit ihrem Gewinn unterhalb einer bestimmten Freigrenze bleiben, können auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind dann zunächst von der Umsatzsteuer befreit. Steuerfragen muss man übrigens nicht alle alleine beantworten. Hilfe bekommt man bei den oben genannten Institutionen. In vielen Fällen reicht zu Beginn eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Steuererklärung. Darin führt man schlicht die Einnahmen und Ausgaben auf, die im Rahmen der Selbstständigkeit anfallen. Also: Keine Panik! Ein gut verständlicher Ratgeber ist "Der Rechtsratgeber für Existenzgründer" (ISBN 978-3-86881-025-7). Auch online gibt es hilfreiche Tipps für Solo-Selbständige, zum Beispiel beim ver.di-Ratgeber mediafon (www.mediafon.net)

Gehen Sie in das Gefängnis!

Das Geld ist weg, der Geschäftsplan gescheitert, die Insolvenz droht.

DIE ERSTE KRISE KOMMT BESTIMMT

Ganz so schlimm muss es nicht kommen. Aber auf dem Weg in die Selbständigkeit muss manche Durststrecke überstanden werden. Dr. Julia Clasen, Arbeitspsychologin an der Universität Hamburg, hat sich mit arbeitsbezogenen Belastungsfaktoren beschäftigt, die Gründer und Freiberufler besonders unter Druck setzen. Dazu gehören: Planungsunsicherheit, der Umgang mit schwierigen Kunden, enormer Zeitdruck und vor allem Einkommensunsicherheit. "Kritisch wird es, wenn man mehr als 50 Stunden pro Woche arbeitet und trotzdem nicht genug Geld zum Leben hat", sagt Clasen. Dann ist es höchste Zeit für die Reißleine. Wer es in dieser Runde nicht auf ein gut gefülltes "Frei parken"-Feld schafft, sollte sich Hilfe holen.

AM ZIEL DER TRÄUME

Was Gründer und Selbständige häufig ignorieren, ist die eigene Leistungsfähigkeit. "Die eigene Gesundheit ist das wichtigste Kapital", sagt Clasen. "Das haben viele nicht im Blick. Dabei ist die Nachhaltigkeit der Gründung natürlich direkt damit verknüpft." Wer das beherzigt, wird es schon bald zum Ziel schaffen. Die Schlossallee ist nur noch einen Zug entfernt. Die Millionen fließen, das Geschäft läuft super. Wie man das viele Geld am besten anlegt, fragt ihr dann einfach einen eurer Finanzberater ...

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