Nebenjobcheck - Rechtsfragen
Mit Lohnsteuerkarte oder ohne? Urlaubsanspruch? Und wie sieht's aus mit dem Kindergeld? Unsere Experten klären auf: Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Dozent für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht aus Köln, fasst für euch die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Nebenjob zusammen.
1) Was mache ich, wenn weniger Geld aufgeführt ist, als ich bekomme?
Wenn in der Lohn- und Gehaltsabrechnung weniger Geld ausgewiesen ist, als tatsächlich bezahlt wurde, so kann dies irrtumsbedingt sein. Um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, „schwarzes“ Geld erhalten zu haben, sollte man vorsichtshalber an den Arbeitgeber schreiben und ihn auf den „Irrtum“ aufmerksam machen. Selbstverständlich ist auch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung das tatsächlich erhaltene Geld anzuzeigen.
2) Ist es verdächtig, wenn ich bar ausgezahlt werde?
Es ist nicht per se verdächtigt, wenn man seine Entlohnung in bar ausgezahlt bekommt. In jedem Falle wird jedoch eine Lohn- und Gehaltsrechnung benötigt, aus der sich nachvollziehbar ergibt, wie sich der in bar bezahlte Betrag errechnet. Sodann ist wiederum Sorge dafür zu tragen, dass die Angaben gegenüber der Finanzverwaltung korrekt sind (siehe dazu Frage 1).
3) An wen kann ich mich im Notfall wenden (Stichwort Kindergeld, Steuerhinterziehung, Bafögrückzahlung)?
Wer sich entsprechend der Antworten zu den Fragen 1 und 2 korrekt verhalten hat, hat nichts zu befürchten. Ansonsten ist grundsätzlich anwaltliche Hilfe zu empfehlen.
4) Darf mich der Arbeitgeber zu speziellen Terminen verpflichten?
Die Antwort auf die Frage ist in erster Linie abhängig von den arbeitsvertraglichen Pflichten, die der beschäftigte Student eingegangen ist. Findet sich im Arbeitsvertrag beispielsweise ein Hinweis darauf, dass die Arbeitszeit an bestimmten Wochentagen in der Zeit von 8.00 Uhr 17.00 Uhr entsprechend den betrieblichen Gepflogenheiten zu leisten ist, so steht es dem Arbeitgeber grundsätzlich frei, die Arbeitszeit (einseitig) zu bestimmen. Besonderheiten gelten für eine kurzfristige Änderung von in der Vergangenheit festen Dienstzeiten bzw. Dienstplänen. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.
5) Wenn ich bei einem Franchise-Unternehmen angestellt bin, ist es rechtens, plötzlich in eine andere Filiale abgeschoben zu werden?
Das „Abschieben“ in eine andere Filiale kann arbeitsrechtlich eine Versetzung darstellen. Eine solche Bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn es in dem Arbeitsvertrag einen sogenannten Versetzungsvorbehalt gibt, was verlangt, dass der Arbeitsvertrag zum Ausdruck bringt, das es dem Arbeitgeber vorbehalten bleibt, den Arbeitnehmer in einer anderen Filiale zu beschäftigen. Bei Franchise-Unternehmen ist darauf zu achten, dass Arbeitgeber regelmäßig der so genannte Franchisenehmer ist. Verfügt dieser nur über einen einzigen Standort, so ist ein Einsatz bei einem anderen Franchisenehmer, d.h. bei einem anderen Arbeitgeber, grundsätzlich ausgeschlossen, dies ganz unabhängig von dem erwähnten Versetzungsvorbehalt.
6) Brauche ich einen Krankenschein? Habe ich im Krankheitsfall trotzdem Anspruch auf Gehalt?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auch solche Arbeitnehmer, die lediglich einem so genannten „Minijob“ nachgehen. Allerdings hat der Arbeitnehmer die durch Krankheit verursache Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Dies geschieht regelmäßig durch ein ärztliches Attest (sog. „gelber Schein“). Ohne ärztliches Attest steht dem Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsentgelts während der Krankheit ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich des Entgelts zu.
7) Was muss mir mein Arbeitgeber monatlich geben? Eine Abrechnung zum Beispiel?
Dem Arbeitnehmer steht das Recht zu, eine Abrechnung über sein Entgelt zu erhalten. Wenn sich die Vergütung von Monat zu Monat in der Höhe unterscheidet, so hat der Arbeitgeber monatlich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen und muss diese dem Arbeitnehmer zukommen lassen.
8) Habe ich Urlaubsanspruch?
Jeder Arbeitnehmer hat Kraft Gesetzes einen Anspruch auf Urlaub. Dieser beträgt mindestens vier Kalenderwochen je Kalenderjahr. Das gilt auch für Arbeitnehmer im Rahmen eines so genannten „Minijobs“. Der Anspruch ist unverzichtbar.
9) Wie schaut es mit Zulagen aus (Nacht, Sonn- und Feiertag)? Gibt es einheitlich geregelte Mindestsätze?
Zahlreiche Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit vor. Gesetzlich besteht ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht. Das Arbeitzeitgesetz sieht jedoch vor, dass mindestens fünfzehn Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 8 Wochen zu gewähren ist. Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
10) Habe ich einen Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld?)
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld, dreizehntes Gehalt oder Urlaubsgeld steht dem Arbeitnehmer nur dann zu, wenn dies gesondert geregelt ist, insbesondere auf Grund arbeitsvertraglicher Absprache.
11) Wer haftet, wenn ich bei der Arbeit etwas beschädige oder die Kasse nicht stimmt?
Der Arbeitnehmer haftet dem Arbeitgeber gegenüber grundsätzlich nicht für diesem durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers entstandene Schäden. Allerdings ist diese Haftung gegenüber den ansonsten üblichen Haftungsmaßstäben abgeschwächt. Die durch die Rechtsprechung aufgestellten Regeln sind sehr umfangreich. Maßgeblich ist unter anderem der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers. In den Fällen vorsätzlichen oder grob fährlässigen Handelns des Arbeitnehmers haftet dieser grundsätzlich für den entstandenen Schaden uneingeschränkt, in den Fällen mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und im Falle leichter Fahrlässigkeit gar nicht. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an.
12) Habe ich das Recht auf Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Zugangs länger als sechs Monate beschäftigt sind, wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Kein Kleinbetrieb sind solche Betriebe, bei denen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt werden. Teilzeitbeschäftigte zählen entweder mit 0,5 oder 0,75, je nachdem wie viele Stunden regelmäßig wöchentlich gearbeitet werden. Für weitere Einzelheiten wäre sicherlich ein anwaltlicher Rat empfehlenswert.
13) Welche Fristen muss ich einhalten, wenn ich das Arbeitsverhältnis kündigen will?
Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt, so gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die für eine arbeitgeberseitige Kündigung im Einzelfall maßgeblichen, verlängerten Kündigungsfristen gelten für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nur, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht.
Unser Experte
Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Dozent für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht aus Köln
1984-1989 Studium an der Universität zu Köln
1990-1991 Assistent (Lehrstuhl für Zivilrecht an der Universität zu Köln)
1993 Promotion (Dr. jur.)
1994 Zulassung als Rechtsanwalt
seit 1989 Dozent für allgemeines Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Gesellschaftsrecht
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