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Einleitung:
Im Zusammenhang mit der bundesweit diskutierten und bereits begonnenen Devastation der Gemeinde Heuersdorf bei Borna südlich von Leipzig befasst sich die Magisterarbeit mit der Problematik, welche Möglichkeiten von Seiten der Denkmalpflege bestehen, um Denkmäler in Braunkohleabbaugebieten wie dem Leipziger Südraum, zu bewahren und den Verlust an Denkmälern oder schützenswertem Kunstgut weitestgehend zu vermeiden.
Die Beschäftigung mit Denkmälern in Gebieten des Rohstoffabbaus ist vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes des Interesses der Öffentlichkeit am Erhalt von Denkmälern und gleichzeitiger energiewirtschaftlicher Interessen sinnvoll. Das in den letzten Jahren stark gestiegene öffentliche Interesse an Kulturdenkmälern wird bei dem jährlich stattfindenden Tag des offenen Denkmals deutlich, den viele Menschen zur Besichtigung von denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten oder Anlagen nutzen. Mit architektonisch, künstlerisch und historisch wertvollen Objekten verbinden Menschen eine Identität, die bei der Abtragung eines Denkmals verloren geht, woraus folglich auch das verstärkte Engagement für den Erhalt denkmalgeschützter Objekte in der Bevölkerung resultiert.
Bei der Darstellung und Betrachtung verschiedener Möglichkeiten der Denkmalpflege, die dem Erhalt von Denkmälern in Braunkohleabbaugebieten dienen, ist es wichtig, auch die gesetzlichen Grundlagen einzubeziehen. Diese werden im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit unter Beachtung der unterschiedlichen Entwicklung in den zwei deutschen Staaten in ihrer historischen Entstehung beleuchtet. Obwohl beim Abbau von Rohstoffen und dem damit verbundenen Eingriff in die Natur- und Kulturlandschaft unterschiedliche Bereiche der Gesetzgebung greifen, konzentriert sich die vorliegende Magisterarbeit auf die Denkmalschutzgesetze und ihre Interpretation.
So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob im Denkmalschutzgesetz des Freistaates Sachsen, wo der Abbau von Rohstoffen eine gewisse Tradition hat, eine Formulierung verankert ist, die den Umgang mit Denkmälern im Falle einer Devastation bzw. Überbaggerung einer Ortschaft regelt. Trotz der Konzentration auf die Denkmalschutzgesetze sind auch das Bundesberggesetz und das Naturschutzgesetz mit berücksichtigt, denn Denkmalpfleger sind heute mehr denn je angehalten, fachübergreifend ökonomisch zu denken und gezwungen, die Erhaltung von Denkmälern vor der Öffentlichkeit zu begründen. Im Zusammenhang mit dieser Begründung der Denkmaleigenschaft eines Objektes stellt sich die Frage, was als erhaltenswert betrachtet wird, immer wieder neu. So werden zum Teil kulturhistorisch wertvolle Gebäude, die bereits seit Jahrzehnten nicht mehr existieren, wiederaufgebaut, andere dagegen abgerissen.
In einem Gebiet, in dem Rohstoffe abgebaut werden, wie dem Braunkohleabbaugebiet südlich der Stadt Leipzig, handelt es sich um einen gesondert zu betrachtenden Bereich von Denkmalpflege und Denkmalschutz. Es geht nicht um den Abriss eines einzelnen Denkmals auf Grund seines schlechten baulichen Zustandes oder infrastrukturell bedingter Baumaßnahmen. Es geht hierbei um den Verlust historischer Substanz in großem Umfang durch die Devastation von Gemeinden, die Überbaggerung von Teilen einer Kulturlandschaft, die zukünftig wieder renaturiert und neu kultiviert werden soll. Sie verliert dadurch aber jeglichen historischen Charakter und präsentiert sich in völlig neuer Gestaltung. Ziel der Denkmalpflege ist es immer, den Verlust an historischer Substanz so gering als möglich zu halten. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl, die in der Magisterarbeit anhand ausgewählter Beispiele exemplarisch dargestellt und diskutiert werden.
