Tabufragen im Vorstellungsgespräch

von Martin Przegendza

Im Vorstellungsgespräch möchten Personalchefs ihren Bewerbern intensiv auf den Zahn fühlen. Häufig fragen sie mehr als sie dürfen. Welche Fragen sind unzulässig?

Die Einladung zum Vorstellungsgespräch ist für viele Bewerber ein erster Erfolg. Das persönliche Gespräch kann jedoch schnell nach hinten losgehen. Findige Personalchefs versuchen ihre Bewerber mit indiskreten Fragen aus der Fassung zu bringen – obwohl sie das gesetzlich nicht dürfen.

Gleichstellungsgesetz

Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2006 sind unter anderem Fragen nach Schwangerschaft, religiösen oder politischen Ansichten tabu. Stellen Personaler sie dennoch, droht ihnen eine Klage wegen Diskriminierung.

Ehrlich auf die Fragen antworten müsst ihr übrigens (mit wenigen Ausnahmen) nicht. Ein einfaches „Nein“ auf die Frage nach genetischen Vorbelastungen für Krankheiten in der Familie ist Antwort genug, unabhängig davon, ob es stimmt oder nicht. Bekommt ihr später den Job, könnt ihr für die Lüge rechtlich nicht belangt werden.

Offenbarungspflicht

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers greift die sogenannte Offenbarungspflicht. So darf ein angehender Bankangestellter ebenso nach Vorstrafen wegen Diebstahls gefragt werden, wie ein Chauffeur nach seinen Punkten in Flensburg. Wer schwer körperlich arbeitet oder mit Lebensmitteln zu tun hat, muss unter Umständen sogar ein Gesundheitszeugnis abgeben.

In unserer Bildergalerie haben wir die wichtigsten Tabufragen für euch zusammengefasst.

 

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