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Einleitung:
"Aktuelle Entwicklung bei der Honorierung von Planungsleistungen" - unter diesem Titel widmet sich die vorliegende Diplomarbeit der aktuell gültigen HOAI und ihrer 6. Novellierung, sowie einem Planungsbeispiel aus der Praxis, dem Vergaberecht unter Betrachtung der VOF und den Wandlungen des Leistungsbild Wärmeschutz.
Das erste Kapitel fasst die wesentlichen Grundlagen der aktuell gültigen HOAI von 1995 zusammen und erläutert ihre Bedeutung für die Praxis, wobei der Schwerpunkt auf Planungsleistungen und Honorierung gelegt wurde. Die HOAI ist die Basis, anhand der ein Planer seine Leistungen ausführen und dementsprechend abrechnen kann. Das Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten gemäß HOAI § 15 wird hierfür detailliert beschrieben. Die in den jeweiligen Leistungsphasen zu erbringenden Leistungen werden benannt und unter Rückgriff auf die aktuellen Kommentare zur HOAI in ihren technischen Grundsätzen, der Honorierung und entsprechend der europäischen Rechtslegung erklärt.
Das Planungsbeispiel in Kapitel 2 ist ein in der Realität durchgeführtes Bauvorhaben, das in enger Zusammenarbeit mit dem damaligen Planer, Herrn Dipl.-Ing. Architekt Rolf Rieckmann, rekonstruiert wurde. Die im ersten Kapitel erklärte Theorie zur HOAI wird im zweiten Kapitel praxisnah verdeutlicht, ohne dabei die einzelnen Detailpunkte erneut zu benennen.
Das dritte Kapitel beschreibt den Referentenentwurf zur 6. HOAI-Novelle. Die bereits in den Jahren 2000 bis 2003 auf politischer Ebene geführte Diskussion zur Abschaffung der HOAI und ihrer Ersetzung durch eine Preisempfehlung der HOAI hat insoweit nicht an Aktualität verloren, dass immer noch die Fassung der HOAI aktuell ist, über die schon vor sechs Jahren diskutiert wurde und deren Ablösung durch die Richtlinie Dienstleistungen im Binnenmarkt (DLR 2006/123/EG) möglich ist. Das Kapitel 3 gibt inhaltlich die aktuellen Gerichtsurteile für Dienstleistungen auf EU-Ebene wieder. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegte Referentenentwurf zur 6. HOAI-Novelle wird inhaltlich wiedergegeben und die Reaktionen der Planerkammern und -verbände geschildert. Die Aktualität des Referentenentwurfs verdeutlichen die wöchentlich bzw. täglich neuen Veröffentlichungen des BMWi und der Planerkammern und -verbände, die der Verfasser versucht hat, in diese Arbeit mit einzubeziehen.
Das vierte Kapitel fasst die wesentlichen Regelungen für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte für freiberufliche Leistungen zusammen auf Grundlage der zu berücksichtigenden Verdingungsordnung VOF. Planerleistungen müssen nach HOAI abgerechnet werden, insoweit sie in der HOAI aufgeführt sind. Hauptblickfeld sind in Kapitel 4 die für den Planer relevanten Punkte der Vergabe.
Das fünfte Kapitel gibt die Änderungen des Leistungsbilds Wärmeschutz wieder und richtet den Fokus dabei auf die EnEV 2007 und die Einführung der Energieausweise. Erläutert werden die für Planer relevanten Arbeitsschritte zur Durchführung der nach EnEV geforderten Nachweise sowie Möglichkeiten zur Honorierung der Leistungen. Hier liegen erst seit jüngster Vergangenheit erste Empfehlungen vor.
In der deutschen Rechtsprechung sind aus vertragsrechtlicher Sicht die Leistungen des Architekten und des Ingenieurs gleich zu stellen, dies gilt insbesondere für die Grundlagen der Honorierung der Leistungsphasen 1 bis 9. Die Rechtssprechungen können sowohl als auch zur Anwendung herangezogen werden, daher sind Architektenvertrag und Ingenieurvertrag gleich zu stellen. In dieser Arbeit wird der Einfachheit halber von Planern gesprochen, wenn Architekten und Ingenieure bzw. Architekten oder Ingenieure gemeint sind.
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