In Deutschland wird mehr als ein Viertel des Strombedarfs durch Braunkohle gedeckt. Der fossile Brennstoff wird mit Tagebautechnik abgebaut, für dessen Gewinnung jährlich Erdmassen von 900 Millionen Tonnen Erde und Gestein bewegt werden, um mehrere hundert Millionen Tonnen Braunkohle zu gewinnen. Das entspricht der 15fachen Aushebung des 1869 fertig gestellten Suezkanals. Damit einher geht die Zerstörung von einzigartigen Kulturlandschaften und unwiederbringlichen, historischen Denkmälern.
Die Gemeinde Heuersdorf wird einer der letzten Orte sein, die in der Kulturlandschaft Leipziger Südraum aus Gründen des Braunkohleabbaus devastiert werden mussten. Dessen ungeachtet ist bekannt, dass das im Leipziger Südraum tätige Braunkohleunternehmen bereits weitere Probebohrungen in Mecklenburg-Vorpommern unternommen hat.
Es ist davon auszugehen, dass der Energiebedarf in Deutschland auch langfristig noch mit Kohle gesichert werden soll und dafür Braunkohle als heimischer Rohstoff in verschiedenen Gebieten in Deutschland abgebaut werden muss. Außerdem ist vor dem Hintergrund des Atomausstiegs der Bau weiterer Braunkohlekraftwerke geplant. Kulturdenkmäler werden dabei äußerst selten verschont. Ganze Dörfer als historische architektonische Gesamtgebilde werden trotz Bestandschutzes devastiert. Aus dieser Tatsache ergibt sich das folgerichtige Aufeinandertreffen zweier öffentlicher Interessen: zum Einen, das natürliche Bedürfnis am Erhalt der Ortschaften mit den dort vorhandenen Kulturdenkmälern und zum Anderen, die Notwendigkeit der Sicherung des Energiebedarfs der Bevölkerung einschließlich des Erhalts von Arbeitsplätzen.
Mit den Ausführungen der vorliegenden Arbeit sollte hervorgehoben werden, dass es nicht um eine Wertung für oder gegen eines der beiden Interessen geht. Vielmehr sollten im Sinne der Vereinbarkeit beider Interessen Möglichkeiten der Denkmalpflege aufgezeigt werden, Kulturdenkmäler zu erhalten.
Der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern sind Aufgabe der Gesellschaft. Dies ist übereinstimmend in allen deutschen Denkmalschutzgesetzen festgehalten. Denkmäler sind Teil der Geschichte, aus der sie hervorgehen. Sie erfüllen eine bestimmte Funktion. Diese besteht in erster Linie darin, als Zeugen der Kulturgeschichte und als Beispiele für die Entwicklung einer Gesellschaft für die Zukunft zu dienen. Sie sind gleichsam Vermittler zwischen Vergangenheit und Zukunft. Überdies sind Kulturdenkmäler Träger von Erinnerung.
Um Kulturdenkmäler erhalten zu können, werden diese untersucht und klassifiziert. Die Eigenschaften, die ein Objekt als Kulturdenkmal auszeichnen und dessen Unterschutzstellung rechtfertigen, sind nicht in jedem Fall auf den ersten Blick erkennbar, sondern zum Teil das Ergebnis komplexer Schlussfolgerungen. Diese müssen der Öffentlichkeit mitgeteilt und verständlich erläutert werden. Denn als gesellschaftliche Aufgabe kann die Denkmalpflege nur dann bestehen, wenn sie die Notwendigkeit des Erhalts von Denkmälern vermitteln kann und damit das öffentliche Erhaltungsinteresse weckt.
Die Bedeutung und der Einfluss des öffentlichen Interesses dürfen nicht unterschätzt werden, sie sind von großer Bedeutung. So kann das öffentliche Interesse bisweilen so stark werden, dass für die Rekonstruktion von zerstörten Denkmälern finanzielle Mittel aus privaten Spenden aufgebracht werden. Eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Frauenkirche in Dresden, für deren Wiederaufbau sich das öffentliche Interesse weltweit ausgebreitet hat. Leider wird eine Gesellschaft sich ihrer kulturellen Werte mitunter erst dann bewusst, wenn deren Abriss und damit völliger Verlust diskutiert bzw. entschieden werden.
