Mietvertrag – Was ist wichtig?
Nebenkosten, Hausordnung, Miethöhe – wichtige Dinge, die der Mietvertrag regelt. Spätestens wenn nach dem Abi die erste Wohnung oder Studenten-WG geplant ist, müsst ihr euch damit befassen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst und erklären, worauf ihr achten müsst. Über die mietrechtlichen Fragen haben wir mit dem Deutschen Mieterbund NRW (DMB) gesprochen.
Noch bevor ihr euch für eine neue Wohnung entscheidet und einen Mietvertrag unterschreibt, solltet ihr die Wohnung natürlich selbst besichtigen und euch genau nach der Höhe und Zusammensetzung der Mietkosten erkundigen. Wichtig hierbei: Unbedingt die Telefon- und Stromkosten im Auge behalten, da diese in aller Regel nicht in der Miete enthalten sind.
Miethöhe
Die großen Universitätsstädte und Ballungszentren sind bei Studenten nach wie vor am beliebtesten. Und gerade dort sind die Mieten natürlich am höchsten. „Durch die vielen Singlehaushalte ist die Nachfrage nach kleinen Wohnungen besonders hoch und wird auch zukünftig steigen – und damit natürlich auch die Mieten“, sagt Elisabeth Gendziorra vom DMB. Die Miethöhe lässt sich vor allem durch den örtlichen Mietspiegel bestimmen. Jede größere Stadt erstellt solche Übersichten, aus denen man die Durchschnittsmiete am gewünschten Wohnort entnehmen kann.
Am Mietspiegel könnt ihr euch also gut orientieren. Ihr erhaltet ihn gegen eine geringe Gebühr bei der Stadtverwaltung. „Wer beim Wohnen sparen möchte, findet in den Vororten der großen Städte oft günstige und auch größere Wohnungen“, so Gendziorra.
Vorsicht bei der sogenannten Staffelmiete: Hier müsst ihr jedes Jahr mehr Miete zahlen. Denn vertraglich wird festgelegt, wann die Miete um wie viel steigt. Ihr müsst bei der Staffelmiete also genau abschätzen, ob ihr euch die Wohnung auch in ein paar Jahren noch leisten könnt.
Die Hausordnung
Die Hausordnung gehört zum Mietvertrag und ist verbindlich. Darin ist z.B. festgelegt, wann die allgemeinen Ruhezeiten sind, wann ihr mit dem Putzen des Treppenhauses an der Reihe oder Schnee schippen dran seid. Haltet ihr euch nicht daran, müsst ihr mit einer Abmahnung durch den Vermieter rechnen. Verstoßt ihr trotz Abmahnung mehrfach gegen die Hausordnung, kann euch der Vermieter fristlos kündigen.
Lärm
Nichts wird so subjektiv empfunden wie Lärm. Das macht es schwer, konkrete Regeln aufzustellen. Dazu Gendziorra: „Üblich sind Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr und die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr.“ In dieser Zeit müsst ihr Zimmerlautstärke einhalten. Bevor ihr eine wilde, lange Partynacht feiert, solltet ihr auf jeden Fall eure Nachbarn darüber informieren. Diese Vorankündigung ist aber noch keinen Freibrief für übermäßigen Lärm. Daher solltet ihr auf der Party immer dafür sorgen, dass die Musik die Zimmerlautstärke nicht überschreitet.
WG-Gründung
Ein heikler Punkt. Wenn ihr eure eigene WG gründen wollt, solltet ihr euch vorher ganz genau überlegen, wer der Vertragspartner des Vermieters wird und damit für die Gesamtmiete haftet. Unterschreiben nämlich alle WG-Bewohner, haftet jeder alleine für die gesamte Miete. Zieht einer aus der WG aus und kann nicht zahlen, müssen die übrigen Bewohner seinen Anteil mitfinanzieren. Es könnte also teuer werden. „Dem Vermieter ist es egal, wer letztlich zahlt. Er kann sich seinen Schuldner unter all seinen Vertragspartnern aussuchen“, so Gendziorra. Eine gute Finanzplanung hilft in jedem Fall, um sorgenfrei ins (WG-) Leben zu starten. Gendziorra rät: „Neben der Miete sollten auch die Nebenkosten, Telefon- und Stromkosten, Versicherungen, Lebensmittelkosten usw. kalkuliert werden. Bei zu knapper Planung ist Stress vorprogrammiert.“
Wichtig: Wer den Mietvertrag mitunterschrieben hat und auszieht, sollte beim Vermieter sofort darauf drängen, dass er aus dem alten Mietervertrag entlassen wird. Tut er dies nicht, bleibt er Mieter. „Viele WGs bestehen deshalb aus einem Hauptmieter, der an die anderen Mitbewohner untervermietet.“
Mängel in der Wohnung
Bevor ihr in eine neue Wohnung oder WG-Zimmer einzieht, kommt es zur Übergabe. Dabei solltet ihr genau prüfen, ob alles in Ordnung ist und funktioniert (Strom, Heizung, Toilettenspülung etc.). Es ist eine Absicherung, damit euch später entdeckte Altmängel nicht angehaftet werden können. Tipp: Haltet in einer Art Übergabeprotokoll genau fest, ob und welche Mängel vorhanden sind. Treten diese Mängel erst im Laufe der Zeit auf, müsst ihr den Vermieter darauf aufmerksam machen. So kann sich dieser umgehend um das Problem kümmern.
Vorsicht: Lasst nicht einfach den Handwerker oder Installateur kommen, um dem Vermieter im Anschluss dann die Rechnung zu schicken. Damit lauft ihr Gefahr, am Ende alles selbst zahlen zu müssen. „In bestimmten Fällen hat der Mieter aber durchaus das Recht, die Miete zu kürzen. Das ist der Fall, wenn es sich um Mängel handelt, die den Wohnwert entscheidend beeinträchtigen, wie z.B. Schimmel, Heizungsausfall oder Lärm“, sagt Gendziorra. Wie hoch eine solche Mietminderung ausfallen kann, hängt vom jeweiligen Mangel ab.
Weitere Infos über den Deutschen Mieterbund unter www.mieterbund.de










