Konfliktlösung: Wie sage ich's meinem Chef?

- Foto. Thinkstock
Vom dicken Patzer bis zur kugelrunden Überraschung – so manche Jobsituation erfordert ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Chef. Konflikte sind da oft vorprogrammiert. Wie man sie vermeidet und warum man knifflige Themennicht freitags anspricht, verraten der Arbeitsrechtler Reinhard Schütte so wie die Karrierecoaches Svenja Hofert und Thomas Rübel.
... dass ich schwanger bin?
Es steht nirgendwo geschrieben, dass eine Mitarbeiterin ihrem Chef ihre Schwangerschaft mitteilen muss. „Aber sie sollte es tun, andernfalls könnte es Nachteile für sie haben“, sagt Reinhard Schütte, Anwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden: „Erhält eine Schwangere eine Kündigung und weist sie ihre Schwangerschaft nicht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung nach, entfällt der besondere Kündigungsschutz.
Schwangere Frauen dürfen während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung nur aus sogenanntem wichtigem Grund entlassen werden. Vorher muss die zuständige Behörde der Kündigung zustimmen.“ Bevor eine Mitarbeiterin das Gespräch mit ihrem Chef sucht, „sollte sie sich im Klaren darüber sein, wie es nach ihrer Schwangerschaft weitergehen soll“, unterstreicht Svenja Hofert, Karriereberaterinaus Hamburg.
Um Panikreaktionen des Chefs zuvermeiden, kann man Lösungen anbieten: „Zum Beispiel einen Freelancer vorschlagen, der die Aufgaben vorübergehend übernimmt“, so Hofert.
… dass ich einen groben fachlichen Fehler begangen habe?
„Gute Chefs“, sagt Thomas Rübel, Karrierecoach vom Berliner „Büro für Berufsstrategie“, „schätzen Sachlichkeit. Sie weisen ihren Mitarbeitern keine Schuld zu, sondern Verantwortung.“ Es ist also wichtig, dass der Mitarbeiter für einen Fehler „sofort und ohne Entschuldigung“ einsteht ,so Rübel. „Es kommt ganz schlecht beim Chef an, wenn man die Verantwortung auf andere Mitarbeiter oder die Umstände schiebt, um selbst besser dazustehen – das löst kein Verständnisaus, sondern eher Ärger.“
Außerdem: „Knifflige Themen nie freitags ansprechen“, rät Rübel. „Sonst nimmt der Chef das mit ins Wochenende und das schlägt auf seine Stimmung!“
… dass ich Ärger mit einem Kollegen habe?
„Hier rate ich, zunächst einmal mit sich persönlich abzuklären: Inwiefern trage ich dazu bei, dass wir einen Konflikt haben, und inwiefern trägt mein Kollege dazu bei?“, sagt Svenja Hofert. Habe man die Dinge für sich sortiert, empfiehlt sie, „erst einmal das persönliche Gespräch mit dem Kollegen zu suchen“.
Ist dann noch immer keine Lösung in Sicht, sollte man sich an den Chef wenden – jedoch ohne zur Lästerbacke zu mutieren.„Zum Beispiel, indem man ein klärendes Dreiergespräch wünscht und den Chef bittet, dieses Gespräch wertfrei zu moderieren“, so Hofert.
… dass ich eine seiner fachlichen Entscheidungen für falsch halte?
„Ein Mitarbeiter sollte nie sagen: Das, was Sie da vorhaben, ist falsch“, warnt Thomas Rübel. Schwarzweiß-Wertungen wie diese würden den Chef nur „an die Wand stellen, lassen ihm keine Möglichkeit mehr, einen Schritt zurückzugehen und seine Entscheidung nochmals zu reflektieren“.
Geschickter ist es, „wenn der Mitarbeiter positiv formuliert“, so Rübel. „Er könnte anmerken, dass er die Entscheidung interessant findet, und ihm dann freundlich eine Alternative unterbreiten – wichtig ist, dass der Chef eine Wahlmöglichkeit hat, ohne dass er sich vorgeführt fühlt.“
… dass ich nicht zu Aufgaben herangezogen werden möchte, die unter meiner Qualifikation liegen?
Hierbei ist es am cleversten, wenn man betriebswirtschaftliche Argumente anführt, sagt Coach Rübel. „Man kann beispielsweise sagen: Ich habe die Aufgaben der vergangenen Woche einmal Revue passieren lassen, dabei ist mir aufgefallen, dass viele darunter sind, für die ich zu teuer bin.“ So übermittelt man dem Chef elegant, dass er wertvolle Ressourcen vergeudet.
Ein weiterer Weg, so Svenja Hofert, „ist verstärkte fachliche Initiative des Mitarbeiters – je mehr Projekte er anstößt, umso weniger ist er für anderes verfügbar.“
… dass ich Kündigen möchte?
Zunächst einmal sagt man es nicht nur. „Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen“, sagt Arbeitsrechtler Schütte. „Außerdem sollte der Mitarbeiter vorher die für ihn geltende Kündigungsfrist ermitteln. Diese richtet sich nach Arbeitsvertrag und Gesetz beziehungsweise geltendem Tarifvertrag.“
Sucht man parallel das Gespräch mit dem Chef, „muss sich der Mitarbeiter vor Augen halten, dass er nach dem Aussprechen seiner Kündigung im Unternehmen noch eine Restlaufzeit hat“, so Thomas Rübel. „Möchte er nicht, dass diese zur Hölle wird, sollte er behutsam vorgehen.“
Er sollte dem Chef mitteilen, dass er lange mit sich gerungen habe, um so Wertschätzung auszudrücken. Schuldzuweisungen gilt es zu vermeiden: „Man sollte nicht zum Ausdruck bringen, dass die Kündigung am Chef oder am Geld liegt“, erklärt Rübel. „Klar und offen sprechen, getreu der Maxime: Nichts schlägt den Dialog.“









