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(Fachbereiche): Agrarwissenschaften Landwirtschaft

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Titel Rückverfolgbarkeit vom Acker bis zum Teller 
Untertitel Darstellung der Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung der Verordnungen für gentechnisch veränderte Organismen und ökologisch erzeugte Produkte 
AutorIn Nadine Völpel 
Seiten 84 Seiten 
Hochschule Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 2006 
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 3010896 
Sprache Deutsch 
Medien  
Inhaltsangabe
Einleitung:

Im Zuge verschiedener Lebensmittelskandale und -krisen in den vergangenen Jahren, wie beispielsweise der BSE-Krise Ende der 90er Jahre oder des Dioxinskandals, sind Schwachstellen und Mängel sichtbar geworden, welche die bestehenden Kontrollsysteme in Europa in Frage gestellt haben. Das Vertrauen der Verbraucher in die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit ist stark geschwächt worden.

Die europäischen Verbraucher sind verunsichert und fürchten um ihre Gesundheit, welche sie durch die Lebensmittelindustrie und die Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht garantiert sehen. Dennoch sind unsere Lebensmittel heute sicherer als je zuvor und die europäische Lebensmittelherstellungskette zählt weltweit zu den sichersten. Es gilt daher, das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen, um diese Diskrepanz auszugleichen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EU-Kommission) hat die Gesundheit der Verbraucher sowie die Lebensmittelsicherheit in den Vordergrund ihrer Bemühungen gestellt und daher die Verbesserung und Vervollständigung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts beschlossen. "Sicherheit ist die wichtigste Zutat unserer Lebensmittel" verkündete EU-Kommissar David Byrne und versicherte den europäischen Verbrauchern, diese Zutat zu liefern. Dazu ist das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit am 12. Januar 2000 von der EU-Kommission vorgelegt worden, in dem neue politische Prioritäten gesetzt und "ein radikal neues Konzept" vorgestellt wurden. Das Weißbuch "enthält Vorschläge für Maßnahmen, die die Lebensmittelpolitik der Gemeinschaft zu einem vorausschauenden, dynamischen, kohärenten und umfassenden Instrument machen sollen, mit dem ein hohes Maß an Gesundheits- und Verbraucherschutz gewährleistet werden kann". Für die Neufassung der Gemeinschaftsvorschriften wird das Weißbuch als wichtiger Meilenstein aufgefasst. Im Anhang des Weißbuches befindet sich der Aktionsplan 'Lebensmittelsicherheit', in dem eine Prioritätenliste von Maßnahmen mit genauen Zeitangaben ihrer Umsetzung zu finden ist. Gemäß diesem Zeitplan sollte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (kurz EBLS) bis Ende 2002 eingerichtet werden. Sie soll neben einem gut durchdachten Lebensmittelrecht das wahre Fundament darstellen, auf dem die neue Politik der Lebensmittelsicherheit ruht. Die EBLS bildet eine unabhängige Informationsquelle, deren Aufgabe in der wissenschaftlichen Beratung und Unterstützung in allen Bereichen der Lebensmittelsicherheit sowie der Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus besteht. Die Risikokommunikation mit der Öffentlichkeit sowie den Dialog mit den Verbrauchern fördert die EBLS gemeinsam mit der EU-Kommission, um die neue Politik der Lebensmittelsicherheit transparent zu gestalten.

Die 'Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit' (sog. EU-Basis-VO) ist die rechtliche Konsequenz aus den im Weißbuch zur Umsetzung geforderten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit. Der Leitgedanke des umfassenden und einheitlichen Konzepts verbindet die gesamte Lebensmittel- und Futtermittel-Herstellungskette nach dem Grundsatz 'vom Acker bis zum Teller'. Hiernach betrifft die Lebensmittelsicherheit neben Herstellung und Hygiene von Lebensmitteln auch Tierschutz, Tiergesundheit und Veterinärkontrollen wie auch Pflanzen- und Gesundheitskontrolle. Daher muss jedes Glied der Herstellungskette Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit übernehmen, d. h. von der Futtermittelerzeugung über die Primärproduktion hin zur Lebensmittelverarbeitung und Lagerung, über den Transport und Einzelhandel bis schließlich zum Endverbraucher. An dieser Stelle kommt die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln ins Spiel, welche ein wichtiges Element für die Lebensmittelsicherheit darstellt. Sie wird als Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebensmittelpolitik angesehen. Aus diesem Grund werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Rückverfolgbarkeit erstmals rechtlich in dieser Deutlichkeit und unter dem Begriff "Rückverfolgbarkeit" gefordert.

Die vorliegende Arbeit veranschaulicht die Bedingungen für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Diese ist für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen jeglicher Größe von bedeutender Wichtigkeit geworden und sie müssen Rückverfolgbarkeit durch geeignete Vorkehrungen gewährleisten und adäquat sicherstellen. Das Ziel der Arbeit ist die Darstellung der rechtlichen Lage für Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln nach europäischem und deutschem Recht. Es soll ein allgemeiner Überblick über die aktuellen Bestimmungen für Lebens- und Futtermittel gegeben werden, wobei auf spezielle Vorschriften für gentechnisch veränderte und ökologisch erzeugte Produkte ausführlicher eingegangen wird.

Die Zusammenfassung zu Beginn der Arbeit soll zunächst eine Übersicht über deren Inhalt liefern.

Nach der Einleitung in das Thema werden relevante Definitionen zu Begriffen erläutert, welche für das Verständnis in weiterem Verlauf der Arbeit von entscheidender Bedeutung sind.

Es folgt die Erläuterung der rechtlichen Situation von Rückverfolgbarkeit bei Lebens- und Futtermitteln nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Dabei werden die Neuerungen der EU-Basis-VO vorgestellt und speziell auf Artikel 18 zum Thema Rückverfolgbarkeit eingegangen. Es werden Stellungnahmen zu diesen rechtlichen Veränderungen wiedergegeben und Leitlinien erläutert, welche die Durchführung der Rückverfolgbarkeit festlegen. Des Weiteren wird die Harmonisierung des deutschen Rechts dargestellt, welche sich in der Erlassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (kurz LFGB) widerspiegelt. Dazu wird ein kurzer Überblick über dessen rechtlichen Inhalt gegeben und auf Stellungnahmen zum LFGB eingegangen.

Im folgenden Kapitel werden spezielle Verordnungen zur Rückverfolgbarkeit vorgestellt. Hier wird präziser auf die umfangreichen, rechtlichen Bestimmungen zu gentechnisch veränderten Organismen (kurz GVO) und zu ökologisch erzeugten Produkten eingegangen, wobei besonderes Augenmerk auf die Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gerichtet wird.

Ein Vergleich der rechtlichen Situationen von GVO und ökologisch erzeugten Produkten zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der geltenden Bestimmungen auf.

Den Abschluss der Arbeit bildet ein Fazit aus den dargestellten Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit.

 
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