Happy Birthday BAföG!
Am ersten September 1971 erblickte das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) das Licht der Welt. Die staatliche Zuwendung macht vielen Schülern und Studenten erst eine Ausbildung möglich. Heutzutage dürft ihr als BAföG-Empfänger sogar die Hälfte des Geldes behalten. Aber das war nicht immer so! UNICUM blickt zurück auf 40 Jahre BAFöG.
1949: Bevor es BAFöG gibt, werden in der neu gegründeten Bundesrepublik nur jene Studenten gefördert, die über ein geringes Einkommen verfügen, allerdings besonders gute Ausbildungsleistungen zeigen. Das System ähnelt der heutigen Stipendienförderung. Zuständig für die Zuwendungen sind die Gemeinden. Wer also keine reichen Eltern hat, muss entweder zusehen, wie er sich selbst finanzieren kann - oder eben das Studieren gleich an den Nagel hängen. Kriegsfolgengeschädigte werden mit einem Vollzuschuss gefördert. Sie müssen die erhaltenen Leistungen nach Beendigung des Studiums nicht zurückzahlen.
Vor dem eigentlichen BAföG gibt es seit 1953 das sogenannte Honnefer Modell. Es dient dazu, Kinder aus mittleren Einkommensschichten auszubilden, jedoch auch wiederum nur jene mit überdurchschnittlichen Studienleistungen. Die Förderung beschränkt sich auf Studierende an Universitäten. Für andere Hochschulen wie Fachhochschulen, Musik- oder Kunsthochschulen gelten eigene Förderprogramme. Damit eine bundeseinheitliche Regelung in puncto Ausbildungsförderung rechtswirksam wird, muss erst das Grundgesetz geändert werden. Ein direkter Vorläufer des BAFöGs ist das Ausbildungsförderungsgesetz (AföG), das zum 1.7.1970 in Kraft tritt. Allerdings kann das eigentliche Ziel, eine einheitliche Regelung für alle Ausbildungsbereiche, damit noch nicht realisiert werden.
Vollzuschuss für alle
1971: Das BAFöG wie wir es heute kennen wird für alle bedürftigen Studierenden eingeführt. Das Beste daran: Nach dem Studium müssen die entstandenen Kosten nicht beglichen werden, sondern sie werden als Vollzuschuss gewährt. Eine weitere Neuerung ist, dass nun ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und die Studierenden diesen notfalls auch einklagen können. Eine grundsätzliche Studierfähigkeit genügt, um in den Genuss der Förderung zu kommen; der Nachweis von Spitzenleistungen ist nicht mehr erforderlich. Die Finanzspritze wird nicht zuletzt auch deshalb eingeführt, weil die Industrie nach gut ausgebildeten Spitzenkräften verlangt.
Die BAföG-Einführung ist ein voller Erfolg. Bereits 1972 kommen 44,6 Prozent der Studierenden in den Genuss der Förderung. In den folgenden Jahren sind auch Schüler und Auszubildende BAFöG-berechtigt.
Allerdings wendet sich bereits 1975, nur drei Jahre später, das Blatt. Das BAFöG wird in ein Darlehen umgewandelt. Nur bei einem hohen Anspruch gibt es einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Aber es sollt noch schlimmer kommen: Anfang der 80er wird das BAföG in ein komplettes Volldarlehen umgewandelt. Bis zu 60.000 DM müssen entsprechend der Fördersätze zurückgezahlt werden. Außerdem treten weitere Verschlechterungen ein. Die Finanzspritze wird stark eingekürzt und kann auch nicht mehr rückwirkend beantragt werden. Die logische Konsequenz: Es gibt immer weniger BAföG-Empfänger. Und immer weniger Studierende, die aus einem Elternhaus mit einem niedrigen Bildungsniveau kommen.
Ähnlich wie heute wird 1990 wieder 50 Prozent des BAFöGs als Zuschuss gewährt. Im Zuge der Wiedervereinigung wird es auf ein Halbzuschussmodell umgestellt. In den folgenden Jahren wird der BAFöG-Satz allerdings nur geringfügig an den aktuellen Bedarf der Studierenden angepasst.
Tiefststand und Erholung
Gegen Ende des Jahrzehnts (1999) erreicht die BAföG-Förderung ihren Tiefststand. Nur noch 12,6 Prozent aller Studierenden werden gefördert. Die rot-grüne Regierung erhöht 2002 die Bedarfssätze und Freibeträge fürs BAFöG. Im Jahr 2005 schmiedet die jetzige Bundesbildungsministerin Annette Schavan im Wahlkampf Pläne zur Abschaffung der Ausbildungsförderung. Anstelle des BAFöGs soll ein Studienkredit für das nötige Kleingeld in den Taschen der Studierenden sorgen. Dazu kommt es jedoch nicht. Die Fördersätze werden von zum Wintersemester 2008/09 sogar um zehn Prozent erhöht.
Eine weitere Reform ist die Einführung des Kinderbetreuungszuschlags. Studierende, die ein Kind unter zehn Jahren betreuen, erhalten für das erste Kind 113 Euro und für jedes weitere 85 Euro.
Im Jahr 2010 kommt es schließlich zur bisher letzten Reform des BAföGs. Neu ist unter anderem, dass die Bedarfssätze um zwei Prozent steigen; die Altersgrenze für die Aufnahme eines Master-Studiums wird auf 35 Jahre angehoben und eine Eingetragene Lebenspartnerschaft wird wie eine Ehe behandelt.
Nun hat das BAföG also sein 40. Jahr erreicht! Eine von vielen geforderte umfassende Reform bleibt im Geburtstagsjahr zwar aus, dennoch ist die Förderung bis auf weiteres auch in der aktuellen Form nicht wegzudenken.

















