Deine Rechte als Mieter - Teil 1
Die Wahrheit hinter den großen Miet-Mythen

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Ob Singlebude, erste gemeinsame Wohnung oder WG: so richtig weiß man als Mieter selten, was erlaubt ist und was nicht. Darf ich nachts duschen? Ist es okay, wenn ich meine Wände knallpink streiche? Wohn-Experte Robert Litwak, Mitbegründer des Online-Portals kautionsfrei.de, klärt die zehn beliebtesten Miet-Irrtümer auf.
Darf der Vermieter das Grillen verbieten?
"Das darf er tatsächlich. Wenn es keine vertragliche Vorgabe gibt, sollte man sich auf sein Gefühl verlassen. Dabei ist es wichtig, sich mit den Nachbarn auszutauschen und Grillparties anzukündigen, damit das Verhältnis untereinander dadurch nicht belastet wird," so Robert Litwak.
Sind Untermieter verboten?
"Dabei ist zu unterscheiden, ob die Wohnung teilweise (nur ein Zimmer) oder komplett untervermietet wird. Bei der kompletten Untervermietung braucht es die Zustimmung des Vermieters," weiß der Experte. "Kann man sich den vollständigen Mietpreis nicht mehr leisten, hat man sogar Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, dass noch jemand in die Wohnung einziehen darf. Neue Lebenspartner müssen immer als Untermieter akzeptiert werden."
Darf ich die Miete kürzen, wenn's mit der Wohnqualität nicht mehr stimmt?
Ein klares Urteil von Litwak: "Ja! Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter etwas dafür kann oder nicht. Man sollte sich bei der Verringerung der Miete aber an die von den örtlichen Mietervereinen vorgegebenen Prozentsätze halten, die sich je nach Mangel unterscheiden. Der gekürzte Mietbetrag sollte auf einem Extrakonto hinterlegt werden, um in einem möglichen Rechtsstreit, einer Argumentation hinsichtlich der Zweckentfremdung von Mietgeldern keinen Raum zu geben."
Darf ich nachts duschen?
Mit Rücksicht auf die Nachbarn sollte man zumindest über Nacht nicht die Waschmaschine laufen lassen, aber "zu duschen, ist erlaubt und vor allem für Schichtarbeiter oder für jene, die früh aufstehen müssen unverzichtbar." Dies gehört laut Expertenmeinung zur "freien Entfaltung der Persönlichkeit."
Darf ich nur zwei Parties pro Jahr feiern?
"Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie oft man im Jahr feiern darf. Unter Einhaltung der Nachtruhe sind zwei Parties kein Problem. Insbesondere in den Sommermonaten sollten Parties ab 22 Uhr aber nach drinnen verlegt werden. Sollte ein Nachbar wegen Ruhestörung die Miete kürzen, muss der Ruhestörer dafür aufkommen."
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