Studenteninitiative „Sieben Leben“ klärt über Organspende auf

Bund will regelmäßig die Spendenbereitschaft der Bürger anfragen

von Heike Philipp
Studenteninitiative "Sieben Leben"
Foto: © Getty Images

Sechs Kölner Studenten engagieren sich mit der Initiative "Sieben Leben", einem Projekt der Studentenorganisation SIFE, zum Thema Organspende. Eine Entscheidung dazu soll demnächst jeder treffen - für oder gegen eine mögliche Organspende. Wie entscheidest du dich?

Team von "Sieben Leben"
Team der Initiative "Sieben Leben" | Foto: SIFE Cologne

Immer noch sterben viele Menschen, weil sie vergeblich auf ein Organ warten. In Deutschland stehen laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zurzeit etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Es mangelt an bereitwilligen Spendern. "Es wird zwar gesagt, dass 70 bis 80 Prozent der Menschen ihre Organe spenden würden, aber diese Umfragen entstehen immer auf der Straße. Da antworten die Leute dem Journalisten natürlich, sie würden spenden", stellt die stellvertretende Projektleiterin von "Sieben Leben" Julia Peters (25) fest. Weiterhin sagt Julia: "Doch in Wirklichkeit haben nur sehr wenige einen Ausweis im Portemonnaie. Die meisten Menschen haben Angst davor, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen." Diesen Zustand will sie mit der Studenteninitiative "Sieben Leben" ändern und Aufklärungsarbeit leisten, um die Menschen zu informieren. Aber auch der Bund sieht Nachholbedarf.

Aktionen für die Organspende

Aufgrund des Spendermangels hat der Bund nach einer langen Debatte beschlossen, in regelmäßigen Abständen über die Krankenkassen die Bereitschaft zur Spende anzufragen. Die ersten Briefe sollen innerhalb eines Jahres bis Mitte 2013 verschickt sein. Durch das persönliche Anschreiben soll jeder frei entscheiden, ob nach seinem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Ohne weitere Konsequenzen kann das Anschreiben aber auch weggeworfen werden.
Deswegen setzt die Kölner Studentin Julia größere Hoffnung in Aktionen mit prominenter Unterstützung, wie zum Beispiel die Fotokampagne von der Stiftung PRO Gesellschaft unter anderem mit Til SchweigerMatthias SchweighöferJulia Dietze und Arthur Abraham. "Wenn Jugendliche sehen, dass sich ihr Idol für die Organspende engagiert, fühlen sie sich stärker angesprochen. Dabei geht es uns darum, die Menschen dazu zu bewegen, für sich eine Entscheidung zu treffen", erklärt die stellvertretende Projektleiterin.

„Sieben Leben“ in Aktion

Mit diesem Ziel startete im Dezember 2011 das Projekt mit einem Infotag bei der KPMG in Köln, einem Netzwerk von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen. Sechs Kölner Studenten brachten dort vor Ort das heikle Thema zur Sprache. Dabei verteilten sie erfolgreich Infomaterialien und Organspendeausweise der DSO. Dieser Erfolg soll mit weiteren Infotagen fortgesetzt werden. "Momentan arbeiten wir zusammen mit der DSO noch ein Konzept aus", berichtet Julia. Teilnehmenden Unternehmen werden
außerdem mit den Logos der DSO und von „Sieben Leben“ ausgezeichnet. Im April sind die Studenten an die Universität Köln gegangen, um auch Studierende auf die Thematik aufmerksam zu machen. Dazu besuchten sie vor den Vorlesungen verschiedene Hörsäle und versorgten die Studenten mit Infos.

Der Bedarf an Informationen scheint groß zu sein, da doch viele Unsicherheiten und Fragen zum Thema Organspende existieren: Wie wird festgestellt, ob ich spenden möchte? Werde ich im Krankenhaus sterben gelassen, wenn ich Organspender bin? Was bedeutet es, hirntot zu sein? Antworten auf diese Fragen findest du im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG). Dort ist alles rund um die Organspende geregelt, eben auch der Ablauf einer Spende. Also informier dich und triff dann deine Entscheidung!

 

Mit weiteren Fragen rund um die Organspende kannst du dich unter info@sife-cologne.de an die Initiative "Sieben Leben" wenden.


Organspendeausweis

 

Hier kannst du dir den Organspendeausweis herunterladen


Einige Fakten rund um die Organspende

Hirntod
Foto: Chad Baker/Ryan McVay [Thinkstock]
  • Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft muss für eine Organspende eindeutig der Hirntod der Person festgestellt werden, das heißt, der laut TPG „endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes“. Zudem müssen zwei Ärzte, die eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen aufweisen können und die Entnahme nicht vornehmen, den Hirntod unabhängig voneinander bestätigen.

  • Sieben Organe kann ein Mensch spenden: Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Gewebe. Aus dieser Tatsache entstand auch der Name der studentischen Initiative „Sieben Leben“, denn sieben Leben könnte man durch seine Spende retten.

  • Ab 16 Jahren kann die Bereitschaft zur Organspende angegeben werden. Für eine Spende gibt es keine Altersgrenze, sondern andere Faktoren bestimmen über die Möglichkeit einer Spende. So ist nicht das kalendarische Alter entscheidend, sondern der allgemeine Gesundheitszustand des potenziellen Spenders. Bei einer akuten Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund sind die Organe zum Beispiel ausgeschlossen.

  • Nicht überall dürfen Transplantationen durchgeführt werden. Lebenswichtige Organe wie Herz, Lunge, Leber oder Niere können nur in zugelassenen Transplantationszentren eingesetzt werden.

  • Eine Lebendspende kann lediglich an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder an Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen, erfolgen, wenn es sich dabei um ein nicht regenerierungsfähiges Organ wie eine Niere handelt. In Deutschland ist es zudem so, dass ausschließlich Nieren oder Teile der Leber für eine Lebendspende verwendet werden.

  • Auf dem Organspendeausweis können bestimmte Organe von einer Spende ausgeschlossen werden. Ebenso kann dort die Verweigerung einer Spende angegeben werden. Wenn es keinen Organspendeausweis oder sonstige Verfügungen gibt, werden die Angehörigen zur Einstellung desjenigen befragt.
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