Die 10 schlimmsten Verhaltensweisen, die zur Kündigung führen

Fristlose Kündigung - unter manchen Bedingungen ist der Arbeitgeber im Recht und keine Gerichtsklage kann einem die Anstellung zurückgeben. Um das zu verhindern, solltet ihr dringend die folgenden Verhaltensweisen vermeiden.

 

Bei Kündigungen gibt es eine Menge zu berücksichtigen. Nicht umsonst führen diese regelmäßig vor das Arbeitsgericht. Um es gar nicht erst so weit kommen zulassen, sollte der Arbeitnehmer bestimmte Spielregeln am Arbeitsplatz beherzigen.

Gerade verhaltensbedingte Kündigungen lassen sich im Vorfeld vermeiden, wenn der Haupt- und Nebenpflicht nachgekommen wird. Ist es dennoch zu einer Pflichtverletzung gekommen, ist in der Interessenabwägung zu klären, ob es keine andere Lösung gibt. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Welche Bedeutung kommt der Pflichtverletzung zu? Ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar? Wen trifft welche Schuld? Reicht eine Abmahnung? Was bringt die Zukunft?

Wer nicht selbst den Dschungel der Paragraphen beherrscht, sollte sich rechtlichen Rat holen, denn für einen Widerspruch sind bestimmte Fristen einzuhalten. Noch besser, im Vorfeld keine unüberlegten Handlungen durchführen. Doch welche Gründe sind so gravierend, das eine Kündigung in jedem Fall berechtigt wäre?

Karriereberaterin Sandra Altmeyer gibt in der ZEHN.de Bildergalerie Tipps.

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