Nicht ohne Erlaubnis von Mutti

Studienbeginner U18

von Jenni Roth
Verbot

Nach dem Abi ab in die Freiheit? Denkste! Dank G8 sind nun viele Studienbeginner U18 und damit immer noch auf Zustimmung und Unterschriften von Vati und Mutti angewiesen. Und das sorgt gehörig für Probleme.

Céline Bobillon hat Glück. Sie darf studieren, was sie will. Ihre Eltern haben sich nicht eingemischt, als sie beschloss, Biochemie zu studieren. Ganz selbstverständlich ist das nicht. Céline ist 17 – und nicht nur bei der Immatrikulation auf die Unterschrift ihrer Eltern angewiesen. 

Damit ist Céline nicht allein: Die Zahl minderjähriger Studenten wächst zusehends. Im vergangenen Herbst haben sich erstmals Absolventen des achtjährigen Gymnasiums an den Unis eingeschrieben. Bundesweit gibt es derzeit mehr als 760 Studierende unter www wartet mit dem doppelten Abiturjahrgang 2012 "eine nennenswerte Anzahl von minderjährigen Studierenden", sagt Goran Krstin, Sprecher des Universitätspräsidenten. Denn wer früh eingeschult wurde und nicht getrödelt hat, kann dank G8 als Abiturient durchaus noch minderjährig sein.

"Aber ist man mit 17 nicht noch ein Kind?" Diese Fragen kennt Céline zur Genüge, besonders ältere Kommilitonen stellen sie gern. "Es ist schon hart, wenn mir gesagt wird, dass ich keine soziale Kompetenz habe. Da wird einem vorgeworfen, mit 17 bist du doch unreif und hast nichts vom Leben gesehen – aber wie auch?"

Bislang ungelöste juristische Fragen stellen die Hochschulen vor neue Herausforderungen

Céline Bobillon
Foto | Jenni Roth

"Ich will eigentlich nicht finanziell von meinen Eltern abhängig sein." Aber unter 18 Jahren einen Nebenjob zu finden, sei quasi unmöglich. „Da stehen ja genug Volljährige Schlange. "Also muss sie das Geld ihrer Eltern annehmen, vor allem, wenn sie ausziehen will. Eine Wohnung hat sie schon, der Mietvertrag ist unterschrieben – von den Eltern, versteht sich. Auch den Antrag für einen Bibliotheksausweis musste sie den Eltern vorlegen. Immerhin gilt deren Unterschrift unter der Immatrikulation als "Zustimmung zu den unmittelbar mit dem Studium zusammenhängenden Handlungen", sagt Krstin. Dazu gehört im Rahmen des Chemiestudiums beispielsweise auch der Umgang mit gefährlichen Stoffen. 

Céline hat kein Problem mit den Unterschriften. "Ich bin das gewöhnt. In der Schule konnte ich mich ja zum Beispiel auch nicht selbst entschuldigen." Andere Studenten mit weniger netten Eltern haben sehr wohl Probleme mit ihrem Alter – und auch die Hochschulen. Nicht nur erhalten Minderjährige und deren Erziehungsberechtigte schon vor der Einschreibung eine viel ausführlichere Beratung, und viele Hochschulen, wie die Uni Duisburg-Essen, bieten vor Semesterbeginn gar spezielle Elternabende an. Turbo-Schüler waren zwar das erklärte Ziel der Bildungspolitiker bei den Schulreformen der vergangenen Jahre, doch für manche Entscheidungen ist es offenbar noch zu früh: Bislang ungelöste juristische Fragen stellen die Hochschulen vor neue Herausforderungen. 

Zum Beispiel: Wie ist der Zugang zu möglicherweise jugendgefährdenden Schriften in der Bibliothek zu regeln? Wie steht es mit der Aufsichtspflicht auf dem Campus, im Labor oder bei Exkursionen? Was ist, wenn Minderjährige als studentische Hilfskräfte arbeiten wollen? Müssen die "Uni-Küken" Studentenpartys pünktlich um 23.59 Uhr verlassen, und wer passt auf ihren Alkoholkonsum auf? Doch überlegen manche Universitäten, der Einfachheit halber ein Einwilligungspaket zu schnüren, eine Art Generalvollmacht der Eltern, mit der die Junioren sich frei auf dem Campus bewegen könnten. Ob das rechtlich wasserdicht wäre, ist noch unklar.

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