Tipps für die erste eigene Wohnung

von Björn Schneider

Nach Schule oder Studium steht für viele der erste Umzug an. Doch so sehr ihr euch über die eigenen vier Wände freut, müsst ihr einige wichtige Punkte beachten, um Probleme und Ärger zu vermeiden. Von A wie Annonce bis Z wie Zweitwohnung: UNICUM.de hat in der Wohnungs-Fibel das Wichtigste für euch zusammengefasst.

Annonce

Hier ist Schnelligkeit gefragt. Gleich frühmorgens die Lokalzeitung mit den Wohnungsangeboten durchgehen oder gezielt nach Online-Anzeigen suchen und so bald wie möglich anrufen! Auch in Stadtmagazinen, bei Mietwohnzentralen, an den Schwarzen Brettern oder beim Studentenwerk könnt ihr fündig werden. Auch Eigeninitiative kann sich lohnen: Wer selbst eine Anzeige aufgibt, fällt vielleicht Vermietern auf, die Geld sparen oder eigentlich erst in der nächsten Woche inserieren wollten.

Courtage

Als Courtage wird die Vermittlungsgebühr eines Maklers bezeichnet. Diese kann allerdings sehr hoch ausfallen Wichtig: Courtage darf nicht verlangt werden, wenn der Vermittler auch gleichzeitig der Vermieter ist.

Einbauten/Umbauten

Hier müsst ihr aufpassen: Einige bauliche Veränderungen an bzw. in der Wohnung müsst ihr euch erst vom Vermieter genehmigen lassen. Wenn ihr z.B. eine Wand durchbrechen oder Markisen anbringen wollt, also größere Eingriffe plant, braucht ihr die Zustimmung eures Vermieters. Möchtet ihr Lampen installieren, Fußleisten anbringen oder z.B. einen Teppichboden verlegen, so könnt ihr das auch ohne Genehmigung des Vermieters machen. Diese Eingriffe dienen dem sog. vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung. Wichtig: Gestattet der Vermieter die Veränderung, solltet ihr euch dies schriftlich geben lassen. Damit habt ihr die Erlaubnis schwarz auf weiß und es kommt später nicht zu Beweisschwierigkeiten.

GEZ

Gebühreneinzugszentrale. Diese will dein Geld, wenn du einen Fernseher und/oder ein Radio besitzt. Eine Befreiung ist praktisch nur mit Bafög-Bescheid möglich. Wenn sie plötzlich vor eurer Tür stehen und ihr noch nicht angemeldet seid, solltet ihr wissen: Reinlassen müsst ihr niemanden!

Hausordnung

Damit ihr keinen Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter bekommt, solltet ihr euch die Hausordnung genau durchlesen. Immerhin ist sie Bestandteil des Mietvertrages. Euer Vermieter kann euch jede Menge vorschreiben, sogar, ob ihr auf eurem Balkon grillen dürft oder nicht. Geruch und Rauch könnten die Nachbarn stören! Ganz genau solltet ihr euch den Punkt “Ruhezeiten“ ansehen. Leider gibt es kein Recht darauf, einmal im Monat eine große Party feiern zu können. Meist ist nämlich nach 22 Uhr Schluss mit lauter Musik. Partys müsst ihr deshalb vorher ankündigen und nach zehn Uhr den Regler runterdrehen.

Haustiere

Wer sich einen tierischen Mitbewohner anschaffen möchte, muss das zunächst mit dem Vermieter absprechen – zumindest bei Hunden und Katzen. Diese dürft ihr nämlich nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Haltung von Kleintieren wie Goldhamster, Hasen oder Wellensittiche hingegen müsst ihr euch nicht genehmigen lassen.

Internet und Telefon

Einfach Kabel in die Wand und gleich lossurfen? Von wegen! Zieht ihr neu in eine Wohnung, liegt in den seltensten Fällen noch ein DSL-Anschluss vor, geschweige denn die nötige Hardware. Es kann sogar vorkommen, dass die für einen fähigen Internet-Anschluss benötigte Telefonleitung nicht bis in eure Wohnung verlegt wurde. Dann könnt ihr euch beim Vermieter beschweren, der eine Pflicht hat, eine Leitung hoch in euer Zimmer zu legen. Der nächste Schritt: Sucht euch einen günstigen DSL-Anbieter und beantragt einen Anschluss. Doch in dem Dschungel aus Anbietern und Tarifen nicht den Durchblick zu verlieren, ist eine echte Herausforderung. Preisvergleiche lohnen sich hier allemal!

Kaltmiete

Die Miete für die Wohnung ohne Nebenkosten, also nur für die benutzte Wohnfläche. Lasst euch von einer zu geringen Kaltmiete nicht täuschen, durch die Nebenkosten steigt die Miete nochmals deutlich an. Viele Vermieter verzichten daher ganz bewusst darauf, die Nebenkosten in der Anzeige mit anzugeben. Siehe auch: Nebenkosten.

Kaution

Kaution verlangen Vermieter zur Sicherheit, falls ihr im Zimmer bzw. in der Wohnung Schäden verursacht. Deswegen müsst ihr schon zum Einzug oft zwei bis drei Monatsmieten aufbringen und als Kaution hinterlegen. Bleibt ihr anständig und es geht nichts kaputt, bekommt ihr die Kaution beim Auszug vollständig zurück. Doch zunächst muss man den (in der Regel doch sehr üppigen) Betrag erst mal aufbringen, wodurch für viele schon ein Problem entsteht.

Kündigungsfrist

Diese solltet ihr unbedingt einhalten. Wohnt ihr weniger als fünf Jahre in der Wohnung, müsst ihr spätestens drei Monate vor Auszug schriftlich kündigen – oder aber ihr findet einen passenden Nachmieter, mit dem auch der Vermieter einverstanden ist. Dies kommt bei WGs häufig vor. Hierbei entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist und ihr könnt vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden, sobald der Nachmieter seinen Vertrag unterschrieben hat.

Lebenshaltungskosten

Die dürft ihr auf keinen Fall unterschätzen. Das Leben ist nicht billig, vor allem wenn man das erste Mal alleine wohnt. Ihr müsst jetzt jede Glühbirne, Taschentücher, Spülmittel und Toilettenpapier selbst zahlen und schauen, dass ihr mit euerem monatlichen Einkommen einigermaßen gut über die Runden kommt. Auch Lebensmittel sind nicht gerade billig, vor allem, wenn man sich einigermaßen gesund ernähren möchte.

Mängel

Fallen euch schon in den ersten Tagen oder Wochen nach eurem Einzug Mängel auf, solltet ihr diese so schnell wie möglich dem Vermieter melden. Nur dann ist er verpflichtet, sich darum zu kümmern. Wichtig: Lest im Mietvertrag noch mal genau nach, für was ihr zuständig seid und was in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Vorsicht bei Dingen, die im Mietvertrag als „vom Mieter Instand zu halten und Instand zusetzen“ aufgelistet sind. Das können z.B. Fenster, Türen, Rollläden oder auch Briefkästen und Licht- bzw. Klingelanlagen sein. Überprüft am Besten schon bei der Besichtigung, ob Wasserhähne, Heizung und Toilettenspülung funktionieren. Nur keine falsche Scham, das kann euch viel Ärger ersparen.

Mietzeit

Euer Mietvertrag läuft in aller Regel auf unbestimmte Zeit. Kündigt ihr oder kündigt euer Vermieter, endet der Mietvertrag vorzeitig. Aber Vorsicht: Schließt der Vertrag die Kündigung für eine bestimmte Zeit aus ("Die Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum... zulässig"), seid ihr erst einmal an den Vertrag gebunden und könnt nicht ohne Weiteres kündigen.

Nachbarn

Mit den Nachbarn ist das so eine Sache. Im schlechtesten Fall sind die neuen Nachbarn wie die eigenen Eltern: Sie checken, ob ihr das Treppenhaus ordnungsgemäß geputzt habt und was ihr auf eurer Terrasse lagert. Im besten Fall zeigen sie sich allzeit hilfsbereit, genehmigen die nächste Hausparty und leihen euch auch spät am Abend noch den Flaschenöffner oder Korkenzieher.

Nebenkosten

300 Euro für zwei Zimmer! Das klingt super, oder? Blöd nur, dass es da das Wort mit N gibt: Nebenkosten. Diese können sich locker auf 100 Euro oder mehr belaufen und werden in einigen Inseraten nicht angegeben. Damit täuschen viele Vermieter (vor allem unerfahrenen Suchenden) natürlich auch ein supergünstiges Wohnangebot vor. In den meisten Fällen sind in den Nebenkosten Wasser und Müllabfuhr enthalten. Aber auch Heizkosten, Hausreinigung, Versicherungen und Gartenpflege könnten euch in Rechnung gestellt werden.

Reinigungspflichten

Am besten klärt ihr schon beim Abschluss des Vertrages, ob ihr in gewissen Abständen das Treppenhaus putzen und Schnee räumen müsst. Falls ja, solltet ihr euch mit den Nachbarn absprechen, damit ihr eure Reinigungspflichten ohne Probleme erfüllen könnt. Tipp: Überwindet euch und schwingt gelegentlich den Wischmopp, sonst könnte euch eine Abmahnung vom Vermieter in die Wohnung flattern.

Strom

Die Stromkosten fallen extra an und sind in der Miete demnach nicht enthalten. In den meisten Fällen wird individuell abgerechnet, manchmal zahlt aber auch das ganze Haus einen durchschnittlichen Einheitspreis. Nach dem Einzug, müsst ihr euch beim örtlichen Energieversorger (z.B. die Stadtwerke) melden. Den Stromanbieter könnt ihr natürlich auch wechseln.

Vermieter

Kann zum Verfasser böser Briefe werden und mit Rausschmiss drohen. Aber natürlich nur, wenn es einen berechtigten Grund gibt. In jedem Fall heißt es: Cool bleiben, eine kostenlose Rechtsberatung gibt es an vielen Unis und kann helfen.

Versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist – wie der Name schon vermuten lässt – Pflicht. Auch Kranken- und Hausratversicherung sind dringend notwendig. Informiert euch, ob die Versicherung eurer Eltern auch für euch gilt oder ob ihr eine eigene abschließen müsst. In der Regel seid ihr aber während des Studiums über eure Eltern mitversichert. Dennoch: Sicher ist sicher, ein Anruf bei der Versicherung geht schnell und bringt Gewissheit.

Warmmiete

Ist das, was die billige Wohnung dann wirklich kostet. Aber: Rechne darüber
hinaus mit Kosten für Strom, Telefon, Kabel-Anschluss, DSL-Verbindung. Also auf jeden Fall mit einplanen.

Zweitwohnsitz

Es gilt die Meldepflicht in Deutschland, also auf zum Amt! Wer seine Uni-Bleibe als Zweitwohnsitz anmelden will, muss das aber begründen können. Am Erstwohnsitz sollte man sich auch tatsächlich häufiger aufhalten. Und wenn die Eltern 400 Kilometer entfernt wohnen, wird der Beamte wohl nur fragend die Augenbrauen heben. Achtung: In vielen Städten gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer, von der auch Studenten nicht ausgenommen sind. Behaltet ihr euren Erstwohnsitz bei den Eltern und habt dazu eine eigene Wohnung in eurem Studienort, darf euch die Stadt zur Kasse bitten. Die Höhe ist auch hier wieder von Stadt zu Stadt verschieden. Die Stadt Aachen z.B. erhebt zehn Prozent der Nettokaltmiete, München neun Prozent des jährlichen Mietaufwands. Mehr Informationen zum Thema Zweitwohnsitzssteuer, z.B. welche Städte die Steuer eingeführt haben, gibt’s unter www.zweitwohnsitzsteuer.de.

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