Finanztipps für den Nebenjob
Lohnsteuer, Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge – da steigt doch keiner durch! Aber ein kurzer Abstecher ins Steueruniversum lohnt sich und bringt jede Menge Ersparnisse.
Nebenjobs gehören für viele Studenten zum Alltag. Doch wie bleibt möglichst viel vom Lohn übrig? Wer richtig plant und keine Angst vor der Steuererklärung hat, kann im Schnitt jeden Monat rund 900 Euro steuerfrei verdienen.
Am wenigsten Mühe mit dem Finanzamt haben Studenten, die neben der Uni einen pauschal versteuerten Minijob annehmen: Wenn sie in einem oder mehreren Jobs nicht mehr als durchschnittlich 400 Euro im Monat verdienen, brauchen sie nicht mal eine Steuerkarte. Denn der Arbeitgeber zahlt pauschal zwei Prozent Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt, und auch die fälligen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung übernimmt er. Dafür sind auf Dauer aber eben auch nicht mehr als diese 400 Euro Lohn im Monat drin.
Studenten, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind flexibler: Für sie spielt es insgesamt keine Rolle, ob sie mit ihren Jobs regelmäßig 200 oder 600 Euro verdienen oder in den Ferien auch mal 1200 Euro im Monat. Je nach Einkommenshöhe kann es zwar sein, dass der Arbeitgeber am Monatsende Lohnsteuer ans Finanzamt überweist, aber das Geld ist nicht weg. Wer im nächsten Jahr eine Steuererklärung macht, holt es sich meist komplett oder zumindest zum Teil zurück. Dafür sorgen Steuerfreibeträge und Pauschalen, die das Finanzamt anerkennen muss:
Grundfreibetrag: Studenten profi tieren wie alle anderen auch davon, dass dieses Jahr die ersten 7834 Euro ihres Einkommens steuerfrei sind, 2010 sind es 8004 Euro.
Werbungskosten: Über die Steuerklärung können Studenten Kosten abrechen, die für ihren Job angefallen sind, zum Beispiel 30 Cent pro Kilometer für ihren Weg zur Arbeit. Auch wenn sie nichts angeben, rechnet das Finanzamt auf jeden Fall mit einer Pauschale von 920 Euro.
Sonderausgaben: Mit den Ausgaben fürs Studium wie Studiengebühren oder Fachbüchern ist ebenfalls ein Steuervorteil möglich. Für das erste Studium können Studenten jedes Jahr in der Regel bis zu 4000 Euro ihrer Kosten als Sonderausgaben abrechnen. Geben sie in der Steuererklärung keine Sonderausgaben an, rechnet das Finanzamt nur mit einer Pauschale von 36 Euro.
Bei der jetzigen Regelung zu den Studienkosten muss es aber nicht bleiben. Vor Gericht laufen mehrere Verfahren, in denen geprüft wird, ob Studienkosten nicht doch unbegrenzt als Werbungskosten zählen müssen.
Dank all dieser Posten gilt: Selbst wenn das Finanzamt nur mit den Pauschalwerten rechnet, kann ein Student, der sonst keine Einnahmen wie zum Beispiel hohe Bankzinsen hat, auf Steuerkarte durchschnittlich etwa 916 Euro im Monat oder 10992 Euro im Jahr verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Viele bleiben insgesamt darunter, sodass das Finanzamt vorher abgeführte Steuern zurückzahlen muss.
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Achtung Grenzwerte
- Krankenversicherung: Solange Studenten nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sind sie über die studentische Kranken- und Pfl egeversicherung geschützt. Aufpassen müssen aber diejenigen, die noch kostenlos über die Krankenkasse ihrer Eltern versichert sind: Ihr Gesamteinkommen darf nicht über 360 Euro liegen – beim Minijob nicht über 400 Euro. Sonst ist es mit der kostenlosen Mitversicherung vorbei.
- Rentenversicherung: Nebenjobber, die über 400 Euro im Monat verdienen, müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Bis 800 Euro brutto zahlen sie aber nur einen reduzierten Beitragssatz. Erst ab 801 Euro wird für sie der volle Arbeitnehmeranteil von 9,95 Prozent des Einkommens fällig.
- Ferienvorteil: Ist der Job auf maximal zwei Monate oder 50 zusammenhängende Arbeitstage im Jahr beschränkt, kann ein Student so viel verdienen wie möglich, ohne dafür extra Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
- Kindergeld: Eltern von Studenten haben bis zu deren 25. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind Einkünfte und Bezüge von höchstens 7680 Euro im Jahr hat. Für diesen Wert zählen zum Beispiel die Einnahmen aus dem Job und der als Zuschuss gewährte Teil vom Bafög.
- Bafög: Die Leistungen werden gekürzt, wenn der Geförderte mehr als rund 4818 Euro im Jahr oder mehr als 401,50 Euro im Monat verdient.
Mehr Informationen gibt es unter www.studentenwerk.de (Stichwort: Studienfinanzierung) oder unter www.ofd.niedersachsen.de (Suchwort: Studenten).










