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(Fachbereiche): Biologie Landbau

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Titel Landschaftspflegerische Festsetzungen in Bebauungsplänen an Beispielen aus der Stadt Rüsselsheim 
Untertitel Analyse - Umsetzungskontrolle - Verbesserungsmaßnahmen 
AutorIn Holger Murowatz 
Seiten 175 Seiten 
Hochschule Fachhochschule Bingen Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 1998 
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 10001951 
Sprache Deutsch 
Medien Papier / CD 
Inhaltsangabe
Problemstellung:

In den vergangenen zwanzig Jahren haben, angesichts steigender Probleme im Umweltbereich, verstärkt auch ökologische Belange Eingang in die Baugesetzgebung und die Bauleitplanung gefunden. Die Kommunen haben als Träger der Bauleitplanung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben einen gewissen Entscheidungsspielraum, welche Festsetzungen sie in die Bebauungspläne aufnehmen und welche nicht. In der vorliegenden Diplomarbeit wurde die Praxis der landschaftspflegerischen Festsetzungen in Bebauungsplänen an mehreren konkreten Beispielen (Bebauungspläne zur Schaffung neuen Wohnraums 1988-1996) untersucht. Ziel war dabei, neben einer reinen Bestandsaufnahme, mögliche Defizite festzustellen und Maßnahmen zur Verbesserung aufzuzeigen. In einem Teilaspekt wurde zusätzlich der Erfolg der Anregungen der Naturschutzverbände im Bebauungsplanverfahren untersucht.

Hinsichtlich der bundesweit festzustellenden (und häufig kritisierten) Tendenz zur Zunahme der Regelungsdichte bei städtebaulichen Planungen konnte für Rüsselsheim festgestellt werden, daß die Anzahl der sonstigen Festsetzungen weitaus stärker zugenommen hat als die Anzahl der landschaftspflegerischen Festsetzungen, so daß letztere keinesfalls hauptsächlich für eine gestiegene Regelungsdichte verantwortlich gemacht werden können.

Es zeigte sich, daß die Stadt Rüsselsheim sehr bemüht ist, die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die sich zwangsläufig infolge von Baumaßnahmen ergeben, durch eine Reihe von landschaftspflegerischen Festsetzungen zu kompensieren. Eine Vor-Ort-Kontrolle ergab jedoch, daß zum Teil erhebliche Defizite bei der Umsetzung der im Bebauungsplan getroffenen Regelungen bestehen. Dies gilt sowohl für Festsetzungen, die sich auf private Flächen beziehen, als auch für Festsetzungen, für deren Realisierung die Kommune selbst zuständig ist. Das positive "grüne Bild" oder auch das als "zu grün" kritisierte, das die meisten Landschaftspläne beim Beobachter hinterlassen, konnte in der Realität nicht wiedergefunden werden. Zur organisatorischen Seite von Bebauungsplänen und zu wichtigen Gruppen von Festsetzungen werden Vorschläge vorgelegt.

 
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