Nebenjobcheck - Steuerfragen
Mit Lohnsteuerkarte oder ohne? Urlaubsanspruch? Und wie sieht's aus mit dem Kindergeld? Unsere Experten klären auf: Steuerberater Raimund Bartsch aus Bochum erklärt die Nebenjob-Modell und was ihr beachten müsst, damit weder Finanz- noch Bafög-Amt meckert.
Welche Nebenjob-Modelle gibt es für Studenten?
a) Minijob: Gehalt bis max. 400 Euro pro Monat, auch mehrere regelmäßige Jobs sind möglich. Der Gesamthöchstbezug pro Monat liegt bei 400 Euro, nur wenn es sich um keine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
b) Kurzfristige Beschäftigung: Gehalt unbegrenzt, max. 2 Monate im Jahr oder 50 Tage, nicht berufsmäßig.
c) Regelmäßiger Nebenjob bis max. 20 Stunden pro Woche: Versicherungsfreiheit bei der Kranken-Pflegeversicherung sowie bei der Arbeitslosenversicherung.
d) Regelmäßige Nebenjob über 20 Stunden: versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für alle Sozialversicherungsbereiche.
Wann muss ich Steuern zahlen?
a) Minijob: keine Steuern
b) Kurzfristige Beschäftigung: maßgebend ist die Steuerklasse, Ledige haben einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro pro Jahr. Neben dem Grundfreibetrag sind weitere Kosten steuerlich abzugsfähig, Werbungskosten, wie Fahrtkosten, Studienkosten, Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Schwerbehinderung, Handwerkerleistungen. Wird die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten, ist es grundsätzlich ratsam eine Einkommensteuererklärung zu fertigen.
c) Regelmäßiger Nebenjob: siehe Ausführungen zu b.
d) Regelmäßige Nebenjob über 20 Stunden: siehe b.
Welche Steuerklasse habe ich?
a) Minijob: keine Steuerklasse, da Pauschalabgeltung durch den Arbeitgeber.
b) Kurzfristige Beschäftigung: Ledige Steuerklasse I, Verheiratete Steuerklasse III, IV oder V.
c) Regelmäßiger Nebenjob: siehe Ausführungen zu b.
d) Regelmäßiger Nebenjob über 20 Stunden: siehe b.
Welche Unterlagen brauche ich wofür? (Steuernummer/Lohnsteuerkarte/Sozialversicherungsnummer). Woher bekomme ich diese?
a) Minijob: Sozialversicherungsnummer.
b) Kurzfristige Beschäftigung: Lohnsteuerkarte (Antrag auf Ausstellung beim Finanzamt) und Sozialversicherungsnummer.
c) siehe b.
d) siehe b.
Was muss ich tun, um meine Steuern zurück zu bekommen?
Die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten und was passiert, wenn ich zuviel gearbeitet habe?
a) Minijob: Arbeitszeit und Stundenlohn sind unerheblich.
b) Kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis: max. 2 Monate oder 50 Tage pro Jahr, Arbeitszeit unerheblich.
c) Regelmäßiger Nebenjob: max. 20 Stunden, bei mehr als 20 Stunden versicherungspflichtig.
d) Regelmäßiger Nebenjob: über 20 Stunden, immer versicherungspflichtig.
Werden die Arbeitszeiten oder bei b) die Beschäftigungsdauer überschritten, so wird das Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig, d.h. der Student erhält ca. 22% weniger Lohn.
Was muss ich bei Kindergeld und Bafög beachten? Ist die Obergrenze von 8.004 Euro noch aktuell?
Beim Bezug von Kindergeld ist es wichtig, dass die Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt sind, die Obergrenze von 8.004 Euro nicht überschreiten. Hierbei sind die Werbekosten und die vom Arbeitnehmer getragenen Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Eine geringfügige Überschreitung führt zum Wegfall des gesamten Kindergeldanspruchs.
Bafög bitte beim Bafög-Amt nachfragen.
Was muss ich tun, wenn mein Verdienst schwankt oder ich Sonderzahlungen erhalte?
Beim Bezug von Kindergeld ist die Obergrenze von 8.004 Euro ein Jahreswert. Es ist das Gesamteinkommen pro Jahr maßgebend, unabhängig vom monatlichen Bezug.
Bearbeitungsstand Februar 2011
Fragen zum Arbeitsrecht werden in unserem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Schlegel geklärt.
Welcher der lukrativste Nebenjob ist, erfahrt ihr in unserer Nebenjob-Übersicht.










