Work and Travel
Als Travel-Worker habt ihr die Möglichkeit, unvergessliche Reisen zu unternehmen und gleichzeitig vor Ort durch kurzfristige Jobs Geld zu verdienen und euch damit den Aufenthalt zu finanzieren. Diese Art des Auslandsaufenthaltes ist damit ideal für diejenigen, die neue aufregende Erfahrungen im Ausland machen möchten und dabei ein Lernpause einlegen wollen. Aus diesem Grund nutzen Viele die Gelegenheit direkt nach dem Abitur oder Studium. Immerhin kann man so nicht nur entspannen, sondern sich gleichzeitig schonend auf den Arbeitsalltag vorbereiten. Wie der Name schon sagt, setzt sich Work & Travel aus zwei Komponenten zusammen.
Work
Der Ausdruck „Work“ bezeichnet die Gelegenheitsarbeiten, die ihr während eures Aufenthaltes in einem fremden Land verrichtet. Bei einer Dauer von bis zu einem Jahr ist es verständlich, wenn ihr das gesamte Reisebudget nicht einfach aus dem Ärmel schütteln könnt. Stattdessen bessert ihr eure Finanzen mit Aushilfstätigkeiten auf. Besonders beliebt sind Jobs in Restaurants und Hotels oder als Erntehelfer und Obstpflücker. Die Möglichkeiten sind vielfältig und doch beschränkt. In der Regel dürft ihr nämlich maximal drei Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein. Spätestens dann müsst ihr euch etwas Neues suchen. Auch bei der Bezahlung dürft ihr nicht mit Traumlöhnen rechnen. In etwa könnt ihr von einem Stundelohn zwischen sechs und 15 Euro ausgehen. Es ist also ratsam, vor Antritt der Reise etwas Geld für eventuelle Durststrecken anzusparen.
Travel
In erster Linie geht es natürlich auch darum, euer Ziel mit all seinen Facetten kennen zu lernen. Daher lohnt sich also nicht, sich eine feste Bleibe zu organisieren. Schließlich wollt und dürft ihr euch ja nur ein paar Monate an ein und demselben Ort aufhalten. Daher sind preiswerte Hotels und Jugendherbergen die bessere Alternative. Besonders stilecht ist auch die kurzfristige Unterbringung in einer WG, auch bekannt unter dem Begriff „Couchsurfing“. Auch über die Fortbewegungsmöglichkeiten solltet ihr euch vor Reiseantritt schlau machen.
Hilfe von außen
Der Grundgedanke hinter Work & Travel ist natürlich, dass ihr euer persönliches Abenteuer ganz alleine meistert. Doch bei dem ganzen Aufwand, der dahintersteckt, kann es durchaus Sinn machen, sich Hilfe von außen zu holen. So gibt es zahlreiche Agenturen, die euch ein passendes Programm vermitteln können und euch beinahe jede organisatorische Last von den Schultern nehmen. Die Vermittler kümmern sich um alle wichtigen Dokumente und Versicherungen, buchen euch einen Flug, bieten vor Ort eine Begrüßungsveranstaltung an und suchen zumindest für die ersten Nächte eine Unterkunft heraus. So habt ihr für den Notfall auch immer einen Ansprechpartner vor Ort, den ihr kontaktieren könnt. Und die Liste der Vorteile ließe sich noch beliebig weiterführen. Doch natürlich verursacht solch ein Service eine Menge Extrakosten, wobei die Preis-Leistungs-Verhältnisse der verschiedenen Agenturen doch erheblich schwanken. Ein weiteres Problem könnte sein, dass die Vermittler im Vorfeld viel zu viel festlegen, wobei ihr hinterher feststellt, dass ihr viel lieber spontane Entscheidungen treffen würdet.
Es lässt sich zusammenfassen: Die Eigenorganisation nimmt zwar etwas mehr Zeit in Anspruch, ist dafür aber günstiger und lässt euch viel mehr Freiräume.
Der Schlüssel zum Glück
Damit ihr in euer Wunschland einreisen und vor allem auch arbeiten dürft, benötigt ihr ein spezielles Visum für Backpacker, das Working-Holiday-Visum (kurz WHV). Deutschland hat mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hongkong ein Abkommen getroffen und das Working-Holiday-Programm ins Leben gerufen, das den interkulturellen Austausch junger Menschen fördern soll. Andere Länder wiederum haben ihre eigenen Visa. Als EU-Bürger braucht ihr innerhalb Europas zur Einreise keine Aufenthaltsgenehmigung, dafür aber eine Arbeitserlaubnis sobald ihr mit eurem ersten Job starten wollt. Mit einem entsprechenden Visum dürft ihr euch für einen bestimmten Zeitraum (meistens maximal ein Jahr) im Zielland aufhalten und dort arbeiten. Um sicher zu gehen, dass das Visum nicht als reines Arbeitsvisum missbraucht wird, gilt die Regelung, dass es sich dabei um wechselnde Gelegenheitsjobs handeln muss.
WHV-Bewerber müssen in der Regel zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (Kanada bis 35 Jahre; Singapur ab 17 Jahre) und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Häufig sind auch der Nachweis finanzieller Sicherheiten, Impfbescheinigungen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzungen für den Erhalt. Während eures Gesprächs mit den zuständigen Behörden müsst ihr im Übrigen den Reisezweck deutlich herausstellen. Umfassende Informationen erhaltet ihr unter www.working-holiday-visum.de










