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Einleitung:
Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. 'Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben.' Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen. Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen.
Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von 'Agrarumweltmaßnahmen' in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände.
Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der Regionen mit den wertvollsten Naturbeständen Bayerns handelt und die Landschaft hier einer langen Tradition von Landnutzung und der daraus resultierenden Veränderung der Naturräume unterliegt. Viele Biotoptypen konnten nur durch genau diese bäuerliche Nutzung entstehen und sind jetzt durch die Veränderungen in der Landwirtschaft akut bedroht. Dies ist der Punkt an dem Maßnahmen der Landschaftspflege einsetzten müssen, um die Biodiversität der Region zu erhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von Nöten, dass die Landschaftspflege in einer Art und Weise organisiert ist, die es ihr zum einen möglich macht, naturschutzfachlich sinnvolle und notwendige Aufgaben zu initiieren und umzusetzen, und zum andern den 'effiziente[n] Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen (VNP/KULAP) zur Förderung der biologischen Vielfalt und Steigerung der Attraktivität von Agrar-Umweltprogrammen' ermöglicht. Aus diesem Zweck wird die strategische Organisation der Landschaftspflege in der Region 18 einer genauen Analyse unterworfen, um Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten der Organisation aufzuzeigen. Daraus resultierend soll eine Strategie entworfen werden, welche zur Optimierung der Organisationsstrukturen und damit der Qualität und Handlungsfähigkeit der Landschaftspflege dienen soll.
Für die verschiedenen Organisationsmodelle, nämlich Organisation durch einen Landschaftspflegeverband, Organisation durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Organisation durch den Maschinenring wurden verschiedene Fragebögen entwickelt. Anhand dieser Fragebögen, wurden mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen der Landkreise intensive Gespräche geführt. Die Fragebögen sollten hier nur der ungefähren Orientierung dienen, und dafür sorgen, dass keine wichtigen Punkte vergessen wurden. Die Ergebnisse dieser Gespräche dienen als Grundlage für die Analyse der einzelnen Landkreise. Die Fragebögen sind inhaltlich ähnlich und zielen auf gleiche Interpretationsmöglichkeiten ab. So ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse trotz unterschiedlicher Strukturen innerhalb der Landkreise möglich.
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