Deine Rechte als Mieter - Teil 2
Die Wahrheit hinter den großen Miet-Mythen

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Ob Singlebude, erste gemeinsame Wohnung oder WG: so richtig weiß man als Mieter selten, was erlaubt ist und was nicht. Darf ich nachts duschen? Ist es okay, wenn ich meine Wände knallpink streiche? Wohn-Experte Robert Litwak, Mitbegründer des Online-Portals kautionsfrei.de, klärt die zehn beliebtesten Miet-Irrtümer auf.
Kann ich fristlos kündigen, wenn ich drei Nachmieter vorschlage?
Ganz so einfach ist die Sache nicht, so Robert Litwak: "Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, zum Beispiel wenn eine gesundheitliche Gefährdung von der Mietsache ausgeht. Will man bei einer fristgemäßen Kündigung früher ausziehen, besteht die Möglichkeit, dem Vermieter Nachmieter vorzuschlagen. Allerdings muss dieser keinen davon akzeptieren, so dass Mieter unter Umständen nicht früher aus der Wohnung rauskommen beziehungsweise doppelte Mietzahlungen in Kauf nehmen müssen."
Muss ich kleinere reparaturen aus eigener Tasche bezahlen?
Hier liegt der Haken im Kleingedruckten: Mit einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann der Vermieter bestimmen, bis zu welchen Betrag ihr als Mieter die Kosten übernehmen müsst. Ansonsten gilt: "Gibt es keine Regelung, müssen auch kleine Reparaturen vom Vermieter getragen werden."
Darf ich die Wände streichen wie ich will?
"Jedem ist freigestellt, welche Wandfarbe er für die Wohnung auswählt. Bei Auszug muss die Wohnung auch nicht zwingend weiß übergeben werden - ein heller, sauberer Anstrich ist ausreichend," erklärt der Experte. "Generell sollte jeder Mieter seine Wohnung sauber und gepflegt hinterlassen, um so weder den Vermieter noch den Nachmieter zu verärgern."
Der Vermieter meldet Eigenbedarf an – muss ich ausziehen?
"Eigenbedarfskündigung ist nur dann möglich, wenn sie begründet ist. Soll beispielsweise einer Familie mit kleinen Kindern, die an die Umgebung gewöhnt, oder älteren Menschen, denen kaum noch ein Umzug zuzumuten isst, aus Eigenbedarf gekündigt werden, muss abgewogen werden, wer das größere Interesse daran hat, die Wohnung für sich zu beanspruchen. In besonderen Härtefällen können Mieter sogar vor Gericht ziehen. Aktuell beschäftigen sich mehrere Gerichte mit grundsätzlichen Urteilen zur Kündigungsfrist bei Eigenbedarfsanmeldung."
Muss ich eine Kaution zahlen?
"Laut Gesetz muss der Mieter keine Mietkaution bezahlen. Der Vermieter kann aber drei Monatsmieten zur Absicherung seiner Mietsache verlangen. Diese muss er getrennt von seinem Privatvermögen anlegen und verzinsen." Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dann Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution inklusive der Zinsen, so Litwak. Als Alternative schlägt er eine Kautionsbürgschaft, z.B. über kautionsfrei.de vor: "Dafür bezahlt der Mieter jährlich einen geringen Anteil der Kautionssumme und erhält im Gegenzug eine Urkunde, die beim Vermieter hinterlegt wird."
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