Soll ich meine Behinderung in der Bewerbung angeben?
Viele Betroffene wissen nicht, ob, und wenn ja, wie sie ihre Behinderung im Rahmen einer Bewerbung anführen sollen. UNICUM.de hat mit Susanne Schnieber von der Bundesagentur für Arbeit gesprochen, um die Frage zu klären.
"Niemand ist verpflichtet seine Behinderung anzugeben", stellt Schnieber generell klar. Denn so lange sich die Behinderung, egal welcher Art, nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt, muss sie auch nicht in eine Bewerbung hinein.
"In diesem Fall würde ich die Behinderung nicht unbedingt im Lebenslauf oder im Anschreiben erwähnen. Im Einstellungsgespräch aber sollte es zur Sprache kommen - wenn auch nur nebensächlich. Macht jemand eine zu große Sache daraus, könnte es wirken, als wäre es doch eine große Beeinträchtigung", so Schnieber.
Verschweigen sollte eine Behinderung aber niemand, insbesondere wenn der Arbeitgeber explizit danach fragt. Denn kommt der Sachverhalt später heraus, könnte es wirken, als hätte es der Bewerber absichtlich geheim gehalten, um eine Beeinträchtigung zu kaschieren. Hat der Bewerber bei der Frage nach einer Behinderung gelogen, dann hat der Arbeitgeber sogar das Recht, ihn zu kündigen.
Sollte die Behinderung, den Arbeitsalltag stark beeinträchtigen, kann es sinnvoll sein, sie auch schon im Bewerbungsschreiben erwähnt werden. Dann am besten mit dem Zusatz, dass die Nachteile durch die Beeinträchtigung(en) durch besondere Leistungsfähigkeit in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
Überforderung hat keinen Sinn
Eine offensichtliche Behinderung nicht zur Sprache kommen zu lassen, könnte unangenehme Fragen nach sich ziehen. Auch wenn es empfehlenswert ist, eine Behinderung zu erwähnen, ist es prinzipiell jedem selbst überlassen, ob und an welcher Stelle er das tut.
"Lohnenswert für Jobinteressierte mit Behinderungen ist ein Blick auf die sozialen Aktivitäten und Projekte des potenziellen Arbeitgebers", erklärt Schineber weiter. Setzt er sich für Menschen mit Behinderungen ein? Werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Behinderte bevorzugt berücksichtig? Unterstützt er Menschen mit Behinderungen vielleicht sogar?
Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich darüber klar wird, ob man den Anforderungen des Jobs auch wirklich gewachsen ist. Denn überfordert die Stelle wegen der Behinderung, ist ein Arbeitsverhältnis weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber sinnvoll.










