Studium wechsel dich!

von Heike Philipp
Illustrationen | Thinkstock

Neue Wege zu beschreiten, kommt auch im Studium mal vor. UNICUM zeigt, wie du dich auf einen Fach- oder Uniwechsel am besten vorbereitest.

1. Fächer tauschen

Für den Wechsel gelten bestimmte Regeln: Du kannst nur zwischen Studiengängen mit dem gleichen Abschluss tauschen und nicht jede Universität erlaubt einen Fächertausch zum ersten Semester.
Bedenken solltest du auch, dass du die Voraussetzungen für den neuen Studiengang erfüllen musst. Eine Zusage über die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen solltest du dir vom Prüfungsamt schriftlich bestätigen lassen. Beziehst du Bafög, gibt’s Sonderregeln. Bis zum dritten Semester kannst du allerdings problemlos das Studienfach wechseln und erhältst weiterhin Bafög.

2. Ort wechseln

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es oft schwierig, einen Platz an der Wunschuni zu bekommen. Da hilft nur noch ein Studienplatztausch.

Dazu eignen sich Tauschbörsen im Internet oder Angebote am schwarzen Brett der Universitäten. Die Hochschulen selbst vermitteln keine Plätze. Höhere Fachsemester können sich am besten ein halbes Jahr vorher um Fristen kümmern und bei der Wunschuni selbst bewerben. Es werden immer wieder Plätze durch Studienabbrecher frei. 

Niemals solltest du Geld für einen Studienplatztausch bezahlen. Einige Universitäten drohen in diesem Fall sogar mit Exmatrikulation. Grundlegende Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tauscher das gleiche Fach im gleichen Semester studieren und auf dem gleichen Leistungsstand sind.

3. Hochschultyp verändern

Solltest du feststellen, dass an einer Fachhochschule oder privaten Uni das Studienangebot besser zu deinen Zielen passt, kann ein Wechsel der Hochschulform sinnvoll sein. 

An einer privaten Hochschule fallen jedoch möglicherweise höhere Studienbeiträge an. Private Hochschulen führen zudem aufwändige, mehrstufige Auswahlverfahren durch, auf die du dich vorbereiten solltest. Für alle bis dahin erbrachten Studienleistungen gilt laut Ralf Kellershohn vom Projekt nexus der Hochschulrektorenkonferenz: „Anrechnen lassen sich Studienleistungen immer dann, wenn keine wesentlichen Unterschiede auch in den Lernergebnissen bestehen.“ 

Die Entscheidung, ob diese vergleichbar und anrechenbar sind, liegt bei den zuständigen Prüfungsämtern und geschieht an privaten oder staatlichen Hochschulen nach denselben Regelungen.

4. Neuland betreten

Kläre vor einem Auslandsaufenthalt die Frage nach der Anerkennung von Studienleistungen. Das musst du beim Prüfungsamt, den Studienfachberatern oder den Professoren selbst nachfragen, denn es gibt keine einheitliche Regelung. 

Organisierte Austauschprogramme für dein Studienfach erleichtern dieses Verfahren. Wenn der Aufenthalt in deinem Studium explizit vorgesehen ist, gibt es meist weniger Probleme bei der Anrechnung. Trotzdem empfiehlt es sich, ein sogenanntes „Learning Agreement“ abzuschließen, „da dann vorab schon zwischen Studierenden, Heimat- und Gasthochschule geklärt werden kann, welche Leistungen angeboten und anerkannt werden können“, rät Ralf Kellershohn. Im Ernstfall können dich Fachschaft oder Studierendenvertretungen unterstützen, wenn doch Probleme auftreten sollten.

Im UNICUM Forum könnt ihr mit anderen zum Thema Studienplatztausch diskutieren und einen geeigneten Tauschpartner finden. Hier geht's zum Forum ... 

Diskutiert mit im Forum


UNICUM Newsletter

Hier die UNICUM Newsletter bestellen ! (Link)