Krankenversicherung als Student

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Durch den Dschungel der Krankenversicherungen findet sich kaum ein potenzieller Studierender zurecht. Wer beschäftigt sich schon zu Anfang seines Studiums mit solchen Fragen wie „Werde ich mit 25 Jahren immer noch studieren? Will ich lieber gesetzlich oder privat versichert sein? Kann ich mir eine private Versicherung leisten? Wie schwierig ist ein späterer Wechsel?“
Erstmal allerdings zu den harten Fakten: Versicherungspflichtig sind alle Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Diese Pflicht herrscht vor, bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder spätestens bis das 30. Lebensjahr vollendet ist. Doch danach nur noch, wenn sich durch die Art der Ausbildung sowie familiäre oder persönliche Gründe eine längere Studienzeit ergibt (§ 5 Absatz 1 Nummer 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). So weit voraus denken die meisten unter euch sicherlich bisher nicht.
Familienversichert und Befreiung
Kompliziert wird es zudem, wenn ihr über ein Familienmitglied, das kann Vater, Mutter oder Ehepartner sein, bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert seid. Dann zahlt ihr keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Aber auch daran hängen Bedingungen, die die Höhe des Einkommens eures Familienmitgliedes betreffen. Dazu kommt, dass ihr bei einem Elternteil nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert sein könnt. Durch den Wehr- und Zivildienstzeit verlängert sich diese Zeit natürlich dementsprechend. Aber als Student ist es auch möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht muss dafür ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Doch aufgepasst
Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, vor allem gilt sie die gesamte Zeit des Studiums über. Insbesondere für Beamtenkinder ist dies eine attraktive Wahl, da die Eltern beihilfeberechtigt sind. Wenn ihr euch privat versichert habt, ist jedoch ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse erst wieder möglich, wenn ihr beispielsweise erstmalig nach dem Studium einer Beschäftigung nachgeht. Diese muss aber mit über 400€ monatlich bezahlt werden. Ein Anspruch auf die gesetzliche Krankenkasse besteht aber wiederum nur, wenn ihr ein Jahr lang durchgehend in dieser wart.
Was ist jedoch, wenn der ersehnte Job auf sich warten lässt? Die Kosten der privaten Krankenversicherung müssen dann aus eigener Tasche gezahlt werden. So müsst ihr genau überlegen, ob sich die private Krankenversicherung auf Dauer für euch lohnt oder ihr doch lieber eine gesetzliche vorzieht. Dabei solltet ihr außerdem berücksichtigen, dass sobald ihr über 25 Jahre alt seid oder im Nebenjob zu viel verdient, die Beihilfe wegfällt und dabei die private Versicherung mit eventuell höheren Beiträgen in voller Höhe bezahlt werden muss. Das ist das Dilemma derjenigen, die sich vielleicht nicht rechtzeitig über die Konsequenzen einer Befreiung von der Versicherungspflicht informiert haben.
Jeder Fall und persönliche Situation ist schlicht anders, aber ein wenig Nachdenken über solche Dinge wie die Krankenversicherung sollte bei euch nicht zu kurz kommen, wenn ihr euch ins Studium stürzt. Gerade was eure langfristigen Aussichten und Vorstellungen betrifft!
Weitere Infos unter www.bmg.bund.de









