BAföG: Noch bis Ende 2012 einen Teilerlass des Darlehens sichern!

von Barbara Kotzulla
Foto | Thinkstock – iStockphoto

Studentinnen und Studenten, die in diesem Jahr ihr Studium besonders schnell oder mit einem sehr guten Examen abschließen, sollten sich zeitnah beim Bundesverwaltungsamt melden. Das BAföG-Darlehen muss dann nur zu einem Teil zurückgezahlt werden. Leider läuft diese Regelung 2012 aus. 

Mit dem 31.12.2012 verschwindet leider eine ganz besondere Regelung aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Nur noch bis Ende des Jahres haben Hochschulabsolventen, die ihr Studium zügig oder mit einem herausragenden Examen abschließen, Anspruch auf einen nicht unerheblichen Teilerlass des Darlehens. 

In den letzten beiden Jahren profitierten ca. 31.000 Studenten von der Maßnahme. Für Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW) entfällt damit ein wichtiger Leistungsanreiz beim BAföG: "Schade, dass Bund und Länder nicht daran festhalten wollen." Der DSW weißt darauf hin, dass man nach seinem Abschluss im Jahr 2012 noch bis 2017 einen Darlehensteilerlass beim Bundesverwaltungsamt beantragen kann.

Wie sehr diese Regelung euer Portemonnaie derzeit entlasten kann, zeigt ein Beispiel: Wer sein Studium mindestens zwei Monate vor der Förderungshöchstdauer des BAföGs beendet, bekommt einen Teilerlass von 1.025 Euro, wer es mindestens vier Monate vor der Frist abschließt, spart 2.560 Euro. Wie genau der Darlehensteilerlass in eurem Fall geregelt wird, könnt ihr einem Formblatt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnehmen: www.bafög.de

Noch Fragen?

Ihr braucht weitere Infos zum Thema BAföG? Im UNICUM BAföG-Alphabet haben wir für euch die wichtigsten Fakten rund um die stattliche Finanzspritze zusammengestellt. HIER geht's zum Artikel!

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