Wo gibt's Studiengebühren?

von Martin Przegendza

Wo die Campus-Maut noch erhoben wird

Studiengebühren - protestierende Studenten

Die Einführung der allgemeinen Studiengebühren im Jahr 2007 wird wohl nicht als Erfolgsgeschichte in die Annalen der Hochschulpolitik eingehen. Von Studenten abgelehnt, von Politik und Hochschulrektoren gefeiert, bröckelt der Zuspruch in den Ländern zusehends. Wir fassen zusammen, wer was wo erhebt.

Alle bayrischen und niedersächsischen Studenten dürfen sich ärgern: Sie studieren in den letzten Bastionen der unbeliebten Campus-Maut. Zwar erheben aktuell mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg noch drei weitere Bundesländer Studiengebühren. Doch alle drei Landesregierungen haben bereits beschlossen, die Gebühren abzuschaffen (siehe Infokasten).

Die Geschichte des Bezahlstudiums in Deutschland begann mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. 2005 gaben die Karlsruher Richter einer Klage der unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen gegen das damalige Hochschulrahmengesetz (HRG) recht. Das 2002 novellierte HRG des Bundes schloss allgemeine Studiengebühren aus. Das Verfassungsgericht sah darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Der Weg für Studiengebühren war geebnet.

Folglich beschlossen CDU/CSU-regierte Länder nach und nach die Einführung von Studiengebühren. SPD, Grüne und Die Linke stimmten sich gegen die Gebühren aus (Ausnahme: die Grünen in Hamburg). Erstsemester-Studenten in Hessen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen mussten ab dem Wintersemester 2006/07 die Campus-Maut bezahlen. Zum Sommersemester 2007 mussten allgemein Studenten in Hessen, Niedersachsen, NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg eine Gebühr von maximal 500 Euro entrichten. Das Saarland folgte zum Wintersemester 2007/08.

Die Abwahl von Hessens Ministerpräsident Roland Koch bedeutete den Anfang vom Ende der Studiengebühren in Deutschland. Nach einigem Hin und Her beschloss der hessische Landtag am 17. Juni 2008 als erster die Abschaffung der Gebühren zum Wintersemester 2008/09. Die „Jamaika-Koalition“ (CDU, FDP, Grüne) im Saarland entschied sich zu einer Abschaffung zum Sommersemester 2010. Es folgten, nach Landtagswahlsiegen von SPD und Grünen, NRW (Abschaffung zum Wintersemester 2011/12), Baden-Württemberg (Sommersemester 2012) und Hamburg (Wintersemester 2012/13).

Damit halten nur noch die CDU/CSU Bastionen Bayern und Niedersachsen an allgemeinen Studiengebühren fest. Davon unberührt bleiben die Gebühren für ein Zweitstudium in Sachsen und Sachsen-Anhalt von bis zu 500 Euro, sowie die Sondergebühren für Langzeitstudenten (siehe Infokasten).

Gebühren für Langzeitstudenten

  • Bremen: 500 Euro pro Semester nach dem 14. Fachsemester
  • Niedersachsen: 600 bis 800 Euro ab dem fünften Semester über Regelstudienzeit
  • Rheinland-Pfalz: 650 Euro ab Überschreitung der 1,75-fachen Regelstudienzeit
  • Sachsen-Anhalt: 500 Euro nach dem vierten Semester über Regelstudienzeit
  • Thüringen: 500 Euro nach dem vierten Semester über Regelstudienzeit

Studiengebühren auf einen Blick

Festhalten an Studiengebühren:

  • Bayern
  • Niedersachsen


Abschaffung allgemeiner Studiengebühren:

  • Nordrhein-Westfalen : Wintersemester 2011/12
  • Baden-Württemberg: Sommersemester 2012
  • Hamburg: Winteresemester 2012/13

Verwandte Themen im Forum

Studiengebühren
arda86|
Gegen Studiengebühren!
Gast|
Stipendien
Roseville|
Und, merkt ihr was?
Gast|

UNICUM Newsletter

Hier die UNICUM Newsletter bestellen ! (Link)