Bundesfinanzhof: Studienkosten sind steuerlich absetzbar

- Der Bundesfinanzhof in München | Foto: Oliver Raupach, Lizenz: CC BY-SA 2.5
Studieren ist nicht erst seit der Einführung der Studiengebühren teuer. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Studenten die Kosten ihrer Ausbildung zukünftig leichter von der Steuer absetzen. Während sie sich über Rückzahlungen in vierstelliger Höhe freuen dürfen, drohen dem Staat Steuerausfälle in Milliardenhöhe.
Studenten und Lehrlinge dürfen sich freuen. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können sie zukünftig ihre Ausbildungskosten leichter von der Steuer absetzen. In zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen widersprachen die Münchner Richter der gängigen Praxis der Finanzämter, wonach die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium grundsätzlich nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können.
Bisher konnten Studiumskosten nur dann steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn dem Studium eine Berufsausbildung vorausgegangen war. Wer direkt nach dem Abi oder Wehr(ersatz)dienst ein Studium oder eine Ausbildung angefangen hat, hatte bisher kaum eine Möglichkeit seine Kosten steuerlich absetzen zu können.
In den aktuellen Streitfällen klagten ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin. Sie wollten ihre Ausbildungskosten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer späteren Berufsausübung standen, als sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Der BFH gab ihren Klagen recht. Sie können ihre Ausgaben in voller Höhe mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnen und so ihre Steuerlast in dieser Zeit drücken.
Was kann ich geltend machen?
Alles was im Rahmen des Studiums an Kosten angefallen ist, kann in der Steuererklärung unter Sonderkosten aufgestellt werden. Dazu gehören die Studiengebühren, die Ausgaben für Bürobedarf und Bücher, anteilig die Kosten für einen Computer und die Fahrten zwischen Wohnung und Uni.
Was muss ich tun?
Ihr müsst leider in den sauren Apfel beißen und eine Steuererklärung abgeben. Maßgeblich für euch ist der Antrag auf Verlustfeststellung. Die Werbungskosten müssen in der Anlage N aufgelistet werden und können rückwirkend für die letzten vier Jahre geltend gemacht werden. Habt ihr euer Studium bereits 2007 begonnen, müsst ihr demnach vier Einkommenssteuererklärungen einreichen. Wichtig ist zudem, dass ihr Belege über eure Ausgaben nachweisen könnt.
Was kann schiefgehen?
Dem Fiskus drohen nach dem Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Das Bundesfinanzministerium könnte mit einem Nichtanwendungserlass auf das Urteil des BFH reagieren. Der würde die Finanzämter verpflichten, das Urteil nicht zu befolgen. Steuerexperten raten jedoch dazu, sich nicht verunsichern zu lassen. Studenten sollten die gängigen Fristen für eine Steuererklärung unbedingt beachten. Anträge für das Jahr 2007 können noch bis zum 31.12.2011 eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, kann nur noch auf Rückzahlungen ab 2008 hoffen.









