Steuererklärung für Anfänger
Geld zurück, bitte!

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Knapp 1.000 Euro bekommt jeder Bürger jährlich vom Fiskus zurück – wenn er eine Steuererklärung macht. Für viele Berufsanfänger ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es gar nicht so schwer, sich zu viel gezahltes Geld zurückzuholen. Die wichtigsten Fragen und Antwor ten auf einen Blick.
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?
Wer mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, muss seine Steuern erklären. Dafür ist bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit. Arbeitnehmer, denen die Lohnsteuer automatisch abgezogen wird, brauchen keine Steuererklärung abzugeben. Vorausgesetzt, sie haben keine anderen Einkünfte wie Elterngeld oder Mieteinnahmen. Sie können aber freiwillig eine Erklärung einreichen, um ihre abziehbaren Ausgaben geltend zu machen und so eine Steuererstattung zu erhalten.
Wer sich freiwillig erklärt, dem bleiben vier Jahre. Angestellte können also in diesem Jahr noch für 2008, 2009, 2010 und 2011 eine Steuererklärung einreichen.
Lohnt sich das für mich denn?
„Für die meisten sind Steuern eine lästige Pflichtübung“, weiß der Würzburger Steuerberater Christoph Gramlich. Doch wer etwas Zeit opfert, kann sich über eine Rückzahlung freuen. Denn die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ist schnell überschritten. „So können die Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit geltend gemacht werden“, erklärt Sven Richter vom Online-Steuerbüro steuerberaten.de.
Wie gebe ich die Erklärung am besten ab?
Möglich ist das über die elektronische Steuererklärung Elster oder schriftlich. Wer Elster wählt, muss die übermittelten Daten noch mit einer Unterschrift bestätigen und die Belege hinzufügen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Unterlagen per Einschreiben oder bringt sie persönlich beim Finanzamt vorbei.
Wie setze ich meinen Weg zur Arbeit ab?
30 Cent gibt es pro Entfernungskilometer. Das Finanzamt geht von 230 Arbeitstagen im Jahr aus. Berechnet wird die einfache Fahrt. Bei 20 Kilometern kommt man so auf fast 1.400 Euro.
Bringen mir die Bewerbungskosten etwas?
Briefmarken, Mappen und Foto – Bewerbungen sind teuer. Als Entschädigung werden die Kosten dafür bei der Steuererklärung berücksichtigt. Auch die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder Übernachtungen vor Ort sind Werbungskosten. Bekommt der Bewerber allerdings vom Unternehmen etwas erstattet oder Zuschüsse vom Arbeitsamt, muss er diese angeben.
Gehören meine Business-Outfits auch zu den Werbungskosten?
Kosten für Berufskleidung kann man geltend machen. Dazu gehört etwa der Arztkittel. „Kleidung, die man auch privat tragen könnte, fällt jedoch nicht darunter“, erklärt Sven Richter. Strittig ist der Trainingsanzug des Sportlehrers.
Wie lange muss ich auf meinen Steuerbescheid warten?
Laut Jörg Strötzel, Vorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe, hängt die Bearbeitungszeit stark vom jeweiligen Finanzamt ab. „Bearbeitet wird nach Eingang. Wer also kann, sollte die Steuererklärung möglichst früh abgeben“, so Strötzel. Wird die Erklärung über Elster eingereicht, dauert es einige Wochen. Wer sie schriftlich abgibt, muss mit zwei bis drei Monaten rechnen.
Sonderfall Studienkosten
Seit 2004 akzeptierte der Gesetzgeber Kosten für das Erststudium direkt nach dem Abitur lediglich bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben (ab 2012 übrigens 6.000 Euro). Diese gelten aber nur für das Jahr, in dem sie anfallen. Wer in einem Jahr nicht viel verdient hat, dem bringen diese Sonderausgaben auch nicht viel.
Im August 2011 hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass auch Kosten für ein Erststudium von der Steuer abgesetzt werden können. Das bedeutet: Studenten können ihre Kosten (zum Beispiel Studiengebühren, Semesterbeiträge, Kosten für ein Auslandssemester oder Praktikum, Fachliteratur) als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.
Diese werden dann addiert und verrechnet, wenn es das erste richtige Gehalt gibt. Bisher akzeptiert der Gesetzgeber dieses Urteil allerdings nicht. Vielmehr stellte er im Dezember 2011 klar, dass Erststudienkosten rückwirkend ab 2004 nur Sonderausgaben darstellen.
Christoph Gramlich von studienkosten.de rät dennoch: „Geben Sie die Kosten trotzdem als Werbungskosten an und legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.“ Gehen die laufenden Gerichtsverfahren zugunsten der Studenten aus, haben diejenigen einen Vorteil, die ihre Steuererklärungen bereits gemacht haben. „Nach dem Studium können Steuererklärungen noch bis zu sieben Jahren rückwirkend eingereicht werden“, so Gramlich.
Allerdings sollte man das nicht alleine machen, sagt Jörg Strötzel und verweist auf Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine: „Das Verfahren ist kompliziert und nichts für Amateure.“