Bei der Abbaggerung von Orten in Braunkohleabbaugebieten ist ein Verlust an Denkmälern in den seltensten Fällen zu vermeiden. Es geht in erster Linie darum, sich für die Bewahrung einer größtmöglichen Menge an Originalsubstanz einzusetzen. Natürlich ist es der anzustrebende Idealfall, ein Denkmal am ursprünglichen Standort zu belassen und nicht aus seinem historisch gewachsenen Umfeld zu entfernen, da mit dem jeweiligen Standort oft bestimmte Eigenschaften und spezifische Funktionen verbunden sind. Doch ist die Abbaggerung einer Ortschaft mit der Begründung der Sicherung des Energiebedarfs erst einmal entschieden, kann mit der Denkmalschutzgesetzgebung allein der Abriss eines Denkmals nicht verhindert werden. Die Vertreter der zuständigen Denkmalschutzbehörden sind dann gefordert, Möglichkeiten zum Umgang mit den zu schützenden Objekten zu finden mit dem Ziel, Verluste an originaler Substanz weitestgehend zu vermeiden.
Denkmalpfleger sind dabei verpflichtet, im Rahmen der Gesetzgebung zu agieren und sind auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Mitspracheberechtigten angewiesen. Bei den im Vorhergehenden geschilderten Beispielen sind das neben den Denkmalschutzbehörden, die Sächsische Landeskirche als Eigentümer der sakralen Kunstdenkmäler, das Braunkohleunternehmen und die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden. Sinnvolle Voraussetzung sind bei dieser Zusammenarbeit wiederum die Verbreitung von Informationen und die Aufklärung über den Wert der schützenswerten Objekte, um einen ausgeglichenen Wissensstand zu erreichen. Die Wissenschaftler der Fachämter (Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie) erstellen dazu die erforderlichen Gutachten. Zum Teil werden Gutachter bzw. Spezialisten anderer Einrichtungen wie z. B. der Universitäten hinzugezogen.
Um das von verschiedenen Seiten betrachtenswerte Thema etwas einzugrenzen, ist ein Schwerpunkt auf sakrale Baudenkmäler gelegt worden. Die Pflege kirchlicher Baudenkmäler ist im Aufgabenkanon der Denkmalpflege das traditionsreichste Gebiet. In dieser Magisterarbeit bleiben Bodendenkmäler als Teile der Archäologie trotz enger Berührungspunkte der Disziplinen weitgehend unberücksichtigt. Die Ausführungen konzentrieren sich in erster Linie auf Baudenkmäler.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden einführend die beiden gegenüberstehenden öffentlichen Interessen Erhaltung von Denkmälern und Energiegewinnung durch Rohstoffabbau diskutiert sowie die Kulturlandschaft des Leipziger Südraums vorgestellt.
Der zweite Teil ist, im Vergleich zum dritten, eine theoretische Analyse der Begriffe und des gesetzlichen Hintergrundes der Denkmalpflege.
Im dritten Teil schließlich werden an vier ausgewählten Beispielen von in Braunkohleabbaugebieten gelegenen Orten Möglichkeiten der Denkmalpflege im Umgang mit erhaltenswerten Objekten aufgezeigt.
Die Arbeit ist weder eine vollständige, noch eine abschließende Darstellung des Themas, da der vorgegebene Rahmen eine vertiefende Bearbeitung nicht immer zuließ. Der Ansatz bleibt ausbaufähig. Es geht in erster Linie um die Darstellung einer oft unterschätzten Problematik zwischen Erhalt von Denkmälern, auch als Zeichen von Identität für die Bevölkerung in einer Kulturlandschaft, und andererseits Rohstoffabbau als Wirtschaftsfaktor und wichtiges ökonomisches öffentliches Interesse sowie der Aktivitäten der Denkmalpflege im gesetzlichen Rahmen.
Inhaltsverzeichnis:
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