Plagiatsaffäre: Ermittlungsverfahren gegen zu Guttenberg eingestellt

Staatsanwaltschaft Hof: Zahlung hat öffentliches Interesse an Strafverfolgung beseitigt

zu Guttenberg
Karl-Theodor zu Guttenberg bei seinem Rücktritt als Verteidigungsminister | Foto: Getty Images

Karl-Theodor zu Guttenberg wird wegen seiner plagiierten Doktorarbeit nicht weiter strafrechtlich  wegen Urheberrechtsverletzungen verfolgt. Das gab die Staatsanwaltschaft Hof bekannt. Einen Obolos musste der Ex-Verteidigungsminister jedoch leisten.

23 Textpassagen hat die Staatsanwaltschaft Hof letztlich als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße in der Doktorarbeit des CSU-Politikers und ehemaligen Bundesregierungsmitglieds Karl-Theodor zu Guttenberg erkannt.

Niemandem wirtschaftlich geschadet

Das Ermittlungsverfahren wurde nun eingestellt, weil ein entscheidendes Faktum für den von 199 Personen angezeigten Ex-Polit-Star sprach: Das Urheberrecht schützt in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers. Da jedoch der wirtschaftliche Schaden für die Urheber kaum ins Gewicht fällt, kommt Karl-Theodor zu Guttenberg zumindest hier ganz gut aus der Affäre.

Einen Abfluss aus der Kasse von "KT" hat es indes geben müssen: Es wurde ihm die Zahlung von 20.000 Euro an eine geminnützige Organisation auferlegt, um "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen".

